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Pressemitteilung13.03.2020
Nach einem Gespräch von Industrievertretern mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Bundesregierung, wie angekündigt, die bisherige Exportverbot-Anordnung vom 4. März 2020 aufgehoben und durch eine neue, flexiblere Anordnung für den Export von medizinischer Schutzausrüstung vom 12. März 2020 ersetzt. Darauf weist der BVMed hin. "Der Minister hat Wort gehalten. Wir kommen damit zu einer deutlicheren Flexibilisierung bei den Ausnahmemöglichkeiten, die erforderlich sind, um die komplexen Produktionsnetzwerke und Lieferketten aufrecht zu erhalten", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
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Pressemitteilung11.03.2020
Der BVMed hat die von der Bundesregierung angekündigte neue und überarbeitete Anordnung zu medizinischen Schutzprodukten vor dem Hintergrund des Corona-Virus-Ausbruchs als dringend notwendig begrüßt. "Nach dem strikten Exportverbot der vergangenen Woche kommen wir damit zu einer deutlicheren Flexibilisierung bei den Ausnahmemöglichkeiten, die erforderlich sind, um die komplexen Produktionsnetzwerke und Lieferketten aufrecht zu erhalten", kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Im gestrigen Gespräch zur Medizinprodukte-Versorgung mit Minister Jens Spahn wurde der MedTech-Branche ein größtmöglicher Pragmatismus bei allen regulatorischen Fragen zugesagt, um Produktionsprozesse von unentbehrlichen Medizinprodukten zu sichern.
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Pressemitteilung05.03.2020
Der BVMed hat vor negativen Auswirkungen des gestern verhängten nationalen Exportverbots für medizinische Schutzausrüstung auf die Produktion von Medizinprodukten und Arzneimitteln gewarnt. "Angesichts internationaler Lieferketten und Produktionsnetzwerke ist jetzt nicht die Zeit für nationale Alleingänge", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Alle Beteiligten müssen nun besonnen handeln, um die Corona-Virus-Krise zu meistern und die medizinische Versorgung der Menschen sicherzustellen.
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Artikel24.02.2020
Der Anspruch auf Hilfsmittel mit Sicherheitsmechanismus zum Schutz vor Nadelstichverletzungen für Angehörige oder Fachpersonal beispielsweise in Pflegeheimen ist nach der Bekanntmachung der geänderten Hilfsmittel-Richtlinie im Bundesanzeiger am 15. Februar 2020 in Kraft getreten. Der BVMed hatte sich entsprechend in das Stellungnahmeverfahren eingebracht.
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Pressemitteilung07.02.2020
Sicherheitsprodukte wie Injektions-, Port- oder Pen-Kanülen mit Sicherheitsmechanismus werden künftig von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet, wenn Angehörige oder Fachpersonal beispielsweise in Pflegeheimen die Versorgung für den Patienten übernehmen. Darauf weist der BVMed hin, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Januar 2020 die Hilfsmittel-Richtlinie angepasst hat. "Wir begrüßen die Umsetzung zur Erstattung von Sicherheitsprodukten. Damit wird ein wertvoller Beitrag für den Schutz der Anwender vor Infektionen geleistet", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
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Pressemitteilung11.12.2019
Bei der Vermeidung von Krankenhausinfektionen kommt der Prävention durch konsequente Hygienemaßnahmen ein herausragender Stellenwert zu. Diese besteht aus einem ganzen Bündel an Maßnahmen, die richtig kombiniert werden müssen, um bestmögliche Hygiene zu erreichen. Das verdeutlichten die Experten des 8. BVMed-Hygieneforums "Prävention von Krankenhausinfektionen" am 10. Dezember 2019 mit rund 130 Teilnehmern in Berlin. Aktuelle Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) sprechen von 400.000 bis 600.000 Krankenhausinfektionen jährlich in Deutschland – davon bis zu 20.000 Todesfällen. "Wir müssen deshalb einen besseren Infektionsschutz etablieren. Jeder Mensch hat das Recht, vor nosokomialen Infektionen geschützt zu werden", fasste Moderatorin Delia Strunz die Forderungen der BVMed-Experten zusammen. Nach Ansicht der Hygieneexpertin Prof. Dr. Christine Geffers von der Charité sei es für Kliniken und Arztpraxen wichtig, alle erforderlichen Präventionsmaßnahmen in einem Maßnahmenbündel zusammenzufassen und deren Einhaltung regelmäßig durch Checklisten sicherzustellen. Dr. Nicole Steinhorst vom BVMed-Fachbereich "Nosokomiale Infektionen" (FBNI) verwies auf die unterstützenden Infografiken und Informationsmaterialien des BVMed zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen.
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Pressemitteilung24.10.2019
Der BVMed-Fachbereich "Nosokomiale Infektionen" (FBNI) setzt sich dafür ein, die im Rahmen von Behandlungen anfallenden Hygienekosten zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in Arztpraxen und Kliniken vollumfänglich durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu erstatten. Diese Kosten sind bisher nicht in vollem Umfang Bestandteil der ärztlichen Vergütung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll weist in diesem Zusammenhang auf das Recht von Patienten und Mitarbeitern hin, in allen medizinischen Einrichtungen durch konsequente und adäquate Hygienemaßnahmen vor Infektionen geschützt zu werden. Für Ärzte und Kliniken sind diese Maßnahmen ein elementarer Bestandteil, der bislang jedoch nicht umfassend vergütet wird.
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Pressemitteilung11.09.2019
Zum diesjährigen Welttag der Patientensicherheit am 17. September 2019 fordert der BVMed-Fachbereich "Nosokomiale Infektionen" (FBNI), dass in Kliniken, Pflegeheimen und ambulanten Einrichtungen noch mehr Anstrengungen für besseren Infektionsschutz und damit für mehr Patientensicherheit unternommen werden. "Jeder Patient und jeder Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen in Deutschland hat ein Recht, vor gefährlichen und im Zweifel lebensbedrohlichen Infektionen geschützt zu werden", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Denn: Laut Robert Koch-Institut (RKI) infizieren sich in Deutschland jedes Jahr schätzungsweise 400.000 bis 600.000 Patienten im Krankenhaus mit einem Erreger. Ungefähr 10.000 bis 15.000 dieser Krankenhausinfektionen führen zum Tod. Dabei gelten 20 bis 30 Prozent der Infektionen als vermeidbar – vor allem durch bessere Hygiene.
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Pressemitteilung05.09.2019
Zum diesjährigen Welt-Sepsis-Tag am 13. September 2019 fordert der BVMed-Fachbereich "Nosokomiale Infektionen" (FBNI), durch Infektionen bedingte Sepsis-Fälle mittels einer adäquaten Prävention in Krankenhäusern, Pflege- und allen anderen medizinischen Einrichtungen zu vermeiden. An Sepsis, oft bekannt als "Blutvergiftung", erkranken nach Angaben der Deutschen Sepsis-Gesellschaft (DSG) weltweit mehr Menschen als an Darmkrebs, Brustkrebs oder AIDS zusammen. Viele Patienten leben nach einer Sepsis mit schweren Behinderungen oder sterben sogar daran, wenn die Symptome nicht schnell genug erkannt werden.
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Pressemitteilung02.11.2018
Der BVMed-Fachbereich "Nosokomiale Infektionen" stellt Kliniken und medizinischen Einrichtungen eine umfangreiche Sammlung von Piktogrammen für Präsentationen und Schulungsmaterial zur Verfügung. Die über 80 Symbole rund um die Vermeidung von Krankenhausinfektionen ergänzen das Grafikmaterial für Präsentationen sowie Hintergrundinformationen, die in Zusammenarbeit mit dem Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Charité in Berlin entstanden sind.