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Artikel27.08.2020
Der GBA-Beschluss zur Verbandmittelabgrenzung treibt die Anbieter moderner Wundversorgung auf die Barrikaden. Hintergrund ist die Detailfrage, ob silberhaltige Auflagen am oder im Körper wirken, berichtet die ÄrzteZeitung.
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Artikel06.01.2020
Die Vakuumversiegelungstherapie (VVS) kann zukünftig auch in der ambulanten Versorgung für die Behandlung von Wunden eingesetzt werden. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19. Dezember 2019. Grundlage der Beschlüsse war die Bewertung der VVS im Vergleich zu einer Standardwundbehandlung.
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Pressemitteilung12.12.2019
Der BVMed schlägt für die zukünftigen Erstattungsregelungen für "sonstige Produkte zur Wundbehandlung" nach der neuen Verbandmittel-Definition eine Übergangszeit von drei Jahren vor. "Die vom Ministerium vorgesehenen 12 Monate und vom Bundesrat vorgeschlagenen 24 Monate sind zu knapp bemessen, um den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der innovativen Wundversorgungsprodukte beispielsweise mit klinischen Studien zu erbringen", sagte BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll zur ersten Lesung des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG) im Bundestag.
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Pressemitteilung22.08.2019
Der BVMed fordert eine praxistaugliche und am Patienten orientierte Neuregelung der Verbandmittel-Definition durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). "Das jetzt in Kraft getretene Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) macht leider die zukünftige Erstattungsfähigkeit von bestimmten Wundversorgungsprodukten sehr unklar", sagte BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. "Es ist dringend nötig, dass der G-BA nun eine praxistaugliche Regelung findet, die nicht zu einer Verschlechterung der Situation von Patienten mit chronischen Wunden führt", so Möll.
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Artikel26.04.2019
In der Wundversorgung droht durch die geplante Verbandmittel-Definition im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) eine Versorgungslücke. Davor warnt BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. In Deutschland sind mehr als 2,7 Millionen Menschen auf eine Versorgung mit bislang erstattungsfähigen Verbandmitteln angewiesen. Davon leiden rund 900.000 Menschen an chronischen Wunden. Nun sollen Verbandmittel, die pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweisen haben und sich in der Praxis bewährt haben, aus der Erstattung fallen. "Die in der Praxis bewährte Verbandmittel-Definition darf nicht eingeschränkt werden", fordert der BVMed.
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Pressemitteilung10.04.2019
Der BVMed spricht sich auf der heutigen Verbändeanhörung zum "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)" gegen die vorgesehene Einschränkung bei der Verbandmittel-Definition aus. Verbandmittel, die pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweisen haben, sollten auch weiterhin unter die Verbandmitteldefinition fallen, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Ansonsten fürchtet der Verband ebenso wie die Initiative Chronische Wunden (ICW) auf Ärzteseite eine deutlich schlechtere Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden.
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Pressemitteilung17.12.2018
Regionale Leuchtturmprojekte liefern wertvolle Erkenntnisse zu der Frage, wie eine verbesserte Versorgung chronischer Wundpatienten in Deutschland künftig aussehen kann, verdeutlichen aber auch die strukturellen Herausforderungen. Das ist ein Ergebnis des 4. Wunddialogs des Bundesverbands Medizintechnologie, BVMed, vom 5. Dezember 2018. Im Fokus der Diskussion mit Vertretern aus Politik, Medizin, Pflege und Versorgung standen vor allem Prozessfragen. Erfolgreiche Ansätze, wie sie beispielsweise aus Selektivverträgen mit Krankenkassen hervorgehen, müssten weit mehr Patienten zugänglich gemacht werden. Bereits im Vorjahr hatten die Teilnehmer die Gründung eines interdisziplinären und interprofessionell besetzten Expertenrats beschlossen. Dieser wird Ende Januar 2019 erste Empfehlungen zu einer tragfähigen Versorgungsstruktur vorlegen.
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Pressemitteilung15.08.2018
Der BVMed informiert mit einem neuen Infoblatt über die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln. Nach der Änderung der Verbandmittel-Definition durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und der Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium hatte es hierzu Verwirrung gegeben. Der BVMed stellt klar: Alle Wundversorgungsprodukte, die bisher verordnungs- und erstattungsfähig waren, sind dies auch weiterhin. Auch Wundversorgungsprodukte, die ergänzend weitere Zusatzeigenschaften haben, sind weiterhin zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungs- und erstattungsfähig.
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Artikel16.04.2018
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Pressemitteilung12.02.2018
Die Versorgung chronischer Wunden in der stationären und häuslichen Pflege ist oft unzureichend und entspricht nicht dem aktuellen Expertenstandard zur Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden. Zu diesem Schluss kommt der BVMed aufgrund der Ergebnisse des aktuellen Pflegeberichts des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Demnach wurden im Jahr 2016 bei Patienten mit chronischen Wunden in der stationären Pflege bei rund einem Viertel (24,4 Prozent) die erforderlichen Maßnahmen nicht nach dem aktuellen Stand des Wissens ausgeführt.