-
Pressemitteilung07.04.2021
Für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ muss künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden, bevor sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Der BVMed fordert einen gesetzlich verankerten Beratungsanspruch der Hersteller gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Voraussetzungen und Anforderungen an vorzulegende Unterlagen und Studien sowie zur Vergleichstherapie. Eine entsprechende Regelung zur GBA-Beratungspflicht müsste über das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) getroffen werden.
-
Pressemitteilung30.03.2021
Der BVMed fordert einen gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), zeitnah Kriterien für die notwendigen Wundprodukte-Studien vorzulegen. Eine entsprechende Regelung zur Konkretisierung der GBA-Verfahrensordnung für die Bewertung der Wundprodukte müsste über das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) getroffen werden. Hintergrund ist, dass nach der neuen Verbandmittel-Definition „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ in Abgrenzung zu „Verbandmitteln“ nach einer Übergangsfrist in aufwendigen klinischen Studien neu zugelassen werden müssen.
-
Artikel17.11.2020
Änderung der Arzneimittel-Richtlinie zur Abgrenzung zwischen verordnungsfähigen Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung vorläufig gestoppt
-
Artikel30.09.2020
Ab dem 1. Oktober 2020 ist die Vakuumversiegelungstherapie zur ambulanten Wundbehandlung in der Regelversorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen. Zuvor war das nur nach Einzelfallprüfung möglich. Daher wurde die Therapie hauptsächlich in Krankenhäusern angewendet.
-
Pressemitteilung12.12.2019
Der BVMed schlägt für die zukünftigen Erstattungsregelungen für "sonstige Produkte zur Wundbehandlung" nach der neuen Verbandmittel-Definition eine Übergangszeit von drei Jahren vor. "Die vom Ministerium vorgesehenen 12 Monate und vom Bundesrat vorgeschlagenen 24 Monate sind zu knapp bemessen, um den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der innovativen Wundversorgungsprodukte beispielsweise mit klinischen Studien zu erbringen", sagte BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll zur ersten Lesung des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG) im Bundestag.
-
Pressemitteilung10.04.2019
Der BVMed spricht sich auf der heutigen Verbändeanhörung zum "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)" gegen die vorgesehene Einschränkung bei der Verbandmittel-Definition aus. Verbandmittel, die pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweisen haben, sollten auch weiterhin unter die Verbandmitteldefinition fallen, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Ansonsten fürchtet der Verband ebenso wie die Initiative Chronische Wunden (ICW) auf Ärzteseite eine deutlich schlechtere Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden.
-
Pressemitteilung04.02.2019
Der BVMed warnt vor den Konsequenzen der Umsetzung des Kabinettsentwurfs zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) für den Bereich der Wundversorgung. "Für Patienten mit akuten und chronischen Wunden würde die aktuelle Änderung der Verbandmittel-Definition mit Sicherheit eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung mit sich bringen", sagt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Der BVMed setzt sich daher für die ursprüngliche Formulierung aus dem Referentenentwurf ein.
-
Artikel10.12.2018
Die BVMed-Infokarte informiert, dass die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie zur Abgrenzung zwischen verordnungsfähigen Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung zunächst gestoppt wurde. Damit ändert sich bei der Verordnung von Verbandmitteln nichts und die bisherige Erstattungsfähigkeit bleibt erhalten.
-
Pressemitteilung15.08.2018
Der BVMed informiert mit einem neuen Infoblatt über die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln. Nach der Änderung der Verbandmittel-Definition durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und der Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium hatte es hierzu Verwirrung gegeben. Der BVMed stellt klar: Alle Wundversorgungsprodukte, die bisher verordnungs- und erstattungsfähig waren, sind dies auch weiterhin. Auch Wundversorgungsprodukte, die ergänzend weitere Zusatzeigenschaften haben, sind weiterhin zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungs- und erstattungsfähig.
-
Artikel16.04.2018
facebook.com/iammedtech