Geschäftsordnung des Wissenschaftlichen Beirats des BVMed-Instituts

Beschluss des BVMed-Vorstands vom 29. Juni 2023

Instituts-Geschäftsordnung als pdf-Download

Präambel

Das wissenschaftliche Institut des Bundesverbandes Medizintechnologie e.V., kurz BVMed-Institut, ist eine unabhängige Forschungseinrichtung, die sich zu guter wissenschaftlicher Praxis, Integrität und Neutralität bekennt.

Das BVMed-Institut widmet sich unter anderem der Versorgungs- und Gesundheitssystemforschung sowie Fragen der Methoden- und Nutzenbewertung von Medizinprodukten und deren Qualität. Zielsetzung des Instituts ist die Aufbereitung und Schaffung von Evidenz zur Stärkung und Sicherung der Patientenversorgung mit Medizinprodukten.

Die Arbeit des BVMed-Instituts wird begleitet durch einen Wissenschaftlichen Beirat. Dieser berät das Institut in grundlegenden wissenschaftlichen Fragen, unterstützt die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen des Gesundheitswesens und bringt Impulse insbesondere aus den Fachbereichen Gesundheitsökonomie, Versorgungsforschung, Pflegewissenschaft, Medizin und Statistik in die Forschungstätigkeit des BVMed-Instituts ein.

§ 1 Aufgaben

Der Wissenschaftliche Beirat berät das BVMed-Institut. Er hat die folgenden Aufgaben:

(1) Beratung zur Qualität und möglichen Weiterentwicklung der fachlichen und wissenschaftlichen Themen des BVMed-Instituts.
(2) Beratung bei der mittel- und langfristigen Zielentwicklung des BVMed-Instituts.
(3) Stärkung und Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen (Deutschland, Europa und weltweit), Fachverbänden, Berufsorganisationen sowie Einrichtungen der Bundes- und Landesverwaltung.
(4) Optimierung der Sichtbarkeit und Verbreitung der fachlichen Arbeit des BVMed-Instituts.
(5) Wissenschaftliche Begleitung und Beratung im Findungsprozess von Entscheidungen.
Aufgaben und Verantwortung des BVMed-Instituts bleiben unberührt. Der Beirat wird administrativ von der Geschäftsstelle des BVMed unterstützt.

§ 2 Mitgliedschaft, Berufung und Leitung

(1) Die Mitglieder des Beirats sind wissenschaftlich anerkannte Persönlichkeiten. Sie sind in der Regel ausgewiesen durch die Leitung oder eine hervorgehobene Person eines Forschungsinstituts, eines Lehrstuhls, einer Fachgesellschaft, einer Klinik, einer wissenschaftlichen Einrichtung, eines Unternehmens oder einer anderen Einrichtung in den Arbeitsbereichen des BVMed-Instituts.
(2) Die Mitglieder des Beirats werden durch den Vorstand des BVMed berufen. Die Berufung findet für zwei Jahre durch den neu gewählten Vorstand statt. Wiederbestellungen sind zulässig.
(3) Der Beirat besteht aus maximal neun Mitgliedern.
(4) Die Mitgliedschaft im Beirat ist persönlich und nicht übertragbar.
(5) Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und erhalten kein Honorar. Aufwandsentschädigungen werden erstattet.
(6) Der Austritt kann jederzeit gegenüber dem BVMed-Institut schriftlich erklärt werden und wird mit Zugang der Erklärung wirksam.
(7) Die BVMed-Geschäftsführung übernimmt die Leitung des Wissenschaftlichen Beirats.

§ 3 Weitere Beteiligungen

(1) An den Sitzungen des Beirats nehmen die BVMed-Geschäftsführung und die Leitung sowie ggf. weitere Mitarbeiter des BVMed-Instituts teil.
(2) Zu den Sitzungen können Gäste eingeladen werden, die für das behandelnde Thema in besonderer Weise ausgewiesen sind.
(3) Die Mitglieder des Vorstands des BVMed können an den Sitzungen teilnehmen.

§ 4 Sitzungen, Tagesordnung und Vertraulichkeit

(1) Die Sitzungen des Beirats finden auf Einladung des BVMed-Instituts mindestens einmal im Jahr statt. Der Termin wird mit genügend zeitlichem Vorlauf festgelegt.
(2) Die Sitzungen des Beirats finden in der Regel in der BVMed-Geschäftsstelle statt.
(3) Jedes Mitglied des Beirats ist berechtigt, Punkte zur Tagesordnung vorzuschlagen.
(4) Die Meinungsbildung des Beirats erfolgt im wissenschaftlichen Konsensverfahren.
(5) Die Sitzungen sind nicht öffentlich, die Beratungen sind vertraulich.

§ 5 Protokoll

Über jede Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll unter Angabe von Ort und Tag der Sitzung, Namen der anwesenden Personen und den wesentlichen Inhalten der Sitzung angefertigt. Das Protokoll ist den Mitgliedern des Beirats zeitnah zu übermitteln.

§ 6 Änderung der Geschäftsordnung

Änderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen eines Beschlusses der Mitglieder des BVMed-Vorstands.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

Instituts-Geschäftsordnung als pdf-Download

©1999 - 2023 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik