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Ihre Suche nach 'EBM' ergab 63 Treffer.
  • Veranstaltung
    12.11.2024

    Um die Kostenerstattung für ein Produkt in der GKV zu erreichen, ist es notwendig, die Strukturen innerhalb des Systems zu verstehen. Das Online-Seminar gibt einen kompakten Einstieg in das deutsche Gesundheitswesen, die Versicherungssysteme und deren strukturellen Aufbau. Dazu erfahren die Seminarteilnehmer die Grundlagen der Verordnungsfähigkeit und der Kostenerstattung von Medizinprodukten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

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  • Veranstaltung
    18.06.2024

    Leistung, Vergütung und Abrechnung in der ambulant-ärztlichen Versorgung
    Wie kommen neue Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)? Wie setzt sich das ärztliche Honorar zusammen? Welche Sanktionsgefahren gibt es für die niedergelassene Ärzteschaft? Und wie getaltet sich die Verordnung, Vergütung und Abrechnung von Medizintechnik als Bestandteil der ärztlichen Leistung? Lernen Sie die Grundpfeiler des Vergütungssystems, die Entscheider/Player sowie die Stellschrauben des Systems zu erkennen und zu verstehen.

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  • Pressemitteilung
    02.08.2023

    Wie werden Medizinprodukte in der vertragsärztlichen Versorgung verordnet und abgerechnet? Wann werden Medizinprodukte als Praxisbedarf, über Kostenpauschalen oder als Sprechstundenbedarf abgerechnet? Wo kommen Einzelverordnungen zur Anwendung? Der neue BVMed-Newsletter „MedTech ambulant“ gibt einen Überblick und vermittelt Hintergründe sowie Praxistipps zur Verordnung und Abrechnung von Medizinprodukten in der vertragsärztlichen Versorgung.

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  • Artikel
    25.07.2023

    In Abhängigkeit von Anwendungszweck, Anwendungsort und Anwendenden werden Medizinprodukte im Zuge einer medizinischen Behandlung verschiedenen Leistungsbereichen und Budgets zugeordnet. Unterschieden werden Praxisbedarf, sonstige Sachkosten und Sprechstundenbedarf. Die Versorgung mit Medizinprodukten kann auch in Form einer Einzelverordnung erfolgen.

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  • Artikel
    24.07.2023

    Alle Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen einem generellen Wirtschaftlichkeitsgebot. Nähere Ausführungen für die niedergelassenen Ärzt:innene und deren veranlassten Leistungen (Verordnungen), beispielsweise von Hilfsmitteln, Verbandmitteln und Arzneimitteln, können § 106 SGB V, § 106b SGB V, § 12 SGB V entnommen werden.

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  • Artikel
    24.07.2023
    Arzt - Tastatur

    Medizinprodukte, die nicht den Kategorien Praxisbedarf, Kostenpauschalen des Kapitel V Nr. 40 (EBM), Sprechstundenbedarf oder arzneimittelähnliche Medizinprodukte, wie Hilfs- oder Verbandmittel zugeordnet werden können, können unter der Bezeichnung "gesonderte Sachkosten" gemäß den Regelungen des EBM Kapitel I Nr. 7.3 oder 7.4 abgerechnet werden. Diese gesonderten ärztlichen Abrechnungen betreffen Sachkosten (Medizinprodukte), die weder durch die EBM-Gebühren, noch durch Sachkostenpauschalen (Kapitel V Nr. 40 EBM), noch durch den Sprechstundenbedarf oder separate Verordnungen erstattet werden.

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  • Artikel
    24.07.2023

    Unter Sprechstundenbedarf (SSB) versteht man grundsätzlich Produkte, die in Arztpraxen zur Erst- und Notversorgung eingesetzt werden. Sie stehen daher mehr als einem Versicherten zur Verfügung. Darunter fallen Produkte aus den Bereichen Diagnostik und Therapie, Desinfektion und Hygiene, Verbandmittel sowie Naht- und OP-Material, Arzneimittel, Impfstoffe, Kontrastmittel, Narkosemittel.

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  • Artikel
    24.07.2023

    Für einige definierte Leistungen bestehen Sachkostenpauschalen, die für die Abrechnung der im Zusammenhang mit der ärztlichen Leistung stehenden Sachkosten heranzuziehen sind. Diese Kostenpauschalen sowie die jeweiligen Informationen zu den abrechnungsfähigen Sachkosten und der Abrechnungssumme können EBM Kapitel V Nr. 40 entnommen werden.

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  • Artikel
    24.07.2023

    Die Kosten für diese Produkte sind grundsätzlich schon in die EBM-Ziffern eingebunden. Die entsprechenden EBM-Ziffern bestehen zum einen aus der Arztleistung, zum anderen aus der technischen Leistung.

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  • Veranstaltung
    18.09.2023

    Die wachsende Vernetzung der Akteure des Gesundheitswesens und die rasante Entwicklung der Techniken für den Austausch medizinischer Informationen über Datennetze eröffnen für alle Beteiligten ein Gefahrenpotenzial im Hinblick auf Datenmissbrauch und Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen. Beim Datenschutz im Gesundheitswesen sind zahlreiche Spezialregelungen zu beachten. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung bringt eine Vielzahl neuer Regelungen und Anforderungen mit sich. Verstöße können mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden.

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