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Artikel02.05.2017
Entscheider vom G-BA, IQWiG, IQTIG, der KV und auch Wissenschaftler referieren und diskutieren am 10. Mai 2017, wie eine Nutzenbewertung von Medizinprodukten transparent, patientennah und zügig erfolgen kann.
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Pressemitteilung24.03.2017
Für neue und "elastischere" Bewertungsverfahren bei MedTech-Innovationen insbesondere für medizinische Apps oder telemedizinische Anwendungen hat sich die gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Maria Klein-Schmeink, auf dem Gesprächskreis Gesundheit des BVMed ausgesprochen. Jeder GKV-Versicherte habe Anspruch auf eine medizinische Versorgung nach dem Stand der medizinischen Entwicklung. Hier müssten die Bewertungssysteme weiterentwickelt werden und Aspekte der Lebensqualität und Patientenzufriedenheit mit einbeziehen. Da Medizinprodukte sehr unterschiedlich seien, müssten die Verfahren die Besonderheiten der Branche berücksichtigen. Das kürzlich verabschiedete Hilfsmittel-Reformgesetz (HHVG) bezeichnete die Grünen-Politikerin als "eines der besseren Gesetze der Großen Koalition", aber auch hier gebe es Nachbesserungsbedarf.
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Pressemitteilung21.03.2017
Die ersten Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Methodenbewertung nach § 137 h SGB V bestätigen die Befürchtung des BVMed, dass der neue Potenzialbegriff des Gesetzgebers vom G-BA sehr restriktiv ausgelegt wird. "Dadurch wird das innovationsfreundliche Prinzip 'Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt' im Krankenhaus ausgehebelt", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Die nun praktizierte restriktive Auslegung bei der Bewertung des Potenzials werde das ursprüngliche Ziel des Gesetzgebers, neue Methoden einer Erprobung zuzuführen, unterlaufen.
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Pressemitteilung07.03.2017
Der Gesetzgeber will die Verfahren zur Anerkennung innovativer Hilfsmittel beschleunigen. In der kürzlich verabschiedeten Hilfsmittelreform ist vorgesehen, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) früher einzubeziehen und das Auskunftsverfahren zeitlich auf sechs Monate zu befristen. Dieses Ziel des Gesetzgebers müsse der GKV-Spitzenverband bei der neuen Verfahrensordnung zum Hilfsmittelverzeichnis berücksichtigen, um Verzögerungen bei der Innovationseinführung im Hilfsmittelbereich auszuschließen, so der BVMed.
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Artikel05.12.2016
Die Konferenz beleuchtet die Umsetzung des Krankenhaus-Struktur-Gesetzes (KHSG), "Leuchtturmkliniken" sowie den Einkauf von Medizinprodukten. Leiter der Konferenz ist BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. BVMed-Vorstandsmitglied Dr. Manfred Elff bewertet die aktuellen Rahmenbedingungen aus Sicht der Medizinprodukteindustrie, so die Nutzenbewertung und die DRG-Sachkosten-Entwicklung.
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Pressemitteilung25.11.2016
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne will für den Verbandmittelbereich "keine Riesen-Nachweispflicht einführen, die dazu führt, dass bewährte Produkte vom Markt genommen werden". Das sagte der Hilfsmittelexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf dem BVMed-Gesprächskreis Gesundheit am 23. November 2016 in Berlin. Eine Legaldefinition für Verbandmittel ist Teil des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG), zu dem am 30. November 2016 eine Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss stattfindet. Der BVMed wehrt sich gegen eine Einengung der Verbandmitteldefinition. Wichtig sei, eine phasengerechte Wundversorgung mit den notwendigen Verbandmitteln zu gewährleisten, so Daniela Piossek, Leiterin des BVMed-Referats Krankenversicherung.
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Pressemitteilung05.10.2016
Der BVMed informiert die Kliniken mit einem Leitfaden und einem Sondernewsletter über das neue MedTech-Bewertungsverfahren nach § 137h SGB V. Das neue Verfahren verändert die etablierten jährlichen Anträge der Krankenhäuser zu „Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ (NUB-Verfahren) beim DRG-Institut InEK erheblich. Der BVMed gibt Tipps, beantwortet die häufig gestellten Fragen und nennt Ansprechpartner bei den Unternehmen.
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Pressemitteilung28.09.2016
Die vor drei Jahren eingeführte Erprobungsregelung für Medizintechnologien hat das vom Gesetzgeber vorgesehene Ziel eines schnelleren Innovationszugangs im ambulanten Bereich nicht erreicht. Dieses Fazit zogen die Experten der BVMed-Veranstaltung "Die Versorgung mit Medizinprodukten" am 27. September 2016 in Berlin. Das Verfahren sei "zu langwierig und bürokratisch, als dass es den Innovationszyklen in der MedTech-Branche gerecht wird", so Prof. Dr. Thomas Kersting vom IGES-Institut. In den letzten drei Jahren sei keine einzige Erprobungsstudie auf den Weg gebracht worden. Das ist auch aus Sicht von Dr. Matthias Perleth vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) "ernüchternd". Das Verfahren nun in eine systematische Nutzenbewertung von neuen Methoden mit Medizinprodukten hoher Klasse zu überführen berge die Gefahr, "dass medizintechnische Innovationen nur noch langsam beziehungsweise verzögert in die deutsche Versorgungslandschaft gelangen", so Kersting. Ein weiteres Thema war die derzeit diskutierte Hilfsmittelreform.
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Artikel12.09.2016
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veranstaltet am 26. September 2016 ein Rechtssymposium zum MedTech-Nutzenbewertungsverfahren für neue Methoden mit Medizinprodukten hoher Klasse. Es richtet sich insbesondere an Justiziare und juristische Fachleute. Es sollen Fragen erörtert und rechtliche Aspekte diskutiert werden.
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Pressemitteilung25.08.2016
Die Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur "Bewertung von Methoden mit Medizinprodukten der hohen Risikoklassen" ist in Kraft getreten. Der BVMed fordert, dass eine neutrale Einrichtung im Rahmen der Evidenzbasierten Medizin wissenschaftliche Leitlinien für die Methodik zur Nutzenbewertung von Medizintechnologien entwickelt.