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Veranstaltung18.06.2024
Leistung, Vergütung und Abrechnung in der ambulant-ärztlichen Versorgung
Wie kommen neue Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)? Wie setzt sich das Honorar von Ärzt:innen zusammen? Welche Sanktionsgefahren gibt es für niedergelassene Ärzt:innen? Und wie getaltet sich die Verordnung, Vergütung und Abrechnung von Medizintechnik als Bestandteil der ärztlichen Leistung? Lernen Sie die Grundpfeiler des Vergütungssystems, die Entscheider/Player sowie die Stellschrauben des Systems zu erkennen und zu verstehen. -
Veranstaltung12.03.2024
Um die Kostenerstattung für ein Produkt in der GKV zu erreichen, ist es notwendig, die Strukturen innerhalb des Systems zu verstehen. Das Online-Seminar gibt einen kompakten Einstieg in das deutsche Gesundheitswesen, die Versicherungssysteme und deren strukturellen Aufbau. Dazu erfahren die Seminarteilnehmer die Grundlagen der Verordnungsfähigkeit und der Kostenerstattung von Medizinprodukten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
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Pressemitteilung02.08.2023
Wie werden Medizinprodukte in der vertragsärztlichen Versorgung verordnet und abgerechnet? Wann werden Medizinprodukte als Praxisbedarf, über Kostenpauschalen oder als Sprechstundenbedarf abgerechnet? Wo kommen Einzelverordnungen zur Anwendung? Der neue BVMed-Newsletter „MedTech ambulant“ gibt einen Überblick und vermittelt Hintergründe sowie Praxistipps zur Verordnung und Abrechnung von Medizinprodukten in der vertragsärztlichen Versorgung.
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Artikel25.07.2023
In Abhängigkeit von Anwendungszweck, Anwendungsort und Anwendenden werden Medizinprodukte im Zuge einer medizinischen Behandlung verschiedenen Leistungsbereichen und Budgets zugeordnet. Unterschieden werden Praxisbedarf, sonstige Sachkosten und Sprechstundenbedarf. Die Versorgung mit Medizinprodukten kann auch in Form einer Einzelverordnung erfolgen.
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Artikel24.07.2023
Alle Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen einem generellen Wirtschaftlichkeitsgebot. Nähere Ausführungen für die niedergelassenen Ärzt:innene und deren veranlassten Leistungen (Verordnungen), beispielsweise von Hilfsmitteln, Verbandmitteln und Arzneimitteln, können § 106 SGB V, § 106b SGB V, § 12 SGB V entnommen werden.
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Artikel24.07.2023
Medizinprodukte, die nicht den Kategorien Praxisbedarf, Kostenpauschalen des Kapitel V Nr. 40 (EBM), Sprechstundenbedarf oder arzneimittelähnliche Medizinprodukte, wie Hilfs- oder Verbandmittel zugeordnet werden können, können unter der Bezeichnung "gesonderte Sachkosten" gemäß den Regelungen des EBM Kapitel I Nr. 7.3 oder 7.4 abgerechnet werden. Diese gesonderten ärztlichen Abrechnungen betreffen Sachkosten (Medizinprodukte), die weder durch die EBM-Gebühren, noch durch Sachkostenpauschalen (Kapitel V Nr. 40 EBM), noch durch den Sprechstundenbedarf oder separate Verordnungen erstattet werden.
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Artikel24.07.2023
Unter Sprechstundenbedarf (SSB) versteht man grundsätzlich Produkte, die in Arztpraxen zur Erst- und Notversorgung eingesetzt werden. Sie stehen daher mehr als einem Versicherten zur Verfügung. Darunter fallen Produkte aus den Bereichen Diagnostik und Therapie, Desinfektion und Hygiene, Verbandmittel sowie Naht- und OP-Material, Arzneimittel, Impfstoffe, Kontrastmittel, Narkosemittel.
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Artikel24.07.2023
Für einige definierte Leistungen bestehen Sachkostenpauschalen, die für die Abrechnung der im Zusammenhang mit der ärztlichen Leistung stehenden Sachkosten heranzuziehen sind. Diese Kostenpauschalen sowie die jeweiligen Informationen zu den abrechnungsfähigen Sachkosten und der Abrechnungssumme können EBM Kapitel V Nr. 40 entnommen werden.
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Artikel24.07.2023
Die Kosten für diese Produkte sind grundsätzlich schon in die EBM-Ziffern eingebunden. Die entsprechenden EBM-Ziffern bestehen zum einen aus der Arztleistung, zum anderen aus der technischen Leistung.
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Veranstaltung07.11.2023
Um die Kostenerstattung für ein Produkt in der GKV zu erreichen, ist es notwendig, die Strukturen innerhalb des Systems zu verstehen. Das Online-Seminar gibt einen kompakten Einstieg in das deutsche Gesundheitswesen, die Versicherungssysteme und deren strukturellen Aufbau. Dazu erfahren die Seminarteilnehmer die Grundlagen der Verordnungsfähigkeit und der Kostenerstattung von Medizinprodukten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).