eHealth

Elektronische Patientenakte im TSVG

Die wesentlichen Eckpunkte des Referentenentwurfs zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die das Thema E-Health betreffen, finden sich auch im Kabinettsentwurf wieder. Dazu zählt die Verpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen, ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine von der Gesellschaft für Telematik (gematik) zugelassene elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Ebenso sollen die Versicherten künftig alternativ zum hochsicheren Weg über die elektronische Gesundheits­karte und den elektronischen Heilberufsausweis auch mobil per Smartphone oder Tablet auf die Daten ihrer ePA zugreifen können.

Neben Angeboten, welche die "elektronische und maschinell verwertbare Übermittlung von Befunden, Diagnosen, Therapieempfehlungen, Behandlungsberichten und Unterlagen im Genehmigungsverfahren" betreffen, geht es dabei auch um die Förderung der aktiven und informierten Mitwirkung der Versicherten am Behandlungs- und Rehabilitationsprozess und die Unterstützung "bei einer gesundheitsbewussten Lebensführung". Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten über die Funktionsweise der ePA, die Art der Datenverarbeitung und über die Zugriffsrechte einschließlich der Abstufungen bei den Sicherheitskriterien informieren. Zudem soll das Verfahren für die Erteilung der Einwilligung des Versicherten in die Nutzung der medizinischen Anwendungen – unter Beachtung des Datenschutzes – vereinfacht werden. Mehr auf: aerzteblatt.de (News / Politik).
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