BVMed-Newsletter 26/16
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Pressemitteilung30.06.2016
Die Hilfsmittelversorgung im deutschen Gesundheitssystem ist vielfältig und die Erstattungssituation nicht immer eindeutig, was in der Praxis oft zu unterschiedlichen rechtlichen Ansichten führt. Die Experten des BVMed-Sozialrechtstages widmeten sich am 28. Juni 2016 in Berlin daher den juristischen Rahmenbedingungen und Beispielen aus der Praxis. Ein Schwerpunkt der Konferenz lag auf der adäquaten Kommunikation zwischen Leistungserbringern, Krankenkassen und Patienten. Ganz im Zeichen der aktuellen Neuerungen im Zuge des Gesetzes zur Korruption im Gesundheitswesen und der damit verbundenen Diskussion über Modelle der Zusammenarbeit standen die Ausführungen des Strafrechtsexperten Prof. Dr. Hendrik Schneider. Er hob die Streichung der ursprünglich vom Gesetzgeber geplanten zweiten Tatbestandsalternative als juristisch vernünftig hervor. Mehr
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Artikel04.07.2016
Der BVMed führt die Kampagne "Körperstolz" im Jahr 2016 mit einem Tracheostoma- und einem Bauchfelldialyse-Patienten fort. In zwei Interviews berichten die Patienten vom Nutzen dieser Medizintechnologien in ihrem Alltag. Sie zeigen, dass man auch mit chronischen Erkrankungen mitten im Leben stehen kann und dass ein Tracheostoma oder ein Nierenversagen keine Tabuthemen sein müssen. Mehr
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VeranstaltungDonnerstag, 20.10.2016 - Freitag, 21.10.2016
Workshop | Das 2-Tages-Seminar vermittelt am 20. und 21. Oktober 2016 in Berlin kommunikative Kompetenz im medizinischen Vertriebsaußendienst und richtet sich an Mitarbeiter mit und ohne Erfahrungen im Vertrieb. Die Experten festigen das Erlernte dabei in einzelnen Rollenspielen mit den Teilnehmern.... Mehr
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Artikel04.07.2016
Der BVMed-Arbeitskreis Recht (AKR) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben bestätigt, dass Medizinprodukte nach dem Ablauf der dreijährigen Übergangszeit (beginnend mit dem Inkrafttreten der neuen Medical Device Regulation, MDR) auf der Grundlage gültiger Altzertifikate und abhängig von deren Laufzeit maximal vier weitere Jahre nach altem Recht in den Verkehr gebracht werden dürfen (Art. 94 Abs. 2 MDR). Auch die neu geregelte Abverkaufsfrist (Art. 94 Abs. 3a MDR) ist zu beachten. Danach dürfen zulässig in den Verkehr gebrachte Medizinprodukte maximal fünf Jahre nach Ablauf der dreijährigen Übergangszeit an den Endkunden abgegeben oder von diesem erstmalig in Betrieb genommen werden. Mehr
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Artikel04.07.2016
Im Mittelpunkt der Veranstaltung am 28. und 29. September 2016 in Frankfurt stehen die digitale Vernetzung im Einkauf, die Unique Device Identification (UDI) sowie die Datenqualität bei Produktinformationen. Mehr
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Artikel04.07.2016
Die Defibrillator-Weste "LifeVest" überbrückt die Wartezeit bis zur OP eines implantierbaren Kardioverter-Defibrillators (ICD) von Patienten, die Gefahr laufen, einen plötzlichen Herztod zu erleiden. Der tragbare Kardioverter-Defibrillator wird außerhalb des Körpers getragen und stellt, im Fall der Fälle, mit einem elektrischen Schock den normalen Herzrhythmus wieder her. Damit reagiert er auf lebensbedrohliche Herzfrequenzen. Mehr