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Pressemitteilung12.04.2019
"Wir wollen in der Hilfsmittel-Versorgung künftig Vertragsverhandlungen auf Augenhöhe. Das werden wir als Politik genau beobachten." Das sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete und Berichterstatterin ihrer Fraktion für Medizinprodukte, Martina Stamm-Fibich, beim BVMed-Gesprächskreis Gesundheit am 11. April 2019 in Berlin. Mit dem kürzlich beschlossenen Ausschreibungsverbot für Hilfsmittel habe die Politik auf die Fehlentwicklungen reagiert. Stamm-Fibich: "Die Qualität der Hilfsmittelversorgung muss in den Verträgen festgelegt und dann aber auch überprüft werden. Wir werden dabei nun genau beobachten, wie sich das Thema Aufzahlungen entwickelt."
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Pressemitteilung10.04.2019
Der BVMed spricht sich auf der heutigen Verbändeanhörung zum "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)" gegen die vorgesehene Einschränkung bei der Verbandmittel-Definition aus. Verbandmittel, die pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweisen haben, sollten auch weiterhin unter die Verbandmitteldefinition fallen, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Ansonsten fürchtet der Verband ebenso wie die Initiative Chronische Wunden (ICW) auf Ärzteseite eine deutlich schlechtere Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden.
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Pressemitteilung04.02.2019
Der BVMed warnt vor den Konsequenzen der Umsetzung des Kabinettsentwurfs zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) für den Bereich der Wundversorgung. "Für Patienten mit akuten und chronischen Wunden würde die aktuelle Änderung der Verbandmittel-Definition mit Sicherheit eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung mit sich bringen", sagt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Der BVMed setzt sich daher für die ursprüngliche Formulierung aus dem Referentenentwurf ein.
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Veranstaltung12.03.2019
GKV-Kompaktseminar (für Nicht-Mitglieder)
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Veranstaltung12.03.2019
GKV-Kompaktseminar (für Mitglieder)
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Pressemitteilung15.08.2018
Der BVMed informiert mit einem neuen Infoblatt über die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln. Nach der Änderung der Verbandmittel-Definition durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und der Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium hatte es hierzu Verwirrung gegeben. Der BVMed stellt klar: Alle Wundversorgungsprodukte, die bisher verordnungs- und erstattungsfähig waren, sind dies auch weiterhin. Auch Wundversorgungsprodukte, die ergänzend weitere Zusatzeigenschaften haben, sind weiterhin zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungs- und erstattungsfähig.
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Pressemitteilung23.05.2018
Der BVMed informiert in seinem aktuellen Newsletter "MedTech ambulant" über die neuen Regelungen zum Entlassmanagement im Krankenhaus und die Verordnung von Hilfsmitteln und Verbandmitteln. Für "zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel" wie Inkontinenz- und Stomaprodukte sind Entlassverordnungen für den Bedarf von bis zu 7 Tagen möglich. Die Begrenzung der Verordnungsdauer gilt nicht für "zum Gebrauch bestimmte Hilfsmittel" wie Gehhilfen oder Antidekubitussysteme. Die Kooperation zwischen Krankenhäusern und Leistungserbringern bei der Umsetzung der nachstationär erforderlichen Hilfsmittelversorgung ist dabei weiter zulässig.
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Veranstaltung30.10.2018
MedInform-GKV-Kompaktseminar
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Veranstaltung20.03.2018
MedInform-GKV-Kompaktseminar
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Pressemitteilung02.11.2017
Der BVMed hat darauf hingewiesen dass moderne Wundversorgungsprodukte weiterhin uneingeschränkt erstattungsfähig sind. "Die neuen gesetzlichen Regelungen im Bereich der Verbandmittel sehen Übergangsfristen bis Ende April 2019 vor. Bis dahin ändert sich an der derzeitigen Verschreibungspraxis für Ärzte erst einmal gar nichts", stellte BVMed-Verbandmittelexpertin Daniela Piossek klar. Hintergrund der Klarstellung ist, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen ihre Ärzte derzeit irreführend über die Erstattung von bestimmten Verbandmitteln informiert.