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Ihre Suche nach 'Chronische Wunden' ergab 79 Treffer.
  • Pressemitteilung
    09.12.2020
    Hydroaktive Wundversorgung

    Bei den drohenden Engpässen in der Wundversorgung durch die neue, eingeengte Verbandmitteldefinition ist nach Ansicht des BVMed nun der Gesetzgeber gefordert, einen klaren Rahmen zu setzen, um die Versorgung der betroffenen Menschen mit chronischen und akuten Wunden nicht zu gefährden. „Wir brauchen eine deutlich längere Übergangsfrist, die Änderung der Stichtagsregelung und klare Kriterien für die erforderlichen Studien“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

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  • Pressemitteilung
    27.11.2020

    Der BVMed hat einen Erklärfilm zur Vakuumversiegelungs-Therapie veröffentlicht. Die Therapie, auch bekannt als Unterdruck-Wundtherapie oder Negative Pressure Wound Therapy (NPWT), ist eine moderne Methode zur Behandlung von akuten oder chronischen Wunden. Bisher wurde sie überwiegend in Krankenhäusern angewendet. Seit dem 1. Oktober 2020 ist sie auch zur ambulanten Wundbehandlung als Kassenleistung zugelassen. Damit können mehr gesetzlich Versicherte auch zu Hause von der Therapie profitieren.

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  • Pressemitteilung
    04.11.2020
    Versorgung chronischer Wunden am Knöchel

    Der BVMed warnt vor gefährlichen Engpässen bei der Versorgung mit Wundverbänden durch die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA. Die Einschränkungen betreffen insbesondere Menschen mit akuten und chronischen Wunden, die bisher auf ein ebenso breites wie auch bewährtes Angebot von Wundverbänden mit ergänzenden Eigenschaften, beispielsweise antimikrobiellen Wundverbänden, vertrauen konnten. Der BVMed setzt sich für eine Verlängerung der bislang vorgesehenen einjährigen Übergangsfrist sowie verlässliche Vorgaben für einen Nutzennachweis ein.

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  • Pressemitteilung
    30.09.2020
    Therapiesystem zur Unterdruck-Wundtherapie

    Ab dem 1. Oktober 2020 können Wunden auch ambulant mit der Vakuumversiegelungs-Therapie behandelt werden. Der BVMed begrüßt die Kostenübernahme für gesetzlich Krankenversicherte: Damit können in Zukunft mehr Patientinnen und Patienten von dieser innovativen Methode profitieren. Der BVMed sieht aber noch Korrekturbedarf bei der konkreten Regelung. So sollte neben Fachärzten auch qualifiziertes Personal in Praxen oder in der häuslichen Krankenpflege die Therapie im ambulanten Bereich durchführen können.

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  • Pressemitteilung
    03.09.2020
    Therapiesystem zur Unterdruck-Wundtherapie

    Patienten mit chronischen Wunden können auch im ambulanten Bereich von den Vorteilen der Unterdruck-Wundtherapie (Vakuumversiegelungs-Therapie oder NPWT) profitieren. Das Verfahren, das bislang überwiegend in den Kliniken zum Einsatz kam, hat sich in der Coronakrise auch ambulant bewährt. Vorteile für die Patienten sind ein schnellerer Wundverschluss, weniger Komplikationen und geringere Amputationsraten. Die Krankenkassen erstatten die Unterdruck-Wundtherapie derzeit im Einzelfall. Noch im September 2020 soll der Bewertungsausschuss über die Erstattungsmöglichkeiten entscheiden.

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  • Pressemitteilung
    01.09.2020
    Wundversorgung an der Ferse

    Der BVMed sieht nach über vier Jahren Diskussion über die Definition von Verbandmitteln und der Abgrenzung nicht unmittelbar erstattungsfähiger Wundversorgungsprodukte noch immer keine Lösung, die die medizinisch gebotene Versorgung von Patienten mit akuten und chronischen Wunden sicherstellt. Der BVMed warnt ausdrücklich vor den Nachteilen für Patienten mit akuten und chronischen Wunden, wenn der aktuelle Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Verbandmittel-Definition so bestehen bleibt.

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  • Pressemitteilung
    24.04.2020
    Wundversorgung an der Ferse

    Der BVMed fordert in der aktuellen COVID-19-Pandemie einen flexibleren Verordnungsprozess, um die Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden im ambulanten Bereich sicherzustellen. "In Deutschland leiden rund 900.000 Menschen an chronischen Wunden. Die Versorgung im ambulanten Bereich ist aktuell gefährdet, da physische Kontakte zwischen Patient und Arzt derzeit vermieden werden", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed unterstützt eine entsprechende Forderung des Bundestagsabgeordneten Dr. Roy Kühne, die er in dieser Woche vorlegte. Dabei geht es um Verordnungen auf Grundlage von telemedizinischen Kontakten oder einer Versorgung von Wundpatienten ohne ärztliche Verordnung durch Homecare-Experten, die die Patienten im häuslichen Bereich betreuen.

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  • Artikel
    06.01.2020

    Die Vakuumversiegelungstherapie (VVS) kann zukünftig auch in der ambulanten Versorgung für die Behandlung von Wunden eingesetzt werden. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19. Dezember 2019. Grundlage der Beschlüsse war die Bewertung der VVS im Vergleich zu einer Standardwundbehandlung.

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  • Pressemitteilung
    13.12.2019

    Das Abschlusspapier des Expertenrats "Strukturentwicklung Wundmanagement" ist bei den Teilnehmern des 5. Wunddialogs des BVMed auf breite Zustimmung gestoßen. Das Gremium war vor zwei Jahren aus der Veranstaltungsreihe des BVMed hervorgegangen, um einheitliche Empfehlungen für die Behandlung chronischer Wunden zu formulieren. Die nun vorliegenden Ergebnisse enthalten sektorübergreifende, interdisziplinäre und interprofessionelle Vorschläge zu Diagnostik und Therapie. Experten aus Politik, Medizin, Pflege und Versorgung diskutierten am 5. Dezember 2019 in Berlin die Chancen und Grenzen der Empfehlungen. Sie sprachen sich für eine rasche Umsetzung aus.

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  • Pressemitteilung
    12.12.2019
    Wundversorgung an der Ferse

    Der BVMed schlägt für die zukünftigen Erstattungsregelungen für "sonstige Produkte zur Wundbehandlung" nach der neuen Verbandmittel-Definition eine Übergangszeit von drei Jahren vor. "Die vom Ministerium vorgesehenen 12 Monate und vom Bundesrat vorgeschlagenen 24 Monate sind zu knapp bemessen, um den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der innovativen Wundversorgungsprodukte beispielsweise mit klinischen Studien zu erbringen", sagte BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll zur ersten Lesung des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG) im Bundestag.

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