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Pressemitteilung19.06.2015
Der BVMed hat in einer Stellungnahme zu den Ratsverhandlungen zur europäischen Medizinprodukte-Verordnung (MDR) darauf hingewiesen, dass die erkannten Schwachstellen durch die Beschlüsse der Europäischen Kommission vom Oktober 2013 größtenteils behoben wurden. Der EU-Beschluss enthält unter anderem strengere Kriterien für die Überwachung der Benannten Stellen.
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Publikation24.03.2014
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Publikation24.03.2014
Kurzinformationen zur Entwicklung, Zulassung und Marktüberwachung von Medizinprodukten: 1. Idee, 2. Von der Entwicklung bis zur Marktzulassung, 3. Markteinführung, 4. Marktüberwachung, 5. Re-Audits...
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Artikel11.03.2014
Die CE-Kennzeichnung besteht bei Medizinprodukten in der Ausstellung der "Konformitätsbescheinigung" durch Benannte Stellen und in der jährlichen Re-Auditierung der Produktion und der Produkte. Spätestens alle fünf Jahre werden das Qualitätsmanagementsystem und die Produkte zusätzlich "re-zertifiziert".
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Artikel11.03.2014
Das Konformitätsbewertungsverfahren durch die Benannte Stelle hat folgenden Ablauf...
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Artikel10.03.2014
Das Konformitätsbewertungsverfahren durch die Benannte Stelle hat folgenden Ablauf:
Antragstellung bei der Benannten Stelle
Versendung der Technischen und Klinischen Dokumentation an die Benannte Stelle
Bewertung der Technischen Dokumentation durch die verschiedenen Fachspezialisten...