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Ihre Suche nach 'Erstattung Hilfsmittel' ergab 87 Treffer.
  • Veranstaltung
    10.09.2024

    Terminverschiebung: Vom 17.09.2024 auf den 10.09.2024
    Viele Hersteller und Leistungserbringer im Gesundheitsmarkt sind darauf angewiesen, dass ihr Produkt und/oder ihre Dienstleistung durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer zielorientierten Kommunikation mit dem Geschäftspartner. Der GKV-»Markt« hält jedoch Besonderheiten bereit, die es bei der Kommunikation zu beachten und erfolgreich im Gespräch umzusetzen gilt. Die erschwerten Bedingungen erfordern passgenaue Strategien für eine erfolgreiche Kommunikation und bei Verhandlungen mit Krankenkassen. Eine bewusste, präzise und kompetente Kommunikation ist daher von Anfang an ein absolutes Muss.

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  • Veranstaltung
    12.11.2024

    Um die Kostenerstattung für ein Produkt in der GKV zu erreichen, ist es notwendig, die Strukturen innerhalb des Systems zu verstehen. Das Online-Seminar gibt einen kompakten Einstieg in das deutsche Gesundheitswesen, die Versicherungssysteme und deren strukturellen Aufbau. Dazu erfahren die Seminarteilnehmer die Grundlagen der Verordnungsfähigkeit und der Kostenerstattung von Medizinprodukten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

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  • Artikel
    27.07.2023
    Homecare

    Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen wie z. B. Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel; Hörhilfen, Inkontinenz- und Stomaartikel; technische Produkte wie Applikationshilfen und Inhalationsgeräte. Gesetzlich Versicherte haben einen Sachleistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse . Sie haben nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) Anspruch auf Hilfsmittel, wenn diese dazu dienen den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Zusätzlich konkretisiert die Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) weitere verbindliche Anspruchsvoraussetzungen auf Hilfsmittel.

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  • Pressemitteilung
    05.07.2023

    Der BVMed-Fachbereich Rehatechnik hat eine Informationskarte über die Verordnung und Erstattung von Rehatechnik aufgelegt, um Patient:innen besser über ihre Rechte und Ansprüche zur rehatechnischen Versorgung aufzuklären. Die BVMed-Infokarte klärt auch darüber auf, dass Krankenkassen über einen Hilfsmittelantrag innerhalb einer Frist von drei Wochen zu entscheiden haben.

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  • Veranstaltung
    18.09.2023

    Die wachsende Vernetzung der Akteure des Gesundheitswesens und die rasante Entwicklung der Techniken für den Austausch medizinischer Informationen über Datennetze eröffnen für alle Beteiligten ein Gefahrenpotenzial im Hinblick auf Datenmissbrauch und Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen. Beim Datenschutz im Gesundheitswesen sind zahlreiche Spezialregelungen zu beachten. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung bringt eine Vielzahl neuer Regelungen und Anforderungen mit sich. Verstöße können mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden.

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  • Pressemitteilung
    26.09.2022
    BVMed-Hilfsmittelforum auf der Rehacare 2022

    „Die individuelle, bedarfsgerechte rehatechnische Versorgung ist Voraussetzung für die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung, sie unterstützt Mobilität und Selbstbestimmung der Patient:innen“, beschreibt Juliane Pohl, BVMed-Expertin für ambulante Versorgung. Das diesjährige Hilfsmittelforum des BVMed auf der Rehacare drehte sich um die notwendigen Schritte für eine adäquate Versorgung behinderter Menschen. Die Erfahrung zeigt, dass zentrale Komponente einer passenden Versorgung der interdisziplinäre Austausch aller beteiligten Akteur:innen ist. Dazu gehören neben den Betroffenen und Angehörigen unter anderem Ärzt:innen, Pflegende, Physiotherapeut:innen, Hilfsmittelleistungserbringer und Krankenkassen. Nur so kann der individuelle Bedarf an Hilfsmitteln für behinderte Kinder und Erwachsene zielgerichtet und zeitgerecht abgedeckt werden. Zu dem Schluss kommen die Expert:innen des BVMed-Hilfsmittelforums.

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  • Veranstaltung
    20.09.2022

    Die wachsende Vernetzung der Akteure des Gesundheitswesens und die rasante Entwicklung der Techniken für den Austausch medizinischer Informationen über Datennetze eröffnen für alle Beteiligten ein Gefahrenpotenzial im Hinblick auf Datenmissbrauch und Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen. Beim Datenschutz im Gesundheitswesen sind zahlreiche Spezialregelungen zu beachten. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung bringt eine Vielzahl neuer Regelungen und Anforderungen mit sich. Verstöße können mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden.

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  • Veranstaltung
    20.01.2022

    Um die Kostenerstattung für ein Produkt in der GKV zu erreichen, ist es notwendig, die Strukturen innerhalb des Systems zu verstehen. Das Online-Seminar gibt einen kompakten Einstieg in das deutsche Gesundheitswesen, die Versicherungssysteme und deren strukturellen Aufbau. Dazu erfahren die Seminarteilnehmer die Grundlagen der Verordnungsfähigkeit und der Kostenerstattung von Medizinprodukten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

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  • Veranstaltung
    23.11.2021

    Um die Kostenerstattung für ein Produkt in der GKV zu erreichen, ist es notwendig, die Strukturen innerhalb des Systems zu verstehen. Das Online-Seminar gibt einen kompakten Einstieg in das deutsche Gesundheitswesen, die Versicherungssysteme und deren strukturellen Aufbau. Dazu erfahren die Seminarteilnehmer die Grundlagen der Verordnungsfähigkeit und der Kostenerstattung von Medizinprodukten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

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  • Veranstaltung
    06.10.2021

    Die wachsende Vernetzung der Akteure des Gesundheitswesens und die rasante Entwicklung der Techniken für den Austausch medizinischer Informationen über Datennetze eröffnen für alle Beteiligten ein Gefahrenpotenzial im Hinblick auf Datenmissbrauch und Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen. Beim Datenschutz im Gesundheitswesen sind zahlreiche Spezialregelungen zu beachten. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung bringt eine Vielzahl neuer Regelungen und Anforderungen mit sich. Verstöße können mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden.

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