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Ihre Suche nach 'EBM' ergab 123 Treffer.
  • Artikel
    03.06.2019

    GKV-Versicherte haben bei implantierbaren Ereignisrekordern "trotz Systemversagen" einen Versorgungsanspruch, meint der Rechtsexperte Dr. Ulrich Reese in einem Artikel in "KU Gesundheitsmanagement". Ereignisrekorder ermöglichen die Diagnostik von Synkopen und Schlaganfällen ungeklärter Ursache. Die stationäre Erstattung der Technologie ist sichergestellt. Die ambulante Erstattung ist jedoch nach wie vor nicht gegeben.

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  • Pressemitteilung
    06.05.2019
    Implantierbares Herzmonitoringsystem (Ereignisrekorder)

    In Deutschland erleiden jährlich rund 260.000 Menschen einen Schlaganfall. Rund 80 Prozent davon werden durch ein Blutgerinnsel (Thrombus) verursacht, das ein Blutgefäß im Gehirn verschließt. Blutgerinnsel sind wiederum oft die Folge von Vorhofflimmern. "Der rasante medizintechnische Fortschritt wie die Thrombektomie zur effektiven Behandlung oder der Ereignisrekorder zur Ursachenklärung helfen den Menschen immer besser. Sie müssen den Patienten zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Wir benötigen vor allem eine schnellere Aufnahme der Technologien in den ambulanten Erstattungskatalog EBM", erklärt BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll zum nationalen "Tag gegen Schlaganfall" am 10. Mai 2019.

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  • Pressemitteilung
    15.03.2019
    Katheterlabor mit modernster Medizintechnik

    Der BVMed hat die beschlossene Vereinfachung der MedTech-Erprobungsverfahren als "ersten und richtigen Schritt zur beschleunigten Methodenbewertung" bezeichnet. Die neuen gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die MedTech-Unternehmen nun Erprobungsstudien auf eigene Kosten selbst beauftragen können. Die vom G-BA sehr restriktiv ausgelegte "Potenzialprüfung" wird vom Gesetzgeber mit dem TSVG wieder abgeschafft.

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  • Pressemitteilung
    25.02.2019
    6. Imagebild Joachim M. Schmitt

    Der BVMed unterstützt die vom Bundesgesundheitsministerium geplanten Regelungen zur Beschleunigung der MedTech-Methodenbewertung. "Das sind Schritte in die richtige Richtung, um die Bewertungsverfahren zur Aufnahme moderner Medizintechnologien in die Erstattungskataloge der Gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft zu vereinfachen und zu beschleunigen", sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Die Regelungen sind im Rahmen des Gesetzes zur Errichtung des Deutschen Implantateregisters (EDIR) vorgesehen.

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  • Pressemitteilung
    28.01.2019
    Schrittmacher mit telemedizinischem System zur Fernbetreuung von Herzimplantatträgern

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, mit dem Vorstoß für eine Neuordnung der Methodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine richtige und wichtige Diskussion angestoßen. „Der BVMed unterstützt die neuen Vorschläge aus dem Gesundheitsministerium zur Beschleunigung und Neuordnung der Methodenbewertung. Das sind Schritte in die richtige Richtung, um die G-BA-Verfahren dauerhaft zu vereinfachen und zu beschleunigen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.

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  • Pressemitteilung
    14.01.2019
    7. Imagebild Joachim M. Schmitt

    Medizintechnische Verfahren im Krankenhaus, die zunehmend im ambulanten Bereich erbracht werden können, müssen künftig schneller in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen werden. Das fordert der BVMed in seiner Stellungnahme zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). "Krankenkassen verweigern beispielsweise bei Ereignisrekordern zum Monitoring des Herzrhythmus von Risikopatienten die stationäre Vergütung, da die Leistung ambulant erbracht werden kann. Eine ambulante Vergütung liegt aber noch nicht vor. Die überlangen Verfahrenszeiten zur Aufnahme in den EBM führen somit zu Versorgungslücken für die Patienten. In solchen Fällen sollte die Methodenbewertung für den ambulanten Bereich entfallen, wenn das Verfahren bereits im stationären Bereich etabliert ist", sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt im Vorfeld der Anhörung zum TSVG-Regierungsentwurf am 16. Januar 2019.

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  • Veranstaltung
    12.03.2019

    GKV-Kompaktseminar (für Nicht-Mitglieder)

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  • Veranstaltung
    12.03.2019

    GKV-Kompaktseminar (für Mitglieder)

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  • Artikel
    05.11.2018

    BVMed-Infoblatt | Stand: Juni 2017 | Aktualisierung 2018

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  • Pressemitteilung
    20.08.2018
    6. Imagebild Joachim M. Schmitt

    Der BVMed hat sich in seiner Stellungnahme zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) für eine stärkere Berücksichtigung des medizintechnischen Fortschritts bei der Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ausgesprochen. "Dabei sind sowohl die Anforderungen der sprechenden Medizin als auch fortschrittliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu berücksichtigen, um eine möglichst gute Versorgung der Patienten zu erreichen", sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt im Vorfeld der Anhörung zum TSVG-Referentenentwurf am 22. August 2018.

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