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Pressemitteilung07.04.2021
Für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ muss künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden, bevor sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Der BVMed fordert einen gesetzlich verankerten Beratungsanspruch der Hersteller gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Voraussetzungen und Anforderungen an vorzulegende Unterlagen und Studien sowie zur Vergleichstherapie. Eine entsprechende Regelung zur GBA-Beratungspflicht müsste über das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) getroffen werden.
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Pressemitteilung30.03.2021
Der BVMed fordert einen gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), zeitnah Kriterien für die notwendigen Wundprodukte-Studien vorzulegen. Eine entsprechende Regelung zur Konkretisierung der GBA-Verfahrensordnung für die Bewertung der Wundprodukte müsste über das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) getroffen werden. Hintergrund ist, dass nach der neuen Verbandmittel-Definition „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ in Abgrenzung zu „Verbandmitteln“ nach einer Übergangsfrist in aufwendigen klinischen Studien neu zugelassen werden müssen.
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Artikel25.02.2021
Die Verbandmitteldefinition ist seit Jahren umstritten. Der Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verspricht Verbesserungen. Warum das immer noch nicht ausreicht, erklärt Juliane Pohl vom BVMed.
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Pressemitteilung23.02.2021
Die BVMed-Akademie informiert in einem Online-Seminar am 25. März 2021 mit dem Titel „Wundversorgung – Was gilt Wann und Wofür?“ über die neuen Regelungen zur Verbandmittel-Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Das Seminar gibt einen Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen an Hersteller von Verbandmitteln und verbandmittelähnlichen Produkten. Referenten sind Rechtsanwalt Dr. Christian Stallberg sowie die Market Access-Expertin Dr. Jana Kliemt.
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Pressemitteilung12.02.2021
Der Bundesrat hat sich in einer Stellungnahme zum GVWG dafür ausgesprochen, die Übergangsfrist zur Verordnung von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung von zwei auf drei Jahre zu verlängern. Der BVMed begrüßt die Bundesrats-Initiative zur Verlängerung der Erstattungsregelungen für moderne Verbandmittel. „Es ist für die sichere Versorgung der Patientinnen und Patienten absolut notwendig, die Frist für neue Nutzennachweise auf drei Jahre zu verlängern“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
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Artikel26.01.2021
Die Hersteller innovativer Wundversorgungslösungen blicken gebannt in Richtung GBA. In welcher Form wird er den Nutzennachweis einfordern, um bestimmte Produkte in der Erstattungsfähigkeit zu halten, fragt die ÄrzteZeitung Online.
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Artikel17.12.2020
Die menschliche Haut beeindruckt: Mit einer Fläche von durchschnittlich 2 Quadratmetern und einem Gewicht von 14 Kilogramm ist sie das größte und schwerste Organ des Körpers. Und sie fasziniert durch eine einmalige Aufgabenvielfalt: Sie schützt unseren Körper, reguliert unseren Temperaturhaushalt und hilft uns unsere Umgebung wahrzunehmen. Ohne die Haut wäre der Mensch nicht lebensfähig. Ist sie verletzt, kann das dramatische Folgen haben. Moderne Wundversorgungsprodukte helfen der Haut zu heilen.
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Artikel17.12.2020
Im Gesetzentwurf zum GVWG strebt die Bundesregierung eine längere Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit bestimmter Wundversorgungsprodukte an – und einen neuen Stichtag.
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Pressemitteilung09.12.2020
Bei den drohenden Engpässen in der Wundversorgung durch die neue, eingeengte Verbandmitteldefinition ist nach Ansicht des BVMed nun der Gesetzgeber gefordert, einen klaren Rahmen zu setzen, um die Versorgung der betroffenen Menschen mit chronischen und akuten Wunden nicht zu gefährden. „Wir brauchen eine deutlich längere Übergangsfrist, die Änderung der Stichtagsregelung und klare Kriterien für die erforderlichen Studien“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
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Pressemitteilung27.11.2020
Der BVMed hat einen Erklärfilm zur Vakuumversiegelungs-Therapie veröffentlicht. Die Therapie, auch bekannt als Unterdruck-Wundtherapie oder Negative Pressure Wound Therapy (NPWT), ist eine moderne Methode zur Behandlung von akuten oder chronischen Wunden. Bisher wurde sie überwiegend in Krankenhäusern angewendet. Seit dem 1. Oktober 2020 ist sie auch zur ambulanten Wundbehandlung als Kassenleistung zugelassen. Damit können mehr gesetzlich Versicherte auch zu Hause von der Therapie profitieren.