COVID-19

COVID-19 | Info-Blog

Infos zu Unternehmenshilfen, der aktuellen Quarantäne-Verordnung & Händedesinfektion


Zunächst hier eine Zusammenfassung der Corona-Regeln für November.

1) Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung | Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern. Hier ein Brief plus Anhang zu den Außerordentlichen Wirtschaftshilfen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Corona Soforthilfe des BMWi. Ausführliche Erläuterungen zur Beantragung finden Sie unter Leitfaden BMWi zur Beantragung Überbrückungshilfe II.

2) Quarantäne-Verordnungen der Bundesländer für Ein- und Rückreisende nach Deutschland | Aufgrund der wieder zunehmend dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie und damit verbundener Rechtssetzungstätigkeit der Bundesländer wurde die Übersicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) als Linkliste aktualisiert. Zumindest bis Jahresende wird die BDA die Aktualität der Übersicht wöchentlich überprüfen und Änderungen in die Übersicht aufnehmen. Die jeweils neueste Version finden Sie auch bei den COVID-19-Informationen für Unternehmen auf der Website der BDA.

3) Das Kurzarbeitergeld wird verlängert | Das Kurzarbeitergeld ist von regulär zwölf auf bis zu 24 Monate verlängert worden (befristet bis Ende 2021). Die neue Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 gezahlt werden. Damit die Bundesagentur für Arbeit die Milliardenkosten für Kurzarbeit schultern kann, will die Koalition Steuergeld locker machen – und zwar als Zuschuss und nicht als Darlehen.

Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden.

Diese hälftige Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden – aber nur wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt. Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.

Alle Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

4) Ausnahmen für Desinfektionsmittel verlängert | Der Bedarf an Desinfektionsmitteln zur Bekämpfung des Coronavirus ist weiterhin sehr groß. Daher hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nun ihre Ausnahmeregelungen für die Herstellung von Händedesinfektionsmitteln teilweise verlängert. Die dafür erlassene Allgemeinverfügung gilt vom 7. Oktober 2020 bis 5. April 2021. Unternehmen, die darüber hinaus Wirkstoffe wie Ethanol und Propanol für Desinfektionsmittel liefern möchten, sollten schon jetzt entsprechende Vorkehrungen treffen.

5) Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger und Ethanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion zur Abgabe an und Verwendung durch Verbraucher und berufsmäßige Verwender aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit | Als Grund für die neue AllVg werden steigende Zahlen an Neuinfektionen in Deutschland genannt sowie der gestiegene Bedarf in Unternehmen und Einrichtungen mit Publikumsverkehr sowie öffentlichen Verkehrsmitteln.

Folgende Änderungen gegenüber der AllVg vom 9. April 2020 bzw. 15. April 2020 haben sich ergeben:
  • Die bisherige Rezeptur mit 1-Propanol (nur für berufsmäßige Verwender) ist in der neuen AllVg nicht abgedeckt.
  • Es muss eine Meldung der hergestellten oder importierten Mengen jeweils bis zum Monatsende erfolgen.
  • Hinweise zur Rechtslage nach Ablauf der AllVg sowie zur Alkoholsteuer wurden ergänzt.

Die neue Allgemeinverfügung ist am 7. Oktober 2020 in Kraft getreten, sie tritt am 5. April 2021 außer Kraft und kann jederzeit widerrufen werden.

Stand: 5. November 2020
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