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Hilfsmittelverzeichnis

Antragsverfahren Hilfsmittelverzeichnis

Erfolgreiche Antragstellung: Was ist wie und wann zu tun?

Zum Thema

Der Gesetzgeber hat 1989 das Hilfsmittelverzeichnis eingeführt, um in erster Linie eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zu erreichen. Das Verzeichnis gliedert die Hilfsmittel in verschiedene Produktgruppen, Produktuntergruppen und -arten. Des Weiteren enthält es beispielsweise leistungsrechtliche Aussagen über die Verordnungsfähigkeit von Hilfsmitteln, Angaben zur Produktqualität sowie Produktbeschreibungen.

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Datum
Dienstag, 27.10.2020 09:45 - 16:00 Uhr
Preis
435,00 € (pro Person, zzgl. Mehrwertsteuer)

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