Krankenhausbudgetverhandlung im DRG-System 2019
Auswirkungen des KHSG und des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes auf Medizintechnologien
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Das G-DRG-System unterliegt 2019 weiteren Einflüssen des KHSG. Neben der umgesetzten Abwertung von Leistungen mit hohem Sachkostenanteil und mengenanfälligen Leistungen könnten die für die Kalkulation verpflichteten Krankenhäuser, durch ihre Kalkulationsteilnahme, die Kostenmittelwerte der DRGs beeinflussen und zu Katalogeffekten beitragen. Damit entstehen nicht nur neue Anforderungen an die technische Umsetzung, sondern auch an die strategische Ausrichtung der Verhandlungen und die Leistungsmengenplanung. Vom Gesetzgeber ist zudem für 2019 die Einführung der qualitätsorientierten Vergütung vorgesehen.
Neben den relevanten Neuerungen der G-DRG-Version 2019 werden in der Veranstaltung die wichtigsten
Inhalte und Ziele der Leistungs- und Entgeltverhandlungen 2019 vorgestellt. Wesentliche Neuerungen mit Auswirkungen auf die Strategie der Entgeltverhandlungen durch die gesetzlichen Änderungen des KHSG und durch das neue Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz werden präsentiert. Zusätzlich werden Erfahrungen mit dem neuen NUB-Verfahren mit Medizinprodukten der hohen Risikoklassen nach § 137h SGB V dargestellt.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter der Industrie, aus den Bereichen Reimbursement, Key-Account und Vertriebsführung, sowie an Leistungserbringer in der strategischen Produktplanung und -ausrichtung.
Ziele
Den Teilnehmern werden in der Veranstaltung Wege und Strategien aufgezeigt, eine nachhaltige Finanzierungssicherung von Medizintechnologien im Krankenhausmarkt zu etablieren und dabei die Mechanismen von Krankenhausbudgets zu berücksichtigen. Um Medizintechnologien in die Krankenhausversorgung zu implementieren, ist das Wissen über die geltenden Regelungen und Mechanismen essentiell.
Die Einführung von Innovationen wird auch von der aktuellen BSG-Rechtsprechung stark beeinflusst und ist von den Krankenhäusern und den Technologieunternehmen zu berücksichtigen. Anhand aktueller Rechtsprechung und Schiedsstellenentscheidungen wird das Spannungsfeld zwischen der Auslegung des Qualitätsgebotes und dem Verbotsvorbehalt vorgestellt.
Die Hersteller sollten die Mechanismen der Budgetverhandlungen der Krankenhäuser verstehen, um ihren Kunden ein passgenaues Angebot erstellen zu können. Sie sollen verstehen können, wie der Einsatz innovativer Medizinprodukte das Krankenhausbudget praktisch beeinflusst. Dazu gehören gute Kenntnisse, wie das Krankenhausbudget im Detail funktioniert. Einblicke in die Komponenten eines Krankenhausbudgets, gegenseitige Abhängigkeiten und aktuelle gesetzliche Regelungen werden in der Veranstaltung gegeben.
Referenten
-
Martin Heumann
Geschäftsführer, Krankenhauszweckverband Rheinland e. V., Köln -
Antje Schep
Associate, Seufert Rechtsanwälte, München -
Dr. Christoph Seiler
Senior Partner, Seufert Rechtsanwälte, München -
Dr. Michael Wilke
Geschäftsführender Gesellschafter, inspiring-health GmbH, München
Moderation
-
Olaf Winkler
Leiter Referat Gesundheitssystem, Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed), Berlin
Programm
- 09:30
Kaffee-Empfang
- 10:00 | Olaf Winkler
Eröffnung und Begrüßung
- 10:10 | Martin Heumann
Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern
- Vergütungsrelevante Änderungen im G-DRG-System 2019
- Geplante Pflegekostenabgrenzung
- Der Fixkostendegressionsabschlag
- Verhandlung individueller Entgelte und NUBs
- Rechtliche Rahmenbedingungen für die Leistungs- und Entgeltverhandlungen 2019
- Vergütung von Leistungen mit hohem Sachkostenanteil
- Auswirkungen des Sofortprogramms Kranken- und Altenpflege auf die Budgetverhandlungen: Verlängerung Pflegestel-lenförderprogramm, Pflegezuschlag, Pflegepersonaluntergrenzen
- Einstieg in die qualitätsorientierte Vergütung: in 2019?
- 12:00
Mittagspause
- 13:00 | Dr. Christoph Seiler
Aktuelle Streitfragen bei den Budgetverhandlungen – juristische Bewertung
- Basics der Budgetverhandlung
- Mengenplanung
- Mengenregulierungen
- Aktuelle BSG-Rechtsprechung zum § 137 Abs. 3 SGB V
- 13:45 | Antje Schep
MDK-Verfahren im Krankenhaus
- Qualitätsgebot versus Verbotsvorbehalt
- Prüfverfahren
- Auswirkungen auf NUB-Verhandlungen
- 14:15
Kaffeepause
- 14:30 | Dr. Michael Wilke
Das Methodenbewertungsverfahren nach § 137h SGB V und die Auswirkungen auf NUB-Verhandlungen
- Übersicht gesetzliche Änderungen (§ 137h SGB V)
- Konsequenzen für die Hersteller
- Auswirkungen auf NUB-Verhandlungen
- 15:15 | Olaf Winkler
Abschlussfragen/Resümee
- 15:30
Ende der Veranstaltung
Anmeldung
Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich, für die Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Fotoaufnahmen
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit der Verwertung (Print, Digital, Online) der im Rahmen der Veranstaltung gefertigten Fotoaufnahmen einverstanden.
Stornierung
Wird eine Anmeldung nicht spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich widerrufen, so wird die volle Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme fällig.MedInform behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die MedInform zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Datum
- Mittwoch, 21.11.2018 09:30 - 15:30 Uhr
- Ort
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Hotel Pullman Cologne
Helenenstraße 14 , 50667 Köln
www.accorhotels.com
- Preis
-
595 € (zzgl. Mehrwertsteuer)
Inbegriffen sind Mittagessen, Tagungsgetränke sowie die Veranstaltungsunterlagen.
- Download des Programmflyers (383 KB)