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Pressemitteilung27.01.2015
Auch Kfz-Verbandkästen nach alter Norm aus dem Jahr 1998 sind nach wie vor gesetzeskonform und dürfen weiter verkauft und verwendet werden. Wichtig ist, dass die Inhaltsteile des Kfz-Verbandkastens vollständig und nicht abgelaufen sind. Darauf weist der BVMed vor dem Hintergrund falscher Darstellungen hin.
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Unternehmen23.01.2015
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Unternehmen15.03.2014
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Artikel09.10.2002
Ist auch wirklich alles drin? Der Verbandkasten für privat und gewerblich genutzte Pkw und LKW sollte regelmäßig auf Vollständigkeit und Einsetzbarkeit seiner Inhaltsteile überprüft werden. Aktueller Anlass: Am 1. Juli 2000 trat eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in...
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Artikel09.10.2002
Ein ebenso unscheinbarer wie wichtiger „Beifahrer“ in den Autos feiert in diesen Tagen seinen dreißigsten Geburtstag: der Verbandkasten. Erst nach seiner Einführung in Deutschland Anfang der siebziger Jahre konnten Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer die oft lebensrettende Erstversorgung...