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Pressemitteilung30.09.2020
Ab dem 1. Oktober 2020 können Wunden auch ambulant mit der Vakuumversiegelungs-Therapie behandelt werden. Der BVMed begrüßt die Kostenübernahme für gesetzlich Krankenversicherte: Damit können in Zukunft mehr Patientinnen und Patienten von dieser innovativen Methode profitieren. Der BVMed sieht aber noch Korrekturbedarf bei der konkreten Regelung. So sollte neben Fachärzten auch qualifiziertes Personal in Praxen oder in der häuslichen Krankenpflege die Therapie im ambulanten Bereich durchführen können.
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Artikel30.09.2020
Ab dem 1. Oktober 2020 ist die Vakuumversiegelungstherapie zur ambulanten Wundbehandlung in der Regelversorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen. Zuvor war das nur nach Einzelfallprüfung möglich. Daher wurde die Therapie hauptsächlich in Krankenhäusern angewendet.
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Pressemitteilung03.09.2020
Patienten mit chronischen Wunden können auch im ambulanten Bereich von den Vorteilen der Unterdruck-Wundtherapie (Vakuumversiegelungs-Therapie oder NPWT) profitieren. Das Verfahren, das bislang überwiegend in den Kliniken zum Einsatz kam, hat sich in der Coronakrise auch ambulant bewährt. Vorteile für die Patienten sind ein schnellerer Wundverschluss, weniger Komplikationen und geringere Amputationsraten. Die Krankenkassen erstatten die Unterdruck-Wundtherapie derzeit im Einzelfall. Noch im September 2020 soll der Bewertungsausschuss über die Erstattungsmöglichkeiten entscheiden.
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Pressemitteilung01.09.2020
Der BVMed sieht nach über vier Jahren Diskussion über die Definition von Verbandmitteln und der Abgrenzung nicht unmittelbar erstattungsfähiger Wundversorgungsprodukte noch immer keine Lösung, die die medizinisch gebotene Versorgung von Patienten mit akuten und chronischen Wunden sicherstellt. Der BVMed warnt ausdrücklich vor den Nachteilen für Patienten mit akuten und chronischen Wunden, wenn der aktuelle Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Verbandmittel-Definition so bestehen bleibt.
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Artikel27.08.2020
Der GBA-Beschluss zur Verbandmittelabgrenzung treibt die Anbieter moderner Wundversorgung auf die Barrikaden. Hintergrund ist die Detailfrage, ob silberhaltige Auflagen am oder im Körper wirken, berichtet die ÄrzteZeitung.
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Artikel06.01.2020
Die Vakuumversiegelungstherapie (VVS) kann zukünftig auch in der ambulanten Versorgung für die Behandlung von Wunden eingesetzt werden. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19. Dezember 2019. Grundlage der Beschlüsse war die Bewertung der VVS im Vergleich zu einer Standardwundbehandlung.
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Pressemitteilung12.12.2019
Der BVMed schlägt für die zukünftigen Erstattungsregelungen für "sonstige Produkte zur Wundbehandlung" nach der neuen Verbandmittel-Definition eine Übergangszeit von drei Jahren vor. "Die vom Ministerium vorgesehenen 12 Monate und vom Bundesrat vorgeschlagenen 24 Monate sind zu knapp bemessen, um den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der innovativen Wundversorgungsprodukte beispielsweise mit klinischen Studien zu erbringen", sagte BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll zur ersten Lesung des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG) im Bundestag.
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Pressemitteilung22.08.2019
Der BVMed fordert eine praxistaugliche und am Patienten orientierte Neuregelung der Verbandmittel-Definition durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). "Das jetzt in Kraft getretene Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) macht leider die zukünftige Erstattungsfähigkeit von bestimmten Wundversorgungsprodukten sehr unklar", sagte BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. "Es ist dringend nötig, dass der G-BA nun eine praxistaugliche Regelung findet, die nicht zu einer Verschlechterung der Situation von Patienten mit chronischen Wunden führt", so Möll.
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Artikel26.04.2019
In der Wundversorgung droht durch die geplante Verbandmittel-Definition im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) eine Versorgungslücke. Davor warnt BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. In Deutschland sind mehr als 2,7 Millionen Menschen auf eine Versorgung mit bislang erstattungsfähigen Verbandmitteln angewiesen. Davon leiden rund 900.000 Menschen an chronischen Wunden. Nun sollen Verbandmittel, die pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweisen haben und sich in der Praxis bewährt haben, aus der Erstattung fallen. "Die in der Praxis bewährte Verbandmittel-Definition darf nicht eingeschränkt werden", fordert der BVMed.
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Pressemitteilung10.04.2019
Der BVMed spricht sich auf der heutigen Verbändeanhörung zum "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)" gegen die vorgesehene Einschränkung bei der Verbandmittel-Definition aus. Verbandmittel, die pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweisen haben, sollten auch weiterhin unter die Verbandmitteldefinition fallen, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Ansonsten fürchtet der Verband ebenso wie die Initiative Chronische Wunden (ICW) auf Ärzteseite eine deutlich schlechtere Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden.