(Un-) Zulässige Zusammenarbeit in der Hilfsmittelversorgung
Vertriebspraxis in der ambulanten Versorgung im Lichte der Antikorruptionsregeln
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Die Teilnehmer erhalten im Rahmen der Veranstaltung einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Hintergründe des betrieblichen Compliance Managements und die Möglichkeiten, diesen Aufgaben gerecht zu werden.
Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (in Kraft seit Juni 2016) schafft einen Straftatbestand für niedergelassene Vertragsärzte und weitere Heilberufler, die von den bisherigen Regelungen bislang nicht erfasst worden sind. Damit ergänzen die §§ 299 a, b StGB die bestehenden sozialrechtlichen Verbotstatbestände nach §§ 128, 73 Abs. 7 SGB V. Der eingeführte Korruptionsstraftatbestand führt für viele Akteure zu Unklarheiten, da der Gesetzgeber eine klare Abgrenzung zu den zulässigen, sozialrechtlich gewünschten Formen der Kooperation nicht vorgenommen hat.
In der Praxis stellt sich vielen Akteuren im Gesundheitswesen daher die Frage, welche Kooperationsformen künftig noch möglich bzw. wie diese Kooperationen rechtssicher auszugestalten sind. Sie sind daher dringend aufgefordert, sich mit den neuen und bestehenden Regelungen auseinanderzusetzen und ihre Versorgungsstrukturen so zu gestalten, dass diese erst gar nicht in den Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen geraten.
Einführend in die Veranstaltung geben die Referenten den Teilnehmern einen Überblick über den aktuellen Stand der neuen Straftatbestände der §§ 299a, b StGB und der etablierten sozialrechtlichen Verbotstatbestände nach §§ 128, 73 Abs. 7 SGB V. Anschließend beleuchten sie die weiteren straf- und sozialrechtlichen Auswirkungen unzulässiger Kooperationen, wobei ein besonderes Augenmerk auf die aktuell diskutierten Fragen rund um das Thema „Nullretax“, „sozialrechtlicher Schaden“ und Betrug gem. § 263 StGB gelegt wird.
Im Anschluss werden anhand von praktischen Fällen die Auswirkungen auf die vertriebliche Praxis dargestellt. Im Rahmen der Diskussion haben die Teilnehmer die Möglichkeit, auch Fälle aus der eigenen Praxis anzusprechen.
Abgerundet wird die Veranstaltung durch die Besprechung von Maßnahmen zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken und Verhaltenstipps, sollten Sie mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsmaßnahmen und insbesondere Durchsuchungen konfrontiert werden.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung empfiehlt sich für Geschäftsführer, Vorstände, die Verantwortlichen für Marketing und Vertrieb und Compliance-Manager von Medizintechnik-Herstellern, Sanitätshäusern, Apotheken und Homecare-
Unternehmen sowie alle Interessierten.
Referenten
- Jörg Hackstein , Rechtsanwalt und Partner, Kanzlei Hartmann Rechtsanwälte, Lünen
- Peter Hartmann , Rechtsanwalt und Partner, Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht, Hartmann Rechtsanwälte, Lünen
Moderation
- Juliane Pohl , Leiterin Referat Homecare, Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed), Berlin
Programm
- 09:30
Kaffee-Empfang
- 10:00 | Juliane Pohl
Eröffnung und Begrüßung
- 10:05
Einführung in die Thematik – §§ 299a, b StGB – Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
- Regelungsinhalte
- Was NICHT im Gesetz steht
- Offene Fragen
- 10:45
Fragen und Diskussion
- 11:00
§§ 128, 73 Abs. 7 SGB V – unzulässige Zusammenarbeit im Sozialrecht
- Regelungsinhalte
- Sozialrechtliche Konsequenzen für Ärzte und sonstige Leistungserbringer
- Bisherige Praxis
- Rabatte und sonstige Zugaben
- Auswirkungen von Verstößen gegen HWG, Berufsordnungen oder SGB V
- 11:30
Fragen und Diskussion
- 11:45
Kaffeepause
- 12:00
Sozial- und strafrechtliche Konsequenzen
- Compliance Verstöße und ihre Rechtsfolgen
- Der obligatorische Regress beim Leistungserbringer
- Risiken der „Nullretax“ Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
- Ablauf eines Regressverfahrens beim Leistungserbringer
- Hochrechnung und Verjährung
- Vom Vertragsverstoß zum Betrug i. S. d. § 263 StGB
- 13:00
Fragen und Diskussion
- 13:15
Mittagspause
- 14:15
Typische Fallkonstellationen
- Kooperationsverträge
- Beraterverträge
- Sponsoring bei Fortbildung und Kongres-sen
- Ernährungsberatung & Co.
- Sprechstunden in Arztpraxen
- Rabatte, Skonti und andere Preisnachlässe
- Sonstige Zuwendungen und Geschenke
- 14:45
Fragen und Diskussion
- 15:00
Erste Hilfe für den Ernstfall
- Ernstfälle vermeiden!
- Verhalten bei Durchsuchungen
- Ablauf eines Strafverfahrens
- Einfluss der Krankenkassen
- Vernehmungen und deren Risiken
- Die strafrechtliche Einlassung – Schlüssel zum Erfolg
- Strafrecht und Regress – die Zusammenhänge
- Einstellung des Verfahrens – die Möglichkeiten
- Das Hauptsacheverfahren
- 15:30
Fragen und Diskussion
(Ende der Veranstaltung gegen 16:00 Uhr)
Anmeldung
Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich, für die Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Fotoaufnahmen
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit der Verwertung (Print, Digital, Online) der im Rahmen der Veranstaltung gefertigten Fotoaufnahmen einverstanden.
Stornierung
Wird eine Anmeldung nicht spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich widerrufen, so wird die volle Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme fällig.Medlnform behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die Medlnform zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Datum
- Donnerstag, 23.02.2017 09:30 - 16:00 Uhr
- Ort
-
Luisenstraße 58/59 , 10117 Berlin
- Preis
-
495,00 € (pro Person, zzgl. Mehrwertsteuer)
inkl. Mittagessen, Tagungsgetränke und Veranstaltungsunterlagen. Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
- Download des Programmflyers (372 KB)