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Hilfsmittelverzeichnis

Antragsverfahren Hilfsmittelverzeichnis

Erfolgreiche Antragstellung: Was ist wie und wann zu tun?

Zum Thema

Der Gesetzgeber hat 1989 das Hilfsmittelverzeichnis eingeführt, um in erster Linie eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zu erreichen. Das Verzeichnis gliedert die Hilfsmittel in verschiedene Produktgruppen, Produktuntergruppen und -arten. Des Weiteren enthält es beispielsweise leistungsrechtliche Aussagen über die Verordnungsfähigkeit von Hilfsmitteln, Angaben zur Produktqualität sowie Produktbeschreibungen.

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Datum
Donnerstag, 24.10.2019 09:30 - 16:30 Uhr
Ort
MedInform-Lounge
Reinhardtstraße 29d , 10117 Berlin
Preis
535,00 € (pro Person, zzgl. Mehrwertsteuer)

Inbegriffen sind Mittagessen, Tagungsgetränke sowie die Veranstaltungsunterlagen. Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.


 
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