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Pressemitteilung01.08.2017
Der BVMed informiert in der aktuellen Ausgabe seines Newsletters "MedTech Ambulant" über die Inhalte des E-Health-Gesetzes und dessen Bedeutung für die vertragsärztliche Versorgung. Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) trat am 29. Dezember 2015 in Kraft und hat das Ziel, Informations- und Kommunikationstechnologien in der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung zu etablieren. Künftig sollen Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Akteure des Gesundheitssystems durch eine Telematikinfrastruktur miteinander vernetzt sein.
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Artikel27.07.2017
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) trat am 29. Dezember 2015 in Kraft und hat das Ziel, Informations- und Kommunikationstechnologien in der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung zu etablieren. Künftig sollen Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Akteure des Gesundheitssystems durch eine Telematikinfrastruktur miteinander vernetzt sein. Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Telemedizin sollen weiter ausgebaut werden.
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Veranstaltung06.07.2017
BVMed-Sonderveranstaltung
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Veranstaltung08.11.2017
MedInform-Seminar
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Artikel06.03.2017
Andreas Gassen (54) wurde auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Anfang März 2017 als KBV-Vorstandsvorsitzender wiedergewählt. Er wird wie bisher für die fachärztliche Versorgung zuständig sein. Der Allgemeinarzt Stephan Hofmeister (51) wurde zum stellvertretenden KBV-Vorstandsvorsitzenden gewählt. Er wird im Vorstand für die hausärztliche Versorgung zuständig sein.
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Veranstaltung14.03.2017
MedInform-GKV-Kompaktseminar
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Pressemitteilung04.03.2016
Ab April 2016 können rund 12.000 Herzschrittmacher-Patienten in Deutschland nicht mehr telemedizinisch versorgt werden, obwohl sich das Telemonitoring bei ihnen seit vielen Jahren bewährt hat. Schuld daran ist eine neue EBM-Ziffer. Der BVMed fordert den GKV-Spitzenverband und die KBV auf, die Ziffer schnellstmöglich um Herzschrittmacher und Eventrekorder zu erweitern.
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Veranstaltung08.11.2016
MedInform-GKV-Kompaktseminar
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Artikel11.01.2016
Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat Mitte Dezember 2015 die Aufnahme einer ersten telemedizinischen Leistung in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) beschlossen, berichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Ab April 2016 wird die Kontrolle spezieller Herzschrittmacher als erste telemedizinische EBM-Gebührenordnungsposition (GOP) abrechenbar sein. Die KBV hat dieses Anliegen in den EBA als Schiedsgremium eingebracht.
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Pressemitteilung06.01.2016
Welche Leistungen, inklusive der medizinischen Sachmittel, darf der Arzt in welcher Höhe und mit welchem wirtschaftlichen Risiko abrechnen? Was ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) und wie kommen neue Leistungen in diesen hinein? Diese und weitere Fragen erläutern die Experten des MedInform-Seminars "Wie verdient der niedergelassene Arzt sein Geld?" am 16. März 2016 in Hamburg.