Gesundheitspolitik

Bundesregierung zu MedTech im Rahmen von TTIP und CETA

Die Zulassung, Kennzeichnung, nationale Erstattungsregelungen, die Marktbeobachtung und Register von Medizinprodukten werden durch die geplanten Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) nicht berührt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, wie MTD-Instant in der Ausgabe vom 27. Juli 2015 berichtet.

Es gehe lediglich um einzelne, bestimmte Themen wie Medical Device Single Audit Programme und Unique Device Identification (UDI). Eine Angleichung der unterschiedlichen Marktzugangssysteme sei bislang kein Thema, der Marktzugang in der EU habe sich bewährt. Grundsätzlich begrüße es die Bundesregierung jedoch, unnötige Bürokratie, Kosten sowie Doppel- oder Mehrfachprüfungen zu vermeiden. Details unter: www.bmwi.de (Service / Parlamentarische Anfragen).
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