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Veranstaltung06.10.2021
Die wachsende Vernetzung der Akteure des Gesundheitswesens und die rasante Entwicklung der Techniken für den Austausch medizinischer Informationen über Datennetze eröffnen für alle Beteiligten ein Gefahrenpotenzial im Hinblick auf Datenmissbrauch und Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen. Beim Datenschutz im Gesundheitswesen sind zahlreiche Spezialregelungen zu beachten. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung bringt eine Vielzahl neuer Regelungen und Anforderungen mit sich. Verstöße können mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden.
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Pressemitteilung23.06.2021
Die sogenannten „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ müssen künftig ihren Nutzen gesondert nachweisen und ein Bewertungsverfahren durchlaufen. Erst danach werden sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) weiterhin verordnungsfähig sein. Die Übergangsfrist für die betroffenen Produkte hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (GVWG) auf 36 Monate verlängert. Der BVMed begrüßt die Fristverlängerung. Die Zustimmung des Bundesrates wird am 25. Juni 2021 erwartet.
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Pressemitteilung18.05.2021
Durch eine neue Arzneimittel-Richtlinie werden für bestimmte Medizinprodukte der lokalen Wundtherapie zielgerichtete Nachweise über deren medizinischen Nutzen und ihre Evidenz erforderlich. Welche Probleme das aufwirft, wie Lösungen dafür aussehen könnten und was zusätzlich für eine gute Wundversorgung nötig ist, diskutierte ein interdisziplinäres Panel auf Initiative des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, auf dem digitalen Deutschen Wundkongress am 6. Mai 2021.
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Artikel28.04.2021
Verbandmittel gehören zu den Medizinprodukten, die den Patientinnen und Patienten unmittelbar zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Daneben gibt es sonstige Produkte zur Wundbehandlung, die durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkweise die...
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28.04.2021
Der BVMed informiert mit dem Erklärfilm über die Vorteile der Vakuumversiegelungs-Therapie im ambulanten Bereich. Seit dem 1. Oktober 2020 ist die Therapie auch zur ambulanten Wundbehandlung als Kassenleistung zugelassen. Dadurch besteht für Patientinnen und Patienten mit akuten oder chronischen Wunden die Möglichkeit, sich auch ohne Krankenhausaufenthalt versorgen zu lassen.
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Artikel08.04.2021
Sie fallen nicht unter die Ausschlussregelung nach § 34 Abs. 1 S. 1 SGB V von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und auch nicht unter die Regelung für arzneimittelähnliche Medizinprodukte nach § 31 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB V.
Verbandmittel werden durch einen Vertragsarzt/Arzt... -
Pressemitteilung07.04.2021
Für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ muss künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden, bevor sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Der BVMed fordert einen gesetzlich verankerten Beratungsanspruch der Hersteller gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Voraussetzungen und Anforderungen an vorzulegende Unterlagen und Studien sowie zur Vergleichstherapie. Eine entsprechende Regelung zur GBA-Beratungspflicht müsste über das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) getroffen werden.
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Pressemitteilung30.03.2021
Der BVMed fordert einen gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), zeitnah Kriterien für die notwendigen Wundprodukte-Studien vorzulegen. Eine entsprechende Regelung zur Konkretisierung der GBA-Verfahrensordnung für die Bewertung der Wundprodukte müsste über das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) getroffen werden. Hintergrund ist, dass nach der neuen Verbandmittel-Definition „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ in Abgrenzung zu „Verbandmitteln“ nach einer Übergangsfrist in aufwendigen klinischen Studien neu zugelassen werden müssen.
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Pressemitteilung24.03.2021
Der BVMed unterstützt das Vorhaben des Gesetzgebers, mit dem „Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungsgesetzes“ (DVPMG) die elektronische Verordnung von Hilfsmitteln einzuführen. Der BVMed fordert aber, dass zeitgleich auch, bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung (Trink- und Sondennahrung), Verbandmittel und Blutzuckerteststreifen in die digitalen Anwendungen der Telematikinfrastruktur eingebunden werden müssen. „Wir müssen aufgrund der engen Verknüpfungen in den Versorgungsprozessen diese weiteren Produktbereiche zeitgleich mit der digitalen Hilfsmittelverordnung einführen, um Medienbrüche und Doppelstrukturen zu vermeiden“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
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Artikel25.02.2021
Die Verbandmitteldefinition ist seit Jahren umstritten. Der Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verspricht Verbesserungen. Warum das immer noch nicht ausreicht, erklärt Juliane Pohl vom BVMed.