EBM

Ereignis-Rekorder: "Versorgungsanspruch trotz Systemversagen"

GKV-Versicherte haben bei implantierbaren Ereignisrekordern "trotz Systemversagen" einen Versorgungsanspruch, meint der Rechtsexperte Dr. Ulrich Reese in einem Artikel in "KU Gesundheitsmanagement". Ereignisrekorder ermöglichen die Diagnostik von Synkopen und Schlaganfällen ungeklärter Ursache. Die stationäre Erstattung der Technologie ist sichergestellt. Die ambulante Erstattung ist jedoch nach wie vor nicht gegeben. Der BVMed hat Ende Juni 2017 die Aufnahme in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) beim Bewertungsausschuss Ärzte beantragt, bislang ohne positive Entscheidung. Mehr: bit.ly/2QlAUv7.
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