Healthcare Compliance
AWMF legt Empfehlungen für Industriekooperationen vor
Berlin, 29.05.2017|
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat Empfehlungen zum Umgang mit Interessenskonflikten bei der Zusammenarbeit zwischen Medizin und Industrie vorgelegt. Die Empfehlungen behandeln beispielsweise klinischen Studien, die Erarbeitung von medizinischen Leitlinien oder Fragen der Fortbildung wie die Teilnahme an Kongressen. „Die Kooperation zwischen wissenschaftlicher Medizin und Industrie ist unverzichtbar für den medizinischen Fortschritt, doch es muss exakt definiert sein, wie diese Kooperation erfolgen kann, damit sekundäre Interessen nicht die primären Interessen überlagern“, so AWMF-Präsident Prof. Dr. Rolf Kreienberg. In den „Empfehlungen der AWMF zum Umgang mit Interessenkonflikten bei Aktivitäten wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaft“, die als „Entwurf einer Konsultationsfassung“ vorliegen, setzen sich die Mediziner für eine „strukturierte Transparenz“ ein. Sekundäre Interessen müssten erkannt und transparent gemacht werden. Den Fachgesellschaften wird beispielsweise empfohlen, bei Studienzentren alle Sponsoren der letzten drei Jahre anzugeben, die sich an der Finanzierung des Studienzentrums direkt oder indirekt beteiligt haben. Bei Tagungen sollte in Verträgen mit der Industrie verbindlich festgelegt werden, auf welche Weise und in welcher Form finanzielle Leistungen erfolgen.
„Transparenz alleine reicht aber nicht“ so Prof. Dr. Claudia Spies, Vorsitzende der Leitlinienkommission der AWMF. Die Interessenskonflikte müssten auch neutral bewertet werden. Bei dieser Bewertung und daraus eventuell folgenden Maßnahmen brauche es „Pluralismus“. Bei Kongressen und Teilnahmen empfielt das AWMF-Papier den Fachgesellschaften, ein unabhängiges Gremium zur Beobachtung und Bewertung zu berufen.
Auch bei klinischen Studien müsste eine Offenlegung von Sponsoren sowie „von individuellen sekundären Interessen erfolgen“, so Prof. Dr. Christoph Herrmann-Lingen vom AWMF-Präsidium. Studien sollten vor Beginn in einem öffentlichen Register aufgenommen werden, damit nachvollzogen werden kann, was daraus geworden ist.
Mehr: www.awmf.org