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Pressemitteilung30.05.2023
„Ich habe mich schon immer für Medizin interessiert und wollte Produkte entwickeln, die Menschen helfen“, sagt die heute 30-jährige Maja Krämer. Sie kam als Medizintechnik-Studentin aus Polen mit 22 Jahren zum ersten Mal für ein Praktikum nach Deutschland – und entwickelt heute beim BVMed-Gründungsmitglied Hartmann in einem interdisziplinären Team innovative Wundversorgungsprodukte. Das Porträt von Maja Krämer und ihrem Teamleiter Dr. Jochen Bauer ist Teil der neuen Medizintechnik-Kampagne des BVMed unter www.medtech-germany.de. Neben der Faszination für die deutsche Medizintechnik zeigt ihre Geschichte, dass die Bedingungen für die Entwicklung von Innovationen in Deutschland zunehmend erschwert sind.
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Pressemitteilung22.05.2023
Anfang Dezember 2023 läuft die Übergangsfrist für die Evidenznachweise der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ aus, sollte der Gesetzgeber bis dahin nicht gehandelt haben. Die Kriterien zur Bewertung sind aus Sicht der Wundexpert:innen noch immer nicht ausreichend klar. Zusätzlich fehlen auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien. Das verdeutlichte eine Diskussionsrunde auf dem Deutschen Wundkongress (DEWU) und Bremer Pflegekongress mit dem BVMed. Das Hauptproblem bleibt der zu erreichende Endpunkt einer Behandlung. Hier müsste der G-BA dringend für Klarheit sorgen, so die Expert:innen.
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Veranstaltung18.09.2023
Die wachsende Vernetzung der Akteure des Gesundheitswesens und die rasante Entwicklung der Techniken für den Austausch medizinischer Informationen über Datennetze eröffnen für alle Beteiligten ein Gefahrenpotenzial im Hinblick auf Datenmissbrauch und Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen. Beim Datenschutz im Gesundheitswesen sind zahlreiche Spezialregelungen zu beachten. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung bringt eine Vielzahl neuer Regelungen und Anforderungen mit sich. Verstöße können mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden.
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Pressemitteilung10.05.2023
Der BVMed will, dass die notwendigen gesetzlichen Regelungen für ein Beratungsrecht der Unternehmen bei Nutzenbewertungsverfahren von Wundversorgungsprodukten sowie die daraus folgende Verschiebung der Übergangsfrist für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung” im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) mit geregelt wird. „Wir brauchen hier schnell eine gesetzliche Verankerung, damit es zu keinen Engpässen in der Versorgung von Patient:innen mit chronischen Wunden kommt“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Entsprechende konkrete gesetzliche Regelungen hat der BVMed in seiner Stellungnahme zur heutigen PUEG-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages vorgeschlagen.
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Veranstaltung07.11.2023
Um die Kostenerstattung für ein Produkt in der GKV zu erreichen, ist es notwendig, die Strukturen innerhalb des Systems zu verstehen. Das Online-Seminar gibt einen kompakten Einstieg in das deutsche Gesundheitswesen, die Versicherungssysteme und deren strukturellen Aufbau. Dazu erfahren die Seminarteilnehmer die Grundlagen der Verordnungsfähigkeit und der Kostenerstattung von Medizinprodukten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
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Pressemitteilung19.04.2023
Der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber. Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen.
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Pressemitteilung05.04.2023
Der BVMed sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden.
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Veranstaltung20.09.2022
Die wachsende Vernetzung der Akteure des Gesundheitswesens und die rasante Entwicklung der Techniken für den Austausch medizinischer Informationen über Datennetze eröffnen für alle Beteiligten ein Gefahrenpotenzial im Hinblick auf Datenmissbrauch und Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen. Beim Datenschutz im Gesundheitswesen sind zahlreiche Spezialregelungen zu beachten. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung bringt eine Vielzahl neuer Regelungen und Anforderungen mit sich. Verstöße können mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden.
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Pressemitteilung16.05.2022
Mit Änderungen in der Arzneimittel-Richtlinie durch den G-BA im August 2020 werden Evidenz, Nutzennachweise und Studien für sogenannte „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ gefordert. Das BVMed-Gesprächsformat „Eine Stunde Wunde“ diskutierte die damit verbundenen Herausforderungen mit Expert:innen aus den beteiligten Disziplinen. Prof. Dr. med. Martin Storck hob die Komplexität der Wundversorgung hervor: „Für eine erfolgreiche und qualitativ hochwertige Wundbehandlung ist es besonders wichtig, phasengerecht, also bspw. nach Wundstatus und Exsudatmenge, zu behandeln“. Entsprechend sei das Ziel beim Einsatz einer bestimmten Wundauflage nicht immer der Wundschluss, sondern unter anderem Schmerzlinderung, Keim- oder Geruchsreduktion. „Was wir jetzt brauchen, sind gemeinsam erarbeitete Kriterien zur adäquaten Nutzenbewertung der vorliegenden klinischen Evidenz und für die Durchführung von Studien zum Nutzennachweis von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“, so die Moderatorin und BVMed-Expertin Juliane Pohl.
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Pressemitteilung05.05.2022
Zwei Drittel der Ärzt:innen und Pflegefachkräfte in der Wundversorgung erwarten durch neue Regelungen zur Erstattung von Wundauflagen negative Folgen für Patient:innen. Das ergab eine Online-Umfrage im Auftrag des BVMed unter Ärzt:innen verschiedener Fachrichtungen und Pflegefachkräften. Die Behandlung von infizierten oder infektionsgefährdeten Wunden ist demnach für die meisten Befragten hoch relevant. Rund 70 Prozent nutzen regelmäßig antimikrobielle Wundauflagen. Antibiotika kommen nur selten zum Einsatz. Das kann sich durch neue G-BA-Regelungen ändern.