Medizinproduktegesetz - MPG

Koalition: Positive Ansätze und viele offene Fragen

Der BVMed sieht in den Regelungen des Koalitionsvertrages zum Gesundheitsbereich zahlreiche positive Ansätze, aber auch noch viele offene Fragen. Positiv bewertet der BVMed beispielsweise den neuen "Innovationsfonds" zur Förderung innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung.

"Der Innovationsfonds sollte auch für innovative Medizintechnologien und Versorgungsstudien genutzt werden", sagte der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan auf dem gesundheitspolitischen Herbsttreff des Verbandes in Berlin.

Viele offene Fragen sieht der BVMed noch bei den Regelungen des Koalitionsvertrages zur Einführung von innovativen Medizintechnologien im Krankenhausbereich. Krankenhäuser, die neue Medizinprodukte hoher Risikoklasse einsetzen, sollen nach dem Koalitionsvertrag verpflichtet werden, sich an Nutzen- und Sicherheitsstudien des G-BA zu beteiligen. Nach Ansicht des BVMed muss geklärt werden, um welche "neuen" Produkte es tatsächlich gehen soll. "Wenn ein Produkt eines Unternehmens schon lange auf dem Markt ist und jetzt mittels einer Schrittinnovation das Nachfolgeprodukt auf den Markt gebracht wird, muss dies anders behandelt werden, als eine völlig neue Behandlungsmethode", so der BVMed.

Auch sollte der Bereich der "Hochrisikoprodukte" stark eingeschränkt werden. Außerdem müssten Doppelprüfungen mit dem Medizinprodukte-Zulassungsrecht vermieden werden. Offen sei nach Ansicht des BVMed auch die Frage, welche klinischen Prüfungen nach welcher Methodik in zwei Jahren durchgeführt werden können. Details auf: www.bvmed.de (Presse).
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