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BMWi-Förderungen | Gesundheitsschutz | BDI-Hilfestellung | Hilfe für Familien | Arbeit und Soziales



1. Der Arbeitsstab des BMWi zum Auf- und Ausbau der Produktion von persönlichen Schutzausrüstungen, Testausstattungen und Wirkstoffen in Deutschland und der EU hat 2 neue Förderprogramme entwickelt. Diese sind am 1. Juni 2020 in Kraft getreten und fördern Investitionen in Anlagen zur Herstellung von nach europäischem Standard zertifizierten FFP2/3- Masken und medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken).

  1. Unternehmen, die in den Aufbau neuer, innovativer und über den Stand der Technik hinausgehender Anlagen und Produkte investieren, erhalten bis zu 50 Prozent Förderung für den Erwerb von Anlagen und Komponenten sowie eigene Entwicklungsarbeiten. Voraussetzung für diese Innovationsförderung ist, dass die Projekte bis spätestens 30. Juni 2021 abgeschlossen sind.
  2. Investitionen von bereits am Markt verfügbaren Anlagen, die bis zum 31. August 2020 in Betrieb genommen werden, werden mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gefördert.
Unternehmen können ab sofort Förderanträge beim BAFA stellen! Informationen zu den Förderprogrammen und den Antragsbedingungen finden Sie hier. Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Homepage des BMWi.

2. Wie sieht in der Pandemie ein guter Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aus? Die COVID-19-Themenseite des BMAS informiert über aktuelle Nachrichten rund um das Coronavirus und beleuchtet seine Auswirkungen auf die unternehmerische Verantwortung in Deutschland und der Welt.

3. Der BDI gibt Hilfestellung zur COVID-19-Pandemie mit der Veröffentlichung des Dokumentes „Effektiver technischer Arbeitsschutz - Beitrag zum schnellen Wiederhochlauf der industriellen Produktion“.

4. Mehr Flexibilität beim Elterngeld | Um junge Familien auch während der Corona-Pandemie unterstützen zu können, werden die Regelungen für das Elterngeld zeitlich befristet angepasst. So können Elterngeldmonate, die derzeit nicht genommen werden, aufgeschoben werden. Zudem sollen coronabedingte Einbußen beim Gehalt keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes haben. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft.

5. Längere Freistellung für pflegende Angehörige möglich | Etwa 2,5 Millionen Berufstätige pflegen Angehörige zu Hause. Durch die Corona-Krise sind sie zusätzlich belastet. Damit sie Pflege und Beruf besser vereinbaren können, hat die Bundesregierung eine Akuthilfe beschlossen. Pflege- und Familienpflegezeit können flexibler gestaltet werden. Angehörige können mehr Tage bezahlt zu Hause bleiben.

6. Sozialschutzpaket II | Höheres Kurzarbeitergeld, mehr Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit und längere Bezugszeit von Arbeitslosengeld: Mit dem Sozialschutz-Paket II sichert die Bundesregierung betroffene Menschen während der Corona-Krise noch besser ab.

7. Qualifizierung für die Arbeit von morgen | Mit dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz werden für Beschäftigte und Arbeitgeber Förderinstrumente weiterentwickelt. Zum Beispiel erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Berufsabschluss nachholen wollen, einen Anspruch auf Förderung einer beruflichen Nachqualifizierung. Darüber hinaus verlängert sich die Laufzeit des Kurzarbeitergeldes in der Corona-Krise befristet auf bis zu 24 Monate.

8. Beschlüsse von Personal- oder Betriebsrat auch per Videokonferenz möglich | Personalvertretungen erhalten die Möglichkeit, Beschlüsse vorerst auch via Video- und Telefonkonferenz zu fassen. Diese Regelung gilt für Betriebsräte bis zum 31. Dezember 2020, für Personalräte bis zum 31. März 2021. Bestehende Personalvertretungen sollen bis zum Abschluss der Wahlen geschäftsführend im Amt bleiben und nehmen in dieser Zeit die Interessen der Beschäftigten wahr.

Stand: 3. Juni 2020
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