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COVID-19 | Info-Blog

Impfverordnung | Arbeitsmedinzinische Empfehlung | Bundesförderung Antigentest Produktion


1. Wer Anspruch auf die Impfung haben wird, regelt die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV), die am 18.12.2020 in einer Pressekonferenz von Gesundheitsminister Spahn vorgestellt wurde.

Für die Corona-Impfungen, die voraussichtlich am 27. Dezember 2020 beginnen, haben folgende Personen einen Anspruch: Alle, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, alle die sich in Deutschland längerfristig oder regelmäßig aufhalten sowie Personen, die in der Pflege in bestimmten Einrichtungen im Gesundheitswesen in Deutschland arbeiten, aber nicht hier wohnen.

Zu Beginn steht nicht genug Impfstoff für alle zur Verfügung. Um „die Schwächsten zu schützen", so Spahn, sollen zuerst Bewohner und Bewohnerinnen in Pflegeeinrichtungen, die über 80-Jährigen sowie diejenigen, die sich um diese Menschen kümmern, geimpft werden. Ein FAQ zur Impfverordnung stellt das BMG hier zur Verfügung.

Unsere politischen Forderungen zur Impfstrategie hier im Überblick:

2. Das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) hat die Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) zum „Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten“ aktualisiert.

In der Corona-Pandemie müssen die Beschäftigten bestmöglich vor Infektionen durch das SARS-CoV-2-Virus geschützt werden. ArbeitgeberInnen haben die Gefährdungsbeurteilung entsprechend anzupassen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen; und zwar für alle Tätigkeiten und alle Beschäftigten. Für manche Beschäftigte kann es sein, dass die generellen Schutzmaßnahmen zum Infektionsschutz nicht ausreichen. Nach Aussage des Robert-Koch-Instituts haben bestimmte Personengruppen (zum Beispiel Menschen mit Vorerkrankungen, Ältere) ein höheres Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf. Sie benötigen deshalb besonderen Arbeitsschutz. BetriebsärztInnen können ArbeitgeberInnen und Beschäftigte dazu beraten. Die Beurteilung der Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit ist die Kernkompetenz der Arbeitsmedizin. Beschäftigte können sich im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge individuell beraten lassen. Dabei geht es nicht um die Frage, ob die betreffende Person noch gesund genug für die Arbeit ist, sondern darum, welche besonderen Arbeitsschutzmaßnahmen für sie persönlich getroffen werden müssen.

Die aktualisierte Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) unterstützt ÄrztInnen dabei, bestmöglichen Arbeitsschutz für besonders schutzbedürftige Beschäftigte zu identifizieren.

3. Bundesregierung startet Förderung der Produktion von Antigentests | Am 16.12.2020 ist die Richtlinie zur Bundesförderung von Produktionsanlagen für Point-of-Care-Antigentests im Bundesanzeiger veröffentlich und in Kraft getreten. Die Förderung soll Unternehmen dabei unterstützen, in Deutschland eigene, wettbewerbsfähige Produktionskapazitäten für PoC-Antigentest nachhaltig aufzubauen. Unternehmen, die in Produktionskapazitäten für geeignete PoC-Antigentests investieren, können Unterstützung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Stand: 18.12.2020
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