-
Pressemitteilung02.11.2017
Der BVMed hat darauf hingewiesen dass moderne Wundversorgungsprodukte weiterhin uneingeschränkt erstattungsfähig sind. "Die neuen gesetzlichen Regelungen im Bereich der Verbandmittel sehen Übergangsfristen bis Ende April 2019 vor. Bis dahin ändert sich an der derzeitigen Verschreibungspraxis für Ärzte erst einmal gar nichts", stellte BVMed-Verbandmittelexpertin Daniela Piossek klar. Hintergrund der Klarstellung ist, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen ihre Ärzte derzeit irreführend über die Erstattung von bestimmten Verbandmitteln informiert.
-
Artikel22.09.2017
Die Wundbehandlung von Patienten mit chronischen Wunden ist ein entscheidender Faktor für die Genesung der Betroffenen. Die Versorgung ist auch ein besonderes Beispiel für die Herausforderungen, vor denen das Gesundheitssystem in diesen Fällen steht, denn eine angemessene Versorgung muss multidisziplinär, interprofessionell und intersektoral erfolgen. In der ablaufenden Legislaturperiode hat die Große Koalition das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) verabschiedet, das aus Sicht des BVMed eindeutig den politischen Willen zur Verbesserung der Wundversorgung artikuliert. Wie soll es in diesem Bereich nach der Bundestagswahl 2017 weitergehen?
Die Initiative Moderne Wundversorgung des BVMed hat von CDU (MdB Dr. Roy Kühne), SPD (Partei und MdB Martina Stamm-Fibich) Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke ihre künftigen Pläne erfragt. Die vollständigen Fragen und Antworten finden Sie hier. -
Artikel04.09.2017
facebook.com/iammedtech
-
Pressemitteilung25.07.2017
Durch den gezielten Einsatz von spezialisierten Wundauflagen, die bei offenen Beinen eingesetzt werden, können Amputationen vermieden werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie aus der Fachzeitschrift "Wundmanagement", auf die der BVMed hinweist. Demnach können durch eine effektive lokale Wundversorgung und eine entsprechende Kausaltherapie Wunden am besten behandelt und Amputationen vermieden werden. Betroffen sind vor allem Diabetiker. Eine der häufigsten Folgeerkrankungen ist das Diabetische Fußsyndrom.
-
Pressemitteilung20.07.2017
Patienten mit chronischen Wunden, denen ihre Krankenkasse die Hilfsmittel-Leistungsbewilligung ablehnt, rät der BVMed, innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einzulegen und für eine bestmögliche Versorgung nach dem aktuellen Stand der Technik zu kämpfen. Hintergrund ist, dass die Krankenkassen Leistungen für Versicherte zum Teil sehr unterschiedlich bewilligen. Das zeigte eine Studie des IGES-Instituts im Auftrag des Patientenbeauftragten der Bundesregierung im Juni 2017. Der damalige Patientenbeauftragte Karl-Josef Laumann forderte bei der Vorstellung der Ergebnisse, die Krankenkassen künftig zu verpflichten, die Daten zu Leistungsbewilligungen und -ablehnungen zu veröffentlichen und die Patienten besser über Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren.
-
Pressemitteilung20.06.2017
Eine neue Meta-Analyse klinischer Studien von einem Autorenteam um Prof. Dr. Joachim Dissemond von der Uniklinik Essen und Dr. Karl-Christian Münter von der Gemeinschaftspraxis Bramfeld bekräftigt die Evidenz von Silber-Wundauflagen in der Wundversorgung. Darauf weist der BVMed hin. Silber wird in der medizinischen Therapie aufgrund seiner antimikrobiellen Wirkung seit langem angewendet. Die Meta-Analyse zeigt, dass die Anwendung von Silber in der Wundtherapie neben der antimikrobiellen Wirkung auch zu einer Verbesserung der Lebensqualität und Wirtschaftlichkeit führt, so die Autoren.
-
Pressemitteilung16.05.2017
Die Arbeitsgruppe „MPG“ (Medizinproduktegesetz) der Industriefachverbände BAH, BPI, BVMed, SPECTARIS, VDDI, VDGH und ZVEI hat den Informationsflyer „Meldepflichten der Betreiber und Anwender von Medizinprodukten“ aktualisiert veröffentlicht. „Melden Sie Vorkommnisse!“, lautet der Appell der Verbände an Ärzte und Pflegekräfte, um den Patientenschutz durch die Auswertung gemeldeter Risiken zu verbessern.
-
Pressemitteilung11.05.2017
Der BVMed informiert mit einer neuen Infokarte über die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln. Die Infokarte berücksichtigt dabei die neue Verbandmittel-Definition aus dem im April 2017 in Kraft getretenen Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG). Alle Verbandmittel, die dieser Definition entsprechen, sind zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungs- und erstattungsfähig.
-
Artikel19.04.2017
Verbandmittel sind Gegenstände einschließlich Fixiermaterial, deren Hauptwirkung darin besteht, oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken, Körperflüssigkeiten von oberflächengeschädigten Körperteilen aufzusaugen oder beides zu erfüllen. Die Eigenschaft als Verbandmittel entfällt insbesondere nicht, wenn ein Gegenstand ergänzend eine Wunde feucht hält. Erfasst sind auch Gegenstände, die zur individuellen Erstellung von einmaligen Verbänden an Körperteilen, die nicht oberflächengeschädigt sind, gegebenenfalls mehrfach verwendet werden, um Körperteile zu stabilisieren, zu immobilisieren oder zu komprimieren. (Quelle: Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 31, Absatz 1a)
-
Artikel22.03.2017
Der Bundestag regelt mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) die Verbandmittel-Versorgung, die insbesondere für ca. 900.000 Menschen mit schweren chronischen Wunden von großer Bedeutung ist. Die für die individuelle Versorgung der Wunden nötigen Wundverbände werden auch in Zukunft erstattet werden. Die Krankenkassen sollen spezialisierte Versorgungseinrichtungen für diese Patienten aufbauen.