Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Hilfsmittelverzeichnis Antragsverfahren Hilfsmittelverzeichnis Erfolgreiche Antragstellung: Was ist wie und wann zu tun?


27.10.2020 09:45 - 16:00 Uhr
organizer: BVMed
Schwerpunkt: Hilfsmittel

Zum Thema

Der Gesetzgeber hat 1989 das Hilfsmittelverzeichnis eingeführt, um in erster Linie eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zu erreichen. Das Verzeichnis gliedert die Hilfsmittel in verschiedene Produktgruppen, Produktuntergruppen und -arten. Des Weiteren enthält es beispielsweise leistungsrechtliche Aussagen über die Verordnungsfähigkeit von Hilfsmitteln, Angaben zur Produktqualität sowie Produktbeschreibungen.


Innerhalb kurzer Zeit hat sich das Verzeichnis als feste Größe und faktisch auch als "Positivliste" im Hilfsmittelmarkt etabliert. Ihm kommt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine "marktsteuernde Wirkung" zu. Will ein Hersteller auf dem GKV-Markt (GKV: Gesetzliche Krankenversicherung) mit seinem Hilfsmittel Fuß fassen, kommt er an der Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis nicht vorbei. Der Weg bis zum Erhalt der gewünschten Hilfsmittelnummer ist jedoch nicht selten mit einer Vielzahl von Stolpersteinen übersät.


Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) sind nun zahlreiche Neuregelungen auch für das Hilfsmittelverzeichnis und damit für die Hersteller in Kraft getreten. Für die Hersteller von Hilfsmitteln gilt es nun, sich mit den neuen Anforderungen, den sich durch die drohende Löschung von Altprodukten ergebenden Risiken und den Kriterien für die Aufnahme von innovativen Produkten vertraut zu machen und diese richtig umzusetzen.

Das Seminar gibt dem Hilfsmittelhersteller und -vertreiber einen Überblick rund um das Hilfsmittelverzeichnis und zeigt Möglichkeiten auf, wie er die Klippen des Antragsverfahrens umschiffen kann. Die Referenten machen die Teilnehmer mit den rechtlichen Grundlagen und deren praktischer Umsetzung, der Rolle des Hilfsmittelverzeichnisses bei der Erstattung von Hilfsmitteln und über den Weg eines Produktes in das Hilfsmittelverzeichnis an praktischen Beispielen vertraut. Die erworbenen Kenntnisse sollen einen Beitrag dazu leisten, die Bedeutung der Hilfsmitteleintragung schon im Rahmen der Produktentwicklung sowie der Markteinführung zu erkennen und die Eintragung von Hilfsmitteln durch die Entwicklung frühzeitiger Strategien zu beschleunigen.


In der Veranstaltung setzen sich die Referenten u. a. mit folgenden Fragestellungen auseinander:

  • Welche gesetzlichen Grundlagen sind zu beachten?
  • Welche vorbereitenden Arbeiten müssen vor einer Antragstellung geleistet werden?
  • Was ist nach dem HHVG neu und welche Auswirkungen hat das auf bisher gelistete Produkte und künftige Neulistungen?
  • Wie kommen Innovationen ins Hilfsmittelverzeichnis?
  • Welche Besonderheiten ergeben sich bei echten Innovationen und was folgt aus den BSG-Entscheidungen zu den neuen Behandlungsmethoden?
  • Welche Analyse ist in vertriebstechnischer Hinsicht schon im Rahmen der Produktentwicklung sinnvoll?
  • Von welchen Kriterien ist die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis abhängig?
  • Welche Anforderungen aus dem Hilfsmittelverzeichnis sind konkret durch das CE-Zeichen abgedeckt?
  • Warum ist die Unterscheidung zwischen Hilfsmitteln, die dem Behinderungsausgleich dienen und solchen mit therapeutischem Nutzen, im Rahmen der Antragstellung so wichtig?
  • Wie kann das Verfahren beschleunigt werden?
  • Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es?
  • Welche Handlungsoptionen bestehen bei falscher Listung, Löschung, Fortschreibung etc.?

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an alle Hersteller und Vertreiber von Hilfsmitteln, die

  • Hilfsmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgeben,
  • neue Produkte entwickeln,
  • neue Produkte in den deutschen Markt einführen wollen,
  • beabsichtigen, eine Hilfsmittelnummer zu beantragen bzw.
  • Probleme im laufenden Antragsverfahren haben.

Referenten

  • Jörg Hackstein
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Kanzlei Hartmann Rechtsanwälte, Lünen/Dortmund
  • Dipl.-Ing. Michael Vent
    Geschäftsführer der BEO MedConsulting Berlin GmbH, Berlin

Programm

Detaillierte Veranstaltung

Teil 1 | 10:00 – 12:00 Uhr

09:45 - Teilnehmer-Registrierung und Technik-Check

10:00 - Begrüßung/Einleitung

  • Vorstellung der Teilnehmer
  • Erwartungen an das Seminar

10:10 - Vorbereitende Recherche

  • Produkt soll auf den GKV-Markt (Fallbeispiele)
  • Aufbau des Hilfsmittelverzeichnisses
  • Inhalte des Hilfsmittelverzeichnisses
  • Strategische Überlegungen
  • Antragsformulare

11:10 - Bearbeitung des Antragsformulars - Teil 1

  • Zuordnung der Produktart
  • Exkurs: neuartiges Produkt
  • Exkurs: Innovation und G-BA

11:35 - Fragen und Diskussion

12:00 - Ende Teil 1

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Teil 2 | 14:00 – 16:00 Uhr

13:45 - Teilnehmer-Registrierung und Technik-Check

14:00 - Bearbeitung des Antragsformulars - Teil 2

  • Medizinischer Nutzen
  • Prüfungen
  • Gebrauchsanweisung

14:30 - Einreichung des Antrags

  • Zeitablauf und Fristen
  • Vorgehensweise und Verfahren nach Einreichung

15:00 - Besondere Situationen

  • Löschung des Eintrags
  • Falschlistung
  • Fortschreibung
  • Aufnahme von Innovationen

15:30 - Fragen und Diskussion

16:00 - Ende der Veranstaltung

Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich, für die Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten.

Fotoaufnahmen

Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit der Verwertung (Print, Digital, Online) der im Rahmen der Veranstaltung gefertigten Fotoaufnahmen einverstanden.

Stornierung

Wird eine Anmeldung nicht spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich widerrufen, so wird die volle Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme fällig.

Die BVMed-Akademie behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die die BVMed-Akademie zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Auf einen Blick

Datum

Dienstag, 27.10.2020 09:45 - 16:00 Uhr

Programmflyer

Download des Programmflyers (3,60 MB)

Preis

  • 435,00 € (pro Person, zzgl. Mehrwertsteuer)
    Die Einwahldaten erhalten Sie 1-3 Tage vor dem Seminar per Mail

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen