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Artikel27.08.2020
Der GBA-Beschluss zur Verbandmittelabgrenzung treibt die Anbieter moderner Wundversorgung auf die Barrikaden. Hintergrund ist die Detailfrage, ob silberhaltige Auflagen am oder im Körper wirken, berichtet die ÄrzteZeitung.
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Veranstaltung10.11.2020
GKV-Kompaktseminar als Online-Seminar (Mitglieder BVMed)
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Veranstaltung10.11.2020
GKV-Kompaktseminar als Online-Seminar (Nicht-Mitglieder BVMed)
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Pressemitteilung28.04.2020
Der BVMed informiert in einer Sonderausgabe des Newsletters "MedTech ambulant" über COVID-19-Sonderregelungen bei der Verordnung und Abrechnung von Leistungen im ambulanten Bereich sowie bei der Finanzierung von Schutzausrüstungen für Vertragsärzte. So werden die Kosten für die Ausstattung mit Schutzausrüstung von den Krankenkassen als Sprechstundenbedarf übernommen. Bei der Verordnung von Hilfsmitteln, Verbandmitteln, enteraler Ernährung und Blutzuckerteststreifen sehen Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses Flexibilisierungen bei den Verordnungen vor. Weitere Themen sind Videosprechstunden in Coronazeiten sowie die Mehrfachverwendung von Schutzmasken in Arztpraxen.
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Pressemitteilung28.04.2020
Der BVMed informiert in einer Sonderausgabe des Newsletters "MedTech ambulant" über COVID-19-Sonderregelungen bei der Verordnung und Abrechnung von Leistungen im ambulanten Bereich sowie bei der Finanzierung von Schutzausrüstungen für Vertragsärzte. So werden die Kosten für die Ausstattung mit Schutzausrüstung von den Krankenkassen als Sprechstundenbedarf übernommen. Bei der Verordnung von Hilfsmitteln, Verbandmitteln, enteraler Ernährung und Blutzuckerteststreifen sehen Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses Flexibilisierungen bei den Verordnungen vor. Weitere Themen sind Videosprechstunden in Coronazeiten sowie die Mehrfachverwendung von Schutzmasken in Arztpraxen.
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Pressemitteilung24.04.2020
Der BVMed fordert in der aktuellen COVID-19-Pandemie einen flexibleren Verordnungsprozess, um die Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden im ambulanten Bereich sicherzustellen. "In Deutschland leiden rund 900.000 Menschen an chronischen Wunden. Die Versorgung im ambulanten Bereich ist aktuell gefährdet, da physische Kontakte zwischen Patient und Arzt derzeit vermieden werden", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed unterstützt eine entsprechende Forderung des Bundestagsabgeordneten Dr. Roy Kühne, die er in dieser Woche vorlegte. Dabei geht es um Verordnungen auf Grundlage von telemedizinischen Kontakten oder einer Versorgung von Wundpatienten ohne ärztliche Verordnung durch Homecare-Experten, die die Patienten im häuslichen Bereich betreuen.
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Pressemitteilung07.01.2020
Über die neuen gesetzlichen Grundlagen der Verbandmitteldefinition und was diese für die Verordnung und Erstattung von Verbandmitteln bedeuten informiert der BVMed in der neuesten Ausgabe seines "MedTech ambulant"-Newsletters. Der BVMed stellt dabei klar, dass sich bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der Abgrenzungsrichtlinie, die derzeit vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erarbeitet wird, an der Verordnung von Verbandmitteln und der Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung nichts ändert.
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Pressemitteilung25.11.2019
Der BVMed informiert Ärzte mit einem neuen Informationsblatt, wie sie Regressansprüche durch Krankenkassen bei der Verordnung von Verbandmitteln für die Wundversorgung vermeiden können. Das dreiseitige Infoblatt gibt Tipps zur richtigen Verordnung von Verbandmitteln sowie Sprechstundenbedarf und informiert ausführlich über die verschiedenen Prüfverfahren. Das BVMed-Infoblatt "Aufklärung zur Vermeidung von Regressansprüchen" wurde vom Fachbereich Sprechstundenbedarf, Praxisbedarf und Verbandmittel erarbeitet.
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Pressemitteilung17.10.2019
Die "Aut idem"-Importregelung im Arzneimittelbereich, nach der der Apotheker ein verordnetes Arzneimittel gegen ein anderes, wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen darf, gilt nicht für Verbandmittel. Darauf weist der BVMed in seinem neuen "MedTech ambulant"-Newsletter zur Verordnung von Verbandmitteln hin. "Das bedeutet, dass der Arzt unter Angabe der PZN-Nummer zur Erreichung des Therapieziels ein konkretes Produkt verordnen darf. So stellt er sicher, dass der Patient das Produkt bekommt, wofür sich der Verordner entschieden hat, da bei einer PZN-genauen Verordnung weder eine Substitutionspflicht, noch eine Pflicht der abgebenden Stelle besteht, auf Importe oder Parallelanbieter umzustellen", heißt es in dem BVMed-Newsletter.
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Pressemitteilung22.08.2019
Der BVMed fordert eine praxistaugliche und am Patienten orientierte Neuregelung der Verbandmittel-Definition durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). "Das jetzt in Kraft getretene Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) macht leider die zukünftige Erstattungsfähigkeit von bestimmten Wundversorgungsprodukten sehr unklar", sagte BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. "Es ist dringend nötig, dass der G-BA nun eine praxistaugliche Regelung findet, die nicht zu einer Verschlechterung der Situation von Patienten mit chronischen Wunden führt", so Möll.