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Veranstaltung16.04.2024
Das Seminar gibt einen Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen an Hersteller von Verbandmitteln und verbandmittelähnlichen Produkten. Die Referenten machen die Teilnehmer dabei mit den rechtlichen Grundlagen und deren praktischer Umsetzung, der besonderen Rolle von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung, den Verfahrensabläufen zur Aufnahme in die Erstattungsfähigkeit im GKV-System sowie den Abrechnungswegen vertraut.
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Pressemitteilung23.06.2023
Der BVMed hat die gesetzliche Einführung eines Beratungsrechts beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für Hersteller von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung begrüßt. Mit dem Beschluss im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) wurde zudem die Übergangsregelung um 12 Monate verlängert. Nun sei es wichtig, dass der G-BA gemeinsam mit Ärzteschaft, Pflege und Herstellern geeignete und auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien entwickelt.
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Pressemitteilung09.06.2023
Wundmanager:innen und Pflegefachkräfte befürchten durch die Neuregelungen im Verbandmittelbereich eine Verschlechterung der lokalen Wundtherapie, eine längere Heilungsdauer und komplexere Heilungsverläufe bei Menschen mit chronischen Wunden sowie einen Anstieg stationärer Versorgungen und systemischen Antibiotikaverordnungen. Eine BVMed-Umfrage, an der sich über 250 Wundfachkräfte beteiligten, zeigt auf, dass es in über 90 Prozent der Behandlungsfälle zunächst um die Reduktion klinischer Infektionszeichen geht – nur in rund 20 Prozent der Fälle ist auch der komplette Wundverschluss ein Kriterium.
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Pressemitteilung30.05.2023
„Ich habe mich schon immer für Medizin interessiert und wollte Produkte entwickeln, die Menschen helfen“, sagt die heute 30-jährige Maja Krämer. Sie kam als Medizintechnik-Studentin aus Polen mit 22 Jahren zum ersten Mal für ein Praktikum nach Deutschland – und entwickelt heute beim...
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Pressemitteilung22.05.2023
Anfang Dezember 2023 läuft die Übergangsfrist für die Evidenznachweise der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ aus, sollte der Gesetzgeber bis dahin nicht gehandelt haben. Die Kriterien zur Bewertung sind aus Sicht der Wundexpert:innen noch immer nicht ausreichend klar. Zusätzlich fehlen auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien. Das verdeutlichte eine Diskussionsrunde auf dem Deutschen Wundkongress (DEWU) und Bremer Pflegekongress mit dem BVMed. Das Hauptproblem bleibt der zu erreichende Endpunkt einer Behandlung. Hier müsste der G-BA dringend für Klarheit sorgen, so die Expert:innen.
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Pressemitteilung10.05.2023
Der BVMed will, dass die notwendigen gesetzlichen Regelungen für ein Beratungsrecht der Unternehmen bei Nutzenbewertungsverfahren von Wundversorgungsprodukten sowie die daraus folgende Verschiebung der Übergangsfrist für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung” im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) mit geregelt wird. „Wir brauchen hier schnell eine gesetzliche Verankerung, damit es zu keinen Engpässen in der Versorgung von Patient:innen mit chronischen Wunden kommt“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Entsprechende konkrete gesetzliche Regelungen hat der BVMed in seiner Stellungnahme zur heutigen PUEG-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages vorgeschlagen.
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Pressemitteilung19.04.2023
Der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber. Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen.
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Pressemitteilung05.04.2023
Der BVMed sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden.
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Pressemitteilung15.12.2022
Die Versorgung von chronischen und schwer heilbaren Wunden muss individuell und patient:innenorientiert erfolgen können, nur so kann sie nachhaltig erfolgreich sein. Hierfür ist eine ausreichende Wunddiagnostik und phasengerechte Wundbehandlung notwendig. Die Wundexpert:innen auf dem BVMed-Wunddialog waren sich daher einig: Das vorgegebene alleinige Primärziel „Wundverschluss” des G-BA für den Nutzennachweis von „Sonstigen Produkte zur Wundbehandlung” ist nicht immer mit der Zweckbestimmung dieser Produkte vereinbar. „Neben Schmerz-, Keim- und Geruchsreduktion muss auch der Wunsch der Patient:innen und der Faktor Lebensqualität einen stärkeren Niederschlag finden”, forderte Prof. Dr. med. Martin Storck, Direktor der Klinik für Gefäß- und Thoraxchirurgie im Städtischen Klinikum Karlsruhe. Juliane Pohl, BVMed Ambulant-Expertin: „Der G-BA muss mit Ärzt:innen, Pflegefachpersonen und Herstellern in einen Austausch treten, um gemeinsam weiterhin eine moderne, zielgerichtete und patient:innenorientierte Wundversorgung sicherzustellen“.
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Pressemitteilung08.11.2022
„Wir brauchen für eine flächendeckende Wundversorgung in den Kollektiv- und Einzelverträgen neue Kriterien und neue Vergütungssätze. Insbesondere der Faktor Zeit muss auch an chronische und schwer heilende Wunden angepasst werden“, so das Fazit von André Lantin, Geschäftsführer der WZ-WundZentren in Düsseldorf, auf dem BVMed-Gesprächsforum „Eine Stunde Wunde“. Aus Sicht von BVMed-Expertin Juliane Pohl funktionieren neue Konzept der spezialisierten Wundbehandlung sehr gut. „Jetzt müssen die Rahmenempfehlungen der Spitzenverbände in die Versorgungsverträge Einzug finden, um eine qualitative und zeitgemäße Patient:innenversorgung zu ermöglichen.“ Hier spielen auch digitale Anwendungen wie Videosprechstunde und Telemedizin eine wichtige Rolle: Denn sie fördern interdisziplinäre Arbeit. Strukturierte Daten könnten zudem einen Beitrag leisten, Qualität und Effektivität der Versorgung zu stärken und Versorgungslücken zu schließen. Sie ermöglichen darüber hinaus eine bessere Versorgungsforschung.