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Pressemitteilung16.06.2020
Fern- und Flugreisen sind in Zeiten von Corona für viele Bundesbürger kein Thema. Bei der Urlaubsplanung rücken das eigene Auto oder Motorrad als Transportmittel der Wahl wieder in den Vordergrund. Mit dem Beginn der Urlaubszeit erinnert der BVMed deshalb daran, den Kfz-Verbandkasten mit auf die Checkliste zu nehmen: Ist ein vollständiger Verbandkasten an Bord? Auch ein Blick auf das Verfalldatum der steril verpackten Inhaltsteile gehört dazu – und ein Austausch, falls das Datum bereits überschritten ist. Nicht zuletzt dürfen genormte Warnwesten für alle Mitreisenden nicht fehlen, um gut und sicher ausgestattet zu sein.
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Pressemitteilung18.06.2019
Bei einem Notfall ist er unverzichtbar: Ein Verbandkasten darf in keinem Fahrzeug fehlen. Mit dem Beginn der Urlaubszeit erinnert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) daran, einen prüfenden Blick auf das Innenleben des Kastens zu werfen: Ist der Inhalt noch vollständig? Und ist das Verfalldatum der steril verpackten Inhaltsteile möglicherweise bereits überschritten? Auf die Checkliste vor dem Start in die Ferien gehören außerdem genormte Warnwesten für alle Mitreisenden – ebenso wie der Verbandkasten sollten sie griffbereit im Koffer- oder Fußraum verstaut werden.
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Artikel02.07.2018
facebook.com/iammedtech
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Pressemitteilung06.06.2018
Mit dem Beginn der Ferienzeit erinnert der BVMed an wichtige Punkte auf der Fahrzeug-Checkliste: Ist ein vollständiger Verbandkasten an Bord? Und wie sieht es mit dem Verfalldatum der sterilen Inhaltsteile aus? Ebenfalls nicht zu vergessen: genormte Warnwesten für alle Mitreisenden. Urlaubern, die erst im Reiseland ein Fahrzeug mieten, empfiehlt der BVMed die Mitnahme eines frisch befüllten Verbandkastens – denn eine Pkw- oder Motorrad-Ausstattung mit dem Erste-Hilfe-Material ist längst nicht überall auf der Welt Standard.
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Artikel11.12.2017
facebook.com/iammedtech
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Pressemitteilung13.06.2017
Der Verbandkasten gehört in jedes Fahrzeug und kann bei einem Notfall zusammen mit den richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen Leben retten. Der BVMed erinnert deswegen besonders vor der verkehrsreichen Urlaubszeit daran: vor dem Start alle sterilen Verbandstoffe im Kfz- oder Motorrad-Verbandkasten auf Vollständigkeit und Verfalldatum überprüfen. Nicht vergessen: Auch die genormte Warnweste darf nicht fehlen, um gut und sicher ausgestattet zu sein.
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Pressemitteilung31.08.2016
Der 10. September 2016 ist der Internationale Tag der Ersten Hilfe. Damit wird jedes Jahr weltweit am zweiten Samstag im Monat September für die Bedeutung der fachgerechten Notfallhilfe bei Unfällen geworben, informiert der BVMed. Mit ihrer Aktion "Alles im Kasten" informieren die Hersteller von Kfz-Verbandkästen im BVMed regelmäßig über die Pflicht zur Ersten Hilfe und die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Autoverbandkastens.
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Artikel25.08.2016
Unter Erster Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um drohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören beispielsweise die Betreuung der Unfallopfer und die Versorgung von Verletzten im Rahmen der...
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Pressemitteilung15.06.2016
Ein Verbandkasten darf in keinem Fahrzeug fehlen. Das ist nicht nur Pflicht, sondern kann auch Leben retten. Denn in ihm befinden sich Materialien für die Erste Hilfe, die im Ernstfall Verkehrsteilnehmer leisten, bis fachmännische Hilfe eintrifft. Daher gilt gerade zur verkehrsreichen Urlaubszeit: vor dem Reisestart die sterilen Erste-Hilfe-Utensilien im Kfz- oder Motorrad-Verbandkasten auf Vollständigkeit und Verfalldatum prüfen. Ebenfalls nicht zu vergessen: eine genormte Warnweste, die jederzeit griffbereit im Fahrzeug verstaut ist.
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Pressemitteilung22.06.2015
Die Ferienzeit beginnt: Wer seinen Urlaub auf zwei oder vier Rädern antreten wird, sollte sich vergewissern, dass Verbandkasten und Warnwesten griffbereit gepackt mit an Bord sind. Seit vergangenem Jahr schreibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) neben der Mitführungspflicht für Erste-Hilfe-Material auch genormte Warnwesten vor. Auch ein Blick auf das Verfalldatum der Inhaltsteile im Verbandkasten empfiehlt sich: Ist es überschritten, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände. Alle abgelaufenen Produkte im Verbandkasten sollten deshalb rechtzeitig ersetzt werden.
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