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Pressemitteilung23.06.2021
Die sogenannten „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ müssen künftig ihren Nutzen gesondert nachweisen und ein Bewertungsverfahren durchlaufen. Erst danach werden sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) weiterhin verordnungsfähig sein. Die Übergangsfrist für die betroffenen Produkte hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (GVWG) auf 36 Monate verlängert. Der BVMed begrüßt die Fristverlängerung. Die Zustimmung des Bundesrates wird am 25. Juni 2021 erwartet.
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Pressemitteilung18.05.2021
Durch eine neue Arzneimittel-Richtlinie werden für bestimmte Medizinprodukte der lokalen Wundtherapie zielgerichtete Nachweise über deren medizinischen Nutzen und ihre Evidenz erforderlich. Welche Probleme das aufwirft, wie Lösungen dafür aussehen könnten und was zusätzlich für eine gute Wundversorgung nötig ist, diskutierte ein interdisziplinäres Panel auf Initiative des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, auf dem digitalen Deutschen Wundkongress am 6. Mai 2021.
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Artikel28.04.2021
Verbandmittel gehören zu den Medizinprodukten, die den Patientinnen und Patienten unmittelbar zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Daneben gibt es sonstige Produkte zur Wundbehandlung, die durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkweise die...
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Artikel28.04.2021
Die Vakuumversiegelungstherapie wird auch als Unterdruck-Wundtherapie oder Negative Pressure Wound Therapy (NPWT) bezeichnet. Die Wunde wird dabei mit einer Klebefolie luftdicht abgeschlossen, eine elektronisch oder mechanisch gesteuerte Pumpe erzeugt einen Unterdruck.
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Pressemitteilung07.04.2021
Für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ muss künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden, bevor sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Der BVMed fordert einen gesetzlich verankerten Beratungsanspruch der Hersteller gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Voraussetzungen und Anforderungen an vorzulegende Unterlagen und Studien sowie zur Vergleichstherapie. Eine entsprechende Regelung zur GBA-Beratungspflicht müsste über das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) getroffen werden.
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Pressemitteilung30.03.2021
Der BVMed fordert einen gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), zeitnah Kriterien für die notwendigen Wundprodukte-Studien vorzulegen. Eine entsprechende Regelung zur Konkretisierung der GBA-Verfahrensordnung für die Bewertung der Wundprodukte müsste über das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) getroffen werden. Hintergrund ist, dass nach der neuen Verbandmittel-Definition „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ in Abgrenzung zu „Verbandmitteln“ nach einer Übergangsfrist in aufwendigen klinischen Studien neu zugelassen werden müssen.
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Artikel25.02.2021
Die Verbandmitteldefinition ist seit Jahren umstritten. Der Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verspricht Verbesserungen. Warum das immer noch nicht ausreicht, erklärt Juliane Pohl vom BVMed.
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Pressemitteilung23.02.2021
Die BVMed-Akademie informiert in einem Online-Seminar am 25. März 2021 mit dem Titel „Wundversorgung – Was gilt Wann und Wofür?“ über die neuen Regelungen zur Verbandmittel-Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Das Seminar gibt einen Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen an Hersteller von Verbandmitteln und verbandmittelähnlichen Produkten. Referenten sind Rechtsanwalt Dr. Christian Stallberg sowie die Market Access-Expertin Dr. Jana Kliemt.
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Pressemitteilung12.02.2021
Der Bundesrat hat sich in einer Stellungnahme zum GVWG dafür ausgesprochen, die Übergangsfrist zur Verordnung von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung von zwei auf drei Jahre zu verlängern. Der BVMed begrüßt die Bundesrats-Initiative zur Verlängerung der Erstattungsregelungen für moderne Verbandmittel. „Es ist für die sichere Versorgung der Patientinnen und Patienten absolut notwendig, die Frist für neue Nutzennachweise auf drei Jahre zu verlängern“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
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Artikel26.01.2021
Die Hersteller innovativer Wundversorgungslösungen blicken gebannt in Richtung GBA. In welcher Form wird er den Nutzennachweis einfordern, um bestimmte Produkte in der Erstattungsfähigkeit zu halten, fragt die ÄrzteZeitung Online.