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Pressemitteilung01.12.2017
Die neuen Strafrechtsparagrafen zur Korruption im Gesundheitsmarkt (§§299a, b StGB) haben noch zu keinen großen staatsanwaltlichen Ermittlungen und damit zu keiner Rechtsprechung geführt. Deshalb hält die Unsicherheit im Gesundheitsmarkt über die neuen Regelungen an, verdeutlichten die Experten der 9. BVMed-Healthcare Compliance-Konferenz am 30. November 2017 in Berlin. Da erste Anhaltspunkte für ein Ermittlungsverfahren ausreichen können, müssen Unternehmen alles tun, um einen Anfangsverdacht zu vermeiden. Hierbei helfen die vier Grundprinzipien Trennung, Transparenz, Dokumentation und Äquivalenz, die im Kodex Medizinprodukte ausführlich beschrieben werden. Prof. Dr. Hendrik Schneider von der Universität Leipzig empfahl, die Grenzen zwischen erlaubter Kooperation und strafbarer Korruption sehr genau zu betrachten.
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Artikel06.11.2017
Mit dem "MedTech Kompass" werden die vier wichtigsten Prinzipien für "Healthcare Compliance" kommuniziert: Trennungsprinzip; Transparenzprinzip; Dokumentationsprinzip; Äquivalenzprinzip.
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Pressemitteilung06.11.2017
Der BVMed ergänzt zum 1. Januar 2018 seinen "Kodex Medizinprodukte" und weist darauf hin, dass "eine vollkommene Risikominimierung bei der direkten Unterstützung der passiven Teilnahme an drittorganisierten Konferenzen" nur dadurch erreicht werden kann, "indem die Unternehmen eine derartige Unterstützung gänzlich einstellen". "Oberstes Ziel für alle im Gesundheitsmarkt Beteiligten ist es, zu vermeiden, unter Korruptionsverdacht zu geraten", so Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des BVMed zur Kodex-Ergänzung.
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Pressemitteilung07.06.2017
Was ist bei der Zusammenarbeit zwischen MedTech-Unternehmen und medizinischen Einrichtungen zu beachten? Die Prinzipien für eine transparente und rechtskonforme Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, medizinischen Einrichtungen und Ärzten beleuchtet die „Healthcare Compliance-Schulung“ am 18. Oktober 2017 in Hamburg. Aktuelle Themen sind die Auswirkungen der neu eingeführten Straftatbestände „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen“ (§§ 299 a, b StGB) und der überarbeitete „Kodex Medizinprodukte“.
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Pressemitteilung18.01.2017
Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V. (VKD) und der BVMed haben die "Musterverträge zu ausgewählten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern" aktualisiert und veröffentlicht. Die 24-seitige Broschüre enthält neben einer detaillierten Beschreibung von Grundsätzen der Zusammenarbeit zahlreiche Muster-Vertragstexte zur rechtlichen Ausgestaltung einzelner Kooperationsformen zwischen Industrie und Krankenhäusern.
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Pressemitteilung06.01.2017
Wie kann eine transparente und rechtskonforme Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, medizinischen Einrichtungen und Ärzten sichergestellt werden? Zu diesem Thema findet am 16. März 2017 in Wiesbaden eine weitere "MedTech Kompass Healthcare Compliance-Schulung" von MedInform statt. MedInform ist der Informations- und Seminarservice des BVMed. Aktuelle Themen sind die Auswirkungen der neu eingeführten Straftatbestände "Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen" (§§ 299 a, b StGB) und der überarbeitete „Kodex Medizinprodukte“.
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Pressemitteilung24.11.2016
Durch die neuen Strafrechtsparagrafen zur Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, b StGB) sind keine neuen Verbote in der Zusammenarbeit mit Ärzten, sondern lediglich neue Sanktionen hinzugekommen. Das verdeutlichte der hessische Oberstaatsanwalt Alexander Badle auf der Healthcare Compliance-Konferenz des BVMed am 23. November 2016 in Berlin. Wichtig seien präventive Maßnahmen, um ein Ermittlungsrisiko zu minimieren. "Denn wenn man erst einmal Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist, ist der Schaden bereits eingetreten", so Badle. Seine Botschaft: "Wenn Sie sich an die Branchen-Spielregeln aus dem Kodex Medizinprodukte als Auslegungshilfen des Gesetzes halten, haben Sie das Risiko einer strafrechtlichen Ermittlung deutlich minimiert." Rechtsanwalt Volker Ettwig empfahl, sämtliche Kooperationsverträge auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
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Pressemitteilung11.10.2016
Der BVMed-Vorstand hat den redaktionell leicht angepassten "Kodex Medizinprodukte" mit Stand September 2016 verabschiedet. "Der Kodex fasst die geltende Rechtslage der Zusammenarbeit im Gesundheitssystem in einfacher und verständlicher Sprache zusammen und enthält Verhaltensregeln, die bei der Zusammenarbeit beachtet werden sollten", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
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Pressemitteilung22.09.2016
Die aktuelle MedTech Kompass-Depesche des BVMed zum Thema Healthcare Compliance beleuchtet die neuen Strafrechtsparagrafen 299a und 299b zur Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen. In einem Gastbeitrag kommt der BVMed-Vorstandsbeauftragte für Healthcare Compliance Carsten Clausen von B. Braun zu dem Ergebnis, dass sich das neue Korruptionsstrafrecht "ganz überwiegend an Ärzte" richtet. Daher werde zu Recht von einem "Sonderstrafrecht" für Ärzte gesprochen. "Andere Berufsgruppen können demgegenüber nur in seltenen Konstellationen betroffen sein", so Clausen.
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Pressemitteilung21.07.2016
Wie kann eine transparente und rechtskonforme Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, medizinischen Einrichtungen und Ärzten sichergestellt werden? Zu diesem Thema findet am 12. Oktober 2016 in Düsseldorf eine weitere "MedTech Kompass Healthcare Compliance-Schulung" von MedInform statt. Aktuelles Thema sind die Auswirkungen des neuen Antikorruptionsgesetzes mit dem neu eingeführten Straftatbestand "Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen" (§§ 299 a, b StGB). Das eintägige Training vermittelt durch einen positiven Ansatz, was korruptionsfreie Kooperation zwischen MedTech-Unternehmen, Ärzten und medizinischen Einrichtungen bedeutet.