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Webinar

„Fast Track“ bei Digitalen Gesundheitsanwendungen

Strategische Fragen und Nachweise positiver Versorgungseffekte – was benötigt ein DiGA-Hersteller zur erfolgreichen Umsetzung?

Zum Thema

Mitte Mai ist es endlich soweit: Nach der Veröffentlichung der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) und des Leitfadens zum „Fast-Track-Verfahren“ für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), können Hersteller ihren Antrag zur Aufnahme in das Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen. Neben einer endgültigen Aufnahme besteht für die Hersteller auch die Möglichkeit in das Verzeichnis vorläufig aufgenommen zu werden und im Rahmen einer Erprobung den Nachweis über positive Versorgungseffekte zu erbringen. Fester Bestandteil im Antragsverfahren ist ein wissenschaftliches Evaluationskonzept, anhand dessen der Nachweis über positive Versorgungseffekte erbracht wird. Die Ergebnisse der Evaluation sind daraufhin voraussichtlich Teil der Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband.

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Datum
Dienstag, 26.05.2020 10:00 - 11:30 Uhr
Preis
195,00 € (pro Person, zzgl. Mehrwertsteuer)

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