Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Verbandmittel Wundversorgung nach AMNOG-Art? Hohe Hürden für modernes Wundmanagement ÄrzteZeitung Online vom 24.01.2021

ArtikelSulzbach/Saar, 26.01.2021

© URGO GmbH Die Hersteller innovativer Wundversorgungslösungen blicken gebannt in Richtung GBA. In welcher Form wird er den Nutzennachweis einfordern, um bestimmte Produkte in der Erstattungsfähigkeit zu halten, fragt die ÄrzteZeitung Online.
Ebenfalls in Paragraf 31 soll nun laut Entwurf geregelt werden, dass die Übergangsfrist mit dem Stichtag des Inkrafttretens der GBA-Richtlinie, also dem 2. Dezember 2020, wirksam wird.

Das hätte sich Sascha Glanemann (41) sicher nicht träumen lassen: Nach fast 20 Jahren Management-Erfahrung in der pharmazeutischen Industrie, in denen er den Wandel im deutschen Pharmamarkt von der Einführung von Generika-Festpreisen bis hin zur AMNOG-Nutzenbewertung aktiv auf Unternehmensseite mitgestaltet hat, wechselte er in die Medizinproduktebranche.

Seit September 2020 steht er nun fast schon ein halbes Jahr als General Manager DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz) in den Diensten der URGO GmbH, der im saarländischen Sulzbach ansässigen Tochtergesellschaft des französischen Wundversorgungsspezialisten Laboratoires URGO.

Neue Verbandmitteldefinition

Kaum im Amt, sieht sich Glanemann mit einer immensen Herausforderung für URGO sowie anderer Entwickler und Anbieter innovativer Produktlösungen für das moderne Wundmanagement konfrontiert, die ihn an alte Pharma-Zeiten erinnert: Zum 2. Dezember 2020 trat ein in der Branche heftig umstrittener Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zu Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung in Kraft, der die Branche mit einer verengten Verbandmitteldefinition ins Mark zu treffen droht.

Knackpunkt: Für alle vor dem 11. April 2017 bereits in den Markt gebrachten Produkte, die bislang als Verbandmittel erstattet und nun als „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ eingestuft werden, wie silber- oder PHMB-haltige Wundauflagen, müssen die Hersteller – Stand jetzt – bis Anfang Dezember 2021 einen Nutzennachweis erbringen, um diese Produkte in der Erstattungsfähigkeit halten zu können. Der GBA hat den Nutzennachweis am Donnerstag auf seiner Agenda.

Längere Übergangsfrist benötigt

Die betroffenen Produkte, die nach dem Stichtag in den Markt eingeführt wurden, können Ärzte bereits seit dem 2. Dezember 2020 nicht mehr auf Kasse verordnen. Zusammen mit dem Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), dessen Mitglied URGO ist, setzen sich die betroffenen Unternehmen bei der Politik in Berlin für notwendige Anpassungen der Reform ein.

Sie befürchten, dass die Anbieter innovativer Wundmanagement-Lösungen teils nicht in der Lage sein werden, die in ihren Anforderungen noch nicht näher definierten klinischen Studien zum Nutzennachweis gegenüber dem GBA zu stemmen. Zudem benötige man eine längere Übergangsfrist. Pandemie-bedingt seien derzeit keine Studien möglich.

Nutzennachweis à la AMNOG?

Glanemann sieht die Forderung des Nutzennachweises, wie andere Branchenvertreter auch, als Eintrittsbarriere für die GKV-Kostenübernahme als Anleihe aus dem AMNOG – er befürchtet sogar, wie er im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“ betont, das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz könnte den GBA noch weiter beflügeln, um die Branche in schweres Fahrwasser zu bringen. „Manches Wording im GBA-Beschluss lässt schon stark an das im AMNOG denken“, so Glanemann. Er plädiert allerdings für Konsistenz: Wenn schon, denn schon!

„Es gibt für die Hersteller betroffener Produkte zum Beispiel keinen Beratungsanspruch durch den GBA, um geeignete Nutzennachweise abzustimmen. Ohne Beratung ist ein solch erhebliches Investment nicht darstellbar, kein Unternehmen investiert einfach mal ins Blaue hinein.

Und sollte ein Produkt keinen Zusatznutzen nachweisen können, fällt es einfach aus der Versorgung. Der Erhalt der Erstattungsfähigkeit auf dem Preis-Level einer Vergleichstherapie – wie etwa bei Arzneimitteln ohne festgestellten Zusatznutzen – ist nicht vorgesehen“, kritisiert der studierte Gesundheitsmanager die aktuell vorgesehenen Regelungen.

Quelle: ÄrzteZeitung Online vom 24.01.2021Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Wundversorgung
    8. BVMed-Wunddialog: „Nutzenstudien benötigen andere Endpunkte als den vollständigen Wundverschluss“

    Dr. Willi Schnorpfeil, Geschäftsführer von „Value & Dossier“ in Eschborn, wies in seinem Einführungsvortrag darauf hin, dass durch das erforderliche Nutzenbewertungsverfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ faktisch von der Erstattung in der GKV ausgeschlossen werden, sofern kein Nutzennachweis nach den Kriterien des G-BA erbracht...

    Pressemeldung13.02.2024

    Mehr lesen
  • Wundversorgung
    Produkte zur Wundversorgung: G-BA nimmt Vorankündigungen von Beratungsanträgen entgegen

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nimmt bereits Vorankündigungen von geplanten Beratungsanträgen zur Aufnahme von Produkten zur Wundbehandlung in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie entgegen (den sogenannten „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“). Die Beratungen selbst können erst nach Inkrafttreten des Beschlusses vom 19. Oktober 2023 beantragt werden – hier regelt der G-BA das...

    Artikel06.12.2023

    Mehr lesen
  • Wundversorgung
    Verbandmittel-Erstattung: „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ bleiben bis Dezember 2024 uneingeschränkt erstattungsfähig

    Weiterführende Informationen gibt ein BVMed-Fachsheet zur "Wundversorgung 2024", das unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden kann. Die „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ werden wie andere Produkte für chronische und schwerheilende Wunden mit dem Risiko oder Anzeichen einer lokalen Infektion verwendet. Für diese Produkte sind für die Erstattung durch die GKV ab Dezember...

    Pressemeldung05.12.2023

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Wundversorgung
    Eine Stunde Wunde

    Sie kennen unser Gesprächsformat „Eine Stunde Wunde" bereits aus der virtuellen Welt: Expert:innen der Wundversorgung aus Pflege und Versorgung, aus Ärzteschaft und Wissenschaft, von Kostenträgern oder aus der Industrie tauschen sich hier zu wechselnden Themen aus.

    Gesprächsforumon-site
    Bremen | Raum Focke-Wulf im Congress Centrum Bremen (CCB), 16.05.2024 12:30 - 13:30 Uhr
    organizer: BVMed
    Schwerpunkt: Wundversorgung

    Zur Veranstaltung: „Eine Stunde Wunde” auf dem Bremer Wundkongress

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen