Aufbereitung von Medizinprodukten

Die ordnungsgemäße Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung geregelt. Sie ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern und Dritten nicht gefährdet wird.

Eine ordnungsgemäße Aufbereitung wird vermutet, wenn die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird.
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    13.03.2014

    Die Wiederverwendung von Medizinprodukten, Einmal- und Mehrwegprodukten ist eine technische und ethische Herausforderung. Ingenieure und andere Kreative werden weiterhin neue Konzepte entwickeln, um Medizinprodukte besser oder erstmals aufbereitbar zu machen, sei es auf Wunsch des Herstellers oder... Mehr

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    13.03.2014

    Der Entwurf der EU-Kommission für die europäische Medizinprodukte- Verordnung vom September 2012 sieht ein eigenes Kapitel über „Einmalprodukte und ihre Aufbereitung“ vor. Das Europäische Parlament beabsichtigt mit seinem Gegenentwurf, grundsätzlich alle Medizinprodukte zunächst als... Mehr

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    06.01.2015
    Gutachten "Intermittierende Blasendrainage – single-use versus re-use"

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