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Artikel15.11.2021
Die häusliche Krankenpflege (HKP) – nicht zu verwechseln mit der häuslichen Pflege – ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und in § 37 SGB V definiert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Versicherten bei Erkrankungen zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung die häusliche Krankenpflege verordnet werden.
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Artikel07.07.2021
Beschluss seit 2. Dezember 2020 in Kraft
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Pressemitteilung23.06.2021
Die sogenannten „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ müssen künftig ihren Nutzen gesondert nachweisen und ein Bewertungsverfahren durchlaufen. Erst danach werden sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) weiterhin verordnungsfähig sein. Die Übergangsfrist für die betroffenen Produkte hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (GVWG) auf 36 Monate verlängert. Der BVMed begrüßt die Fristverlängerung. Die Zustimmung des Bundesrates wird am 25. Juni 2021 erwartet.
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Pressemitteilung18.05.2021
Durch eine neue Arzneimittel-Richtlinie werden für bestimmte Medizinprodukte der lokalen Wundtherapie zielgerichtete Nachweise über deren medizinischen Nutzen und ihre Evidenz erforderlich. Welche Probleme das aufwirft, wie Lösungen dafür aussehen könnten und was zusätzlich für eine gute Wundversorgung nötig ist, diskutierte ein interdisziplinäres Panel auf Initiative des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, auf dem digitalen Deutschen Wundkongress am 6. Mai 2021.
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Artikel28.04.2021
Die Vakuumversiegelungstherapie wird auch als Unterdruck-Wundtherapie oder Negative Pressure Wound Therapy (NPWT) bezeichnet. Die Wunde wird dabei mit einer Klebefolie luftdicht abgeschlossen, eine elektronisch oder mechanisch gesteuerte Pumpe erzeugt einen Unterdruck.
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Pressemitteilung07.04.2021
Für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ muss künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden, bevor sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Der BVMed fordert einen gesetzlich verankerten Beratungsanspruch der Hersteller gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Voraussetzungen und Anforderungen an vorzulegende Unterlagen und Studien sowie zur Vergleichstherapie. Eine entsprechende Regelung zur GBA-Beratungspflicht müsste über das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) getroffen werden.
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Pressemitteilung30.03.2021
Der BVMed fordert einen gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), zeitnah Kriterien für die notwendigen Wundprodukte-Studien vorzulegen. Eine entsprechende Regelung zur Konkretisierung der GBA-Verfahrensordnung für die Bewertung der Wundprodukte müsste über das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) getroffen werden. Hintergrund ist, dass nach der neuen Verbandmittel-Definition „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ in Abgrenzung zu „Verbandmitteln“ nach einer Übergangsfrist in aufwendigen klinischen Studien neu zugelassen werden müssen.
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Pressemitteilung23.02.2021
Die BVMed-Akademie informiert in einem Online-Seminar am 25. März 2021 mit dem Titel „Wundversorgung – Was gilt Wann und Wofür?“ über die neuen Regelungen zur Verbandmittel-Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Das Seminar gibt einen Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen an Hersteller von Verbandmitteln und verbandmittelähnlichen Produkten. Referenten sind Rechtsanwalt Dr. Christian Stallberg sowie die Market Access-Expertin Dr. Jana Kliemt.
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Pressemitteilung12.02.2021
Der Bundesrat hat sich in einer Stellungnahme zum GVWG dafür ausgesprochen, die Übergangsfrist zur Verordnung von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung von zwei auf drei Jahre zu verlängern. Der BVMed begrüßt die Bundesrats-Initiative zur Verlängerung der Erstattungsregelungen für moderne Verbandmittel. „Es ist für die sichere Versorgung der Patientinnen und Patienten absolut notwendig, die Frist für neue Nutzennachweise auf drei Jahre zu verlängern“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
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Pressemitteilung09.12.2020
Bei den drohenden Engpässen in der Wundversorgung durch die neue, eingeengte Verbandmitteldefinition ist nach Ansicht des BVMed nun der Gesetzgeber gefordert, einen klaren Rahmen zu setzen, um die Versorgung der betroffenen Menschen mit chronischen und akuten Wunden nicht zu gefährden. „Wir brauchen eine deutlich längere Übergangsfrist, die Änderung der Stichtagsregelung und klare Kriterien für die erforderlichen Studien“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.