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Veranstaltung23.03.2023
Am 01.01.2023 trat das LkSG in Kraft. Es gilt für alle Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und begründet umfangreiche Sorgfaltspflichten zum Schutz von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen entlang der gesamtem Lieferkette. Betroffen ist auch der MedTech-Sektor. Hilfestellung zur praktischen Umsetzung im Unternehmen gibt die aus sechs Modulen bestehende Handreichung des BVMed.
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Pressemitteilung07.02.2023
Der BVMed gibt in einer 56 Seiten starken Publikation detaillierte Hilfestellungen für die Durchführung einer Risikoanalyse, die nach dem seit diesem Jahr geltenden Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) von allen direkt in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallenden Unternehmen durchgeführt werden muss. Zum erforderlichen Risikomanagement gehören neben der Analyse auch die Bewertung und Priorisierung sowie passende Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Der BVMed-Service geht dabei auf die typischen Risiken des medizintechnischen Bereichs ein, insbesondere auf mögliche Risiken bei verwendeten Rohstoffen, Vorprodukten und Leistungen.
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Artikel06.02.2023
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bringt umfangreiche Sorgfaltspflichten zum Schutz von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen entlang der gesamtem Lieferkette mit sich. Der BVMed hat zur Unterstützung seiner Mitglieder gemeinsam mit den Anwaltskanzleien Clifford Chance und der Produktkanzlei eine Handreichung zur praktischen Umsetzung des LkSG in der MedTech-Branche erarbeitet, die aus sechs Modulen besteht.
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Pressemitteilung03.01.2023
Am 1. Januar 2023 ist das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Die Unternehmen werden damit verpflichtet, Menschenrechte und Umweltbelange entlang ihrer globalen Lieferkette zu wahren. Der BVMed unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen LkSG-Pflichten mit einer kostenlosen Handreichung. Die Orientierungshilfe besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen nun auch Modul 3 „Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus“ und Modul 5 „Jährliche Berichterstattung“ online gegangen sind. Zuvor waren bereits Module zum Anwendungsbereich, zur Compliance-Dokumentation und zur Ausgestaltung der Governance vom BVMed veröffentlicht worden.
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Pressemitteilung03.11.2022
Der BVMed unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten aus dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer kostenlosen Handreichung. Sie besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen die ersten drei Module jetzt unter www.bvmed.de/lksg heruntergeladen werden können. Damit trägt der BVMed zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen bei. Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt.
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Veranstaltung09.12.2022
Am 01.01.2023 tritt das LkSG in Kraft. Es gilt für alle Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und begründet umfangreiche Sorgfaltspflichten zum Schutz von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen entlang der gesamtem Lieferkette. Betroffen ist auch der MedTech-Sektor. Hilfestellung zur praktischen Umsetzung im Unternehmen gibt die aus sechs Modulen bestehende Handreichung des BVMed.
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Artikel02.08.2022
Die Bundesregierung will eine nationale Sicherheitsstrategie, um sicherzustellen, dass Deutschland bei Medizinprodukte-Lieferketten „nicht von einem Land, von einer Region komplett abhängig“ ist, so Bundesaußenministerin Annalena Baerbock.
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Artikel14.06.2022
Moderne Medizintechnologien dienen den Menschen und ihrer Gesundheitsversorgung. Hierbei müssen die Lebensgrundlagen der Menschen im Blick behalten werden. Menschenrechte müssen umfassend geachtet und sichergestellt werden. Dies muss ein zentrales Anliegen in einer globalisierten Welt mit komplexen Liefer- und Warenströmen sein. Die Unternehmen der Medizintechnik stellen sich ihrer Verantwortung und arbeiten seit Jahren konsequent an einem nachhaltigeren Lieferkettenmanagement.
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Artikel31.05.2022
Die Wahrung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Lieferketten stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Mit dem Chemie³-Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung unterstützt die Nachhaltigkeitsinitiative des VCI Unternehmen dabei, bestehenden Anforderungen gerecht zu werden. Mit dem ersten Modul erhalten die Unternehmen Empfehlungen für eine menschenrechtliche Grundsatzerklärung inklusive konkreter Textbausteine. Diese Erklärung ist das Fundament jeder menschenrechtlichen Sorgfalt eines Unternehmens.
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Pressemitteilung25.05.2022
Der BVMed spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus. „Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen“, kommentiert der BVMed.