-
Pressemitteilung09.09.2020
Welche Auswirkungen haben die gesetzlichen Veränderungen für NUB-Verfahren und Erprobungsstudien auf Medizinprodukte-Unternehmen? Über praktische Erfahrungen aus aktuellen Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) berichten Experten im BVMed-Webinar „Erste Anträge nach den neuen §§ 137h/e SGB V“ am 14. Oktober 2020.
-
Pressemitteilung06.05.2020
Was bedeutet das kontrollierte Hochfahren der Krankenhäuser für die MedTech-Industrie? Diese Frage behandelt ein MedInform-Webinar am 19. Mai 2020. Es ist das erste Webinar einer dreiteiligen Serie zum Thema "Market Access während und nach der Corona-Krise 2020 – Herausforderungen und Chancen". Die Experten sind Prof. Dr. Michael Wilke von der Medical School Hamburg sowie Markus Rathmayer von inspiring-health.
-
Pressemitteilung28.01.2019
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, mit dem Vorstoß für eine Neuordnung der Methodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine richtige und wichtige Diskussion angestoßen. „Der BVMed unterstützt die neuen Vorschläge aus dem Gesundheitsministerium zur Beschleunigung und Neuordnung der Methodenbewertung. Das sind Schritte in die richtige Richtung, um die G-BA-Verfahren dauerhaft zu vereinfachen und zu beschleunigen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
-
Pressemitteilung03.03.2016
Über die Nutzenbewertung neuer Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Klassen im Krankenhaus informiert eine MedInform-Konferenz am 5. April 2016 in Berlin. Die Konferenz stellt die Aufbau- und Ablauforganisation des neuen Bewertungsverfahrens nach § 137h SGB V sowie den Bewertungsprozess und die Inhalte der damit verbundenen Nutzenbewertung dar.
-
Pressemitteilung05.11.2015
Dem BVMed gehen die Definitionen zur Nutzenbewertung von Medizintechnologien im Entwurf der Medizinproduktemethoden-Bewertungsverordnung (MeM-BV) zu weit. BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt forderte "eindeutige und sachgerechte Definitionen".
-
Pressemitteilung01.10.2015
Die Unternehmen der Medizintechnologie haben auf einer BVMed-Veranstaltung zum Krankenhaus-Strukturgesetz am 30. September 2015 in Berlin Verbesserungen insbesondere für komplexe und aufwändige MedTech-Verfahren gefordert. Günther Gyarmathy vom Unternehmen Medtronic sprach sich dafür aus, den Ausnahmetatbestand vom Fixkostendegressionsabschlag für zusätzlich vereinbarte Entgelte bereits für Verfahren mit einem
Sachkostenanteil über 50 Prozent auch im Gesetzestext zu verankern. Die derzeitige Gesetzesregelung mit schärferen Sanktionen und reduzierten Ausnahmetatbeständen behindere die politisch gewollte qualitätsorientierte Versorgung und führe zu einer Rationierung medizinisch notwendiger Mehrleistungen. -
Pressemitteilung08.05.2015
Der BVMed hat in der aktuellen Diskussion über die Änderungsanträge zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) eindringlich vor einer "nationalen Zulassung durch die Hintertür" gewarnt. Die geplante Regelung zu Nutzenstudien neuer Methoden mit Medizinprodukten der Klassen IIb und III dürfe das innovationsfreundliche und politisch gewollte Prinzip "Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt" im Krankenhaus nicht aushebeln, sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. "Mehr Aufwand und Bürokratie ohne ein Mehr an Nutzen muss aus Sicht der mittelständischen MedTech-Branche verhindert werden. Patienten in Deutschland müssen auch künftig schnell von modernen und sicheren Medizintechnologien profitieren können."
-
Pressemitteilung24.03.2015
Der BVMed hat in seiner Stellungnahme zum GKV-VSG Verbesserungen an den vorgesehenen Regelungen zur Nutzenbewertung von Medizintechnologien vorgeschlagen. Dazu gehören ein zeitlich abgestufter Verfahrensvorschlag, eine bessere Beteiligung der betroffenen Medizinprodukte-Hersteller sowie die Möglichkeit zur Aussetzung von Bewertungsverfahren bei Studien, die kurz vor dem Abschluss stehen.
-
Artikel06.10.2014
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dürfen im Krankenhaus zum Einsatz kommen, solange der Gemeinsame Bundesausschuss sie nicht negativ bewertet hat. Die Prüfpraxis der Krankenkassen geht jedoch in eine andere Richtung. Möglich macht dies die jüngere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Eine schlechtere und ungleiche Versorgung der Patienten ist die Folge. Es ist dringend erforderlich, dass der Gesetzgeber einschreitet. Das bevorstehende zweite Versorgungsstrukturgesetz bietet hierfür Gelegenheit.
-
Artikel10.04.2014
Warum ist eine Verbesserung der Innovationsklausel für Medizintechnologien im Fallpauschalensystem nötig? Im Krankenhaussektor wird generell nicht mehr nach Dauer und Tagessätzen, sondern nach Pauschalen je Krankheitsfall (DRGs). Da sich das Fallpauschalensystem an den Kosten- und Leistungsdaten der Vergangenheit orientiert, sind Neuentwicklungen bei den aktuellen Kostenberechnungen noch nicht enthalten. Bis solche Innovationen regulär über die DRGs eingepreist sind, muss für ihre Vergütung eine Sonderlösung gefunden werden. Anderenfalls werden Innovationen nur mit Verspätung in Deutschland eingeführt.