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Ihre Suche nach 'Verbandmittel Definition' ergab 55 Treffer.
  • Pressemitteilung
    13.02.2024

    Für die Erstattung der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ endet Anfang Dezember 2024 die Übergangsfrist. Um danach noch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig zu sein, müssen Hersteller gesonderte Nutzennachweise für die Produkte erbringen. Aber gerade bei der Behandlung chronischer Wunden sind die geforderten Nutzennachweise nicht einfach zu erbringen, so die Expert:innen des 8. BVMed-Wunddialoges. Die Teilnehmenden waren sich weitgehend einig, dass für diese Produkte als Nutzennachweis andere Endpunkte der Behandlung relevant sind als ausschließlich der vollständige Wundverschluss.

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  • Artikel
    06.12.2023

    Der G-BA nimmt bereits Vorankündigungen von geplanten Beratungsanträgen zur Aufnahme von Produkten zur Wundbehandlung in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie entgegen (den sogenannten „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“). Die Beratungen selbst können erst nach Inkrafttreten des Beschlusses vom 19. Oktober 2023 beantragt werden – hier regelt der G-BA das Verfahren und die Gebührenordnung. Die Genehmigung dieses Beschlusses durch das Bundesministerium für Gesundheit steht derzeit noch aus.

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  • Pressemitteilung
    05.12.2023
    Hydroaktive Wundversorgung

    Die „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ sind wie bisher bis Dezember 2024 in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig, klärt der BVMed auf. Durch die gesetzlich verlängerte Übergangsfrist ändert sich bis dahin nichts in der Verordnungspraxis. Damit hat der Gemeinsame Bundesausschuss in den kommenden Monaten Zeit, mit Vorgaben zum Verfahren und zu den Evidenzanforderungen ein verlässliches und in der Praxis umsetzbares System zu etablieren.

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  • Artikel
    24.10.2023
    Hydroaktive Wundversorgung

    Möchten Hersteller die Aufnahme eines sonstigen Produktes zur Wundbehandlung in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie beantragen, können sie sich vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zukünftig beraten lassen: Zu den Inhalten der Unterlagen und Studien, die für den Nachweis eines therapeutischen Nutzens benötigt werden und damit auch zu den patientenrelevanten Endpunkten. Darüber hat der G-BA in einer "Fachnews" vom 20. Oktober 2023 informiert.

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  • Pressemitteilung
    23.06.2023
    Hydroaktive Wundversorgung

    Der BVMed hat die gesetzliche Einführung eines Beratungsrechts beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für Hersteller von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung begrüßt. Mit dem Beschluss im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) wurde zudem die Übergangsregelung um 12 Monate verlängert. Nun sei es wichtig, dass der G-BA gemeinsam mit Ärzteschaft, Pflege und Herstellern geeignete und auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien entwickelt.

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  • Pressemitteilung
    09.06.2023

    Wundmanager:innen und Pflegefachkräfte befürchten durch die Neuregelungen im Verbandmittelbereich eine Verschlechterung der lokalen Wundtherapie, eine längere Heilungsdauer und komplexere Heilungsverläufe bei Menschen mit chronischen Wunden sowie einen Anstieg stationärer Versorgungen und systemischen Antibiotikaverordnungen. Eine BVMed-Umfrage, an der sich über 250 Wundfachkräfte beteiligten, zeigt auf, dass es in über 90 Prozent der Behandlungsfälle zunächst um die Reduktion klinischer Infektionszeichen geht – nur in rund 20 Prozent der Fälle ist auch der komplette Wundverschluss ein Kriterium.

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  • Pressemitteilung
    30.05.2023

    „Ich habe mich schon immer für Medizin interessiert und wollte Produkte entwickeln, die Menschen helfen“, sagt die heute 30-jährige Maja Krämer. Sie kam als Medizintechnik-Studentin aus Polen mit 22 Jahren zum ersten Mal für ein Praktikum nach Deutschland – und entwickelt heute beim...

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  • Pressemitteilung
    22.05.2023

    Anfang Dezember 2023 läuft die Übergangsfrist für die Evidenznachweise der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ aus, sollte der Gesetzgeber bis dahin nicht gehandelt haben. Die Kriterien zur Bewertung sind aus Sicht der Wundexpert:innen noch immer nicht ausreichend klar. Zusätzlich fehlen auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien. Das verdeutlichte eine Diskussionsrunde auf dem Deutschen Wundkongress (DEWU) und Bremer Pflegekongress mit dem BVMed. Das Hauptproblem bleibt der zu erreichende Endpunkt einer Behandlung. Hier müsste der G-BA dringend für Klarheit sorgen, so die Expert:innen.

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  • Pressemitteilung
    10.05.2023
    Hydroaktive Wundversorgung

    Der BVMed will, dass die notwendigen gesetzlichen Regelungen für ein Beratungsrecht der Unternehmen bei Nutzenbewertungsverfahren von Wundversorgungsprodukten sowie die daraus folgende Verschiebung der Übergangsfrist für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung” im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) mit geregelt wird. „Wir brauchen hier schnell eine gesetzliche Verankerung, damit es zu keinen Engpässen in der Versorgung von Patient:innen mit chronischen Wunden kommt“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Entsprechende konkrete gesetzliche Regelungen hat der BVMed in seiner Stellungnahme zur heutigen PUEG-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages vorgeschlagen.

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  • Pressemitteilung
    19.04.2023
    G-BA-Vorsitzender Prof. Josef Hecken auf der BVMed-Mitgliederversammlung 2023

    Der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber. Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen.

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