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Ihre Suche nach 'Verbandmittel Definition' ergab 45 Treffer.
  • Pressemitteilung
    16.05.2022

    Mit Änderungen in der Arzneimittel-Richtlinie durch den G-BA im August 2020 werden Evidenz, Nutzennachweise und Studien für sogenannte „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ gefordert. Das BVMed-Gesprächsformat „Eine Stunde Wunde“ diskutierte die damit verbundenen Herausforderungen mit Expert:innen aus den beteiligten Disziplinen. Prof. Dr. med. Martin Storck hob die Komplexität der Wundversorgung hervor: „Für eine erfolgreiche und qualitativ hochwertige Wundbehandlung ist es besonders wichtig, phasengerecht, also bspw. nach Wundstatus und Exsudatmenge, zu behandeln“. Entsprechend sei das Ziel beim Einsatz einer bestimmten Wundauflage nicht immer der Wundschluss, sondern unter anderem Schmerzlinderung, Keim- oder Geruchsreduktion. „Was wir jetzt brauchen, sind gemeinsam erarbeitete Kriterien zur adäquaten Nutzenbewertung der vorliegenden klinischen Evidenz und für die Durchführung von Studien zum Nutzennachweis von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“, so die Moderatorin und BVMed-Expertin Juliane Pohl.

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  • Pressemitteilung
    05.05.2022

    Zwei Drittel der Ärzt:innen und Pflegefachkräfte in der Wundversorgung erwarten durch neue Regelungen zur Erstattung von Wundauflagen negative Folgen für Patient:innen. Das ergab eine Online-Umfrage im Auftrag des BVMed unter Ärzt:innen verschiedener Fachrichtungen und Pflegefachkräften. Die Behandlung von infizierten oder infektionsgefährdeten Wunden ist demnach für die meisten Befragten hoch relevant. Rund 70 Prozent nutzen regelmäßig antimikrobielle Wundauflagen. Antibiotika kommen nur selten zum Einsatz. Das kann sich durch neue G-BA-Regelungen ändern.

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  • Pressemitteilung
    11.04.2022

    Die Versorgung von Wunden ist komplex – und politisch hochaktuell. Denn derzeit werden Evidenz, Nutzennachweise und Studien für Verbandmittel und Wundversorgungsprodukte gefordert. Das neue Gesprächsformat „Eine Stunde Wunde“ des BVMed diskutiert die damit verbundenen Herausforderungen mit Expert:innen aus allen beteiligten Disziplinen.

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  • Pressemitteilung
    17.12.2021

    Wundexpert:innen unterschiedlicher Disziplinen und Professionen haben die aktuelle Nutzenbewertung von Wundprodukten kritisch diskutiert und eine neue Initiative gestartet: Ein interdisziplinär besetzter Round Table soll unter anderem Empfehlungen für evidenzbasierte Prozesse und Studien erarbeiten, die der therapeutischen Realität besser entsprechen. Darauf verständigten sich die Teilnehmenden des 6. Wunddialogs des BVMed. Ziel der Round Table-Initiative ist unter anderem, den Endpunkt einer Behandlung neu zu definieren und ein gemeinsames Zielbild für die Wundversorgung in den politischen Prozess einzubringen.

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  • Pressemitteilung
    03.12.2021
    Hydroaktive Wundversorgung

    Die lokale antimikrobielle Wundtherapie mit modernen Wundauflagen spielt bei der Behandlung lokal infizierter Wunden eine bedeutende Rolle. Die Evidenzkriterien müssen bei den anstehenden Studien aber auf die speziellen Ziele der Behandlungen angepasst werden. Das verdeutlichten die Expert:innen des BVMed-Workshops „Lokale antimikrobielle Wundtherapie – Klinische Evidenz und medizinische Notwendigkeit“ auf dem Nürnberger Wundkongress. So sei der vollständige Wundverschluss als alleiniger Bewertungsparameter ungeeignet. Um die zu häufige Verordnung von Antibiotika zu vermeiden, komme es bei Wunden mit dem Risiko oder Anzeichen einer Infektion vor allem auf die erfolgreiche Therapie der Infektion an. Bei dieser klaren Indikationsstellung seien beispielsweise silberhaltige Wundverbände ein medizinisch wichtiger Schritt.

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  • Pressemitteilung
    23.06.2021
    Wundversorgung an der Ferse

    Die sogenannten „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ müssen künftig ihren Nutzen gesondert nachweisen und ein Bewertungsverfahren durchlaufen. Erst danach werden sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) weiterhin verordnungsfähig sein. Die Übergangsfrist für die betroffenen Produkte hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (GVWG) auf 36 Monate verlängert. Der BVMed begrüßt die Fristverlängerung. Die Zustimmung des Bundesrates wird am 25. Juni 2021 erwartet.

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  • Pressemitteilung
    18.05.2021

    Durch eine neue Arzneimittel-Richtlinie werden für bestimmte Medizinprodukte der lokalen Wundtherapie zielgerichtete Nachweise über deren medizinischen Nutzen und ihre Evidenz erforderlich. Welche Probleme das aufwirft, wie Lösungen dafür aussehen könnten und was zusätzlich für eine gute Wundversorgung nötig ist, diskutierte ein interdisziplinäres Panel auf Initiative des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, auf dem digitalen Deutschen Wundkongress am 6. Mai 2021.

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  • Artikel
    28.04.2021

    Verbandmittel gehören zu den Medizinprodukten, die den Patientinnen und Patienten unmittelbar zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Daneben gibt es sonstige Produkte zur Wundbehandlung, die durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkweise die...

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  • Pressemitteilung
    07.04.2021
    Hydroaktive Wundversorgung

    Für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ muss künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden, bevor sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Der BVMed fordert einen gesetzlich verankerten Beratungsanspruch der Hersteller gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Voraussetzungen und Anforderungen an vorzulegende Unterlagen und Studien sowie zur Vergleichstherapie. Eine entsprechende Regelung zur GBA-Beratungspflicht müsste über das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) getroffen werden.

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  • Pressemitteilung
    30.03.2021
    Wirkstofffreie Wundauflage zu Keimreduzierung und Exsudatmanagement

    Der BVMed fordert einen gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), zeitnah Kriterien für die notwendigen Wundprodukte-Studien vorzulegen. Eine entsprechende Regelung zur Konkretisierung der GBA-Verfahrensordnung für die Bewertung der Wundprodukte müsste über das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) getroffen werden. Hintergrund ist, dass nach der neuen Verbandmittel-Definition „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ in Abgrenzung zu „Verbandmitteln“ nach einer Übergangsfrist in aufwendigen klinischen Studien neu zugelassen werden müssen.

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