Chronische Wunden

MedTech ambulant zu Wundversorgungsstrukturen

Die aktuelle Ausgabe des Newsletters "MedTech ambulant" plädiert dafür, die Wundversorgungsstrukturen zu verbessern. Eine adäquate Versorgung komplexer Wunden ist zeitintensiv und erfordert ein hohes Fachwissen. Lange Behandlungsverläufe sind in der Wundtherapie keine Seltenheit. Die vorhandenen Versorgungsstrukturen entsprechen oft weder den aktuellen Ergebnissen medizinischer Forschung, noch lassen sie eine kostendeckende Behandlung zu. Eine Chance für verbesserte Versorgungsstrukturen sind interdisziplinäre Wundzentren oder Wundnetze, in denen die Akteure auf regionaler Ebene fachlich kooperieren. Durch leitliniengerechte Behandlungskonzepte und zertifizierte Prozesse mit spezialisierten Fachkräften wird eine hohe Versorgungsqualität sichergestellt. Die Erfolgsquote bereits bestehender Versorgungsmodelle in Form von Zentren und Netzen ist nachgewiesen hoch.

Darüber hinaus ist der Behandlungsaufwand für die Versorgung von Wunden in den heutigen Vergütungsstrukturen unzureichend abgebildet. Für das Gesundheitssystem ist diese Situation ökonomisch von großem Nachteil, da bei zu spät erfolgter Diagnose sowie bei nicht adäquater Behandlung erhebliche Folgekosten entstehen können, beispielsweise durch stationäre Behandlung und beim Diabetischen Fußsyndrom oftmals durch Amputation. Details auf: bvmed.de/medtech-ambulant. Weitere Infos: www.info-wundversorgung.de.
  • Weitere Artikel zum Thema
  • Bremer Wundkongress zu Verbandmitteln | „G-BA muss Klarheit bei der Evidenz von Wundversorgungs-Studien geben“

    Anfang Dezember 2023 läuft die Übergangsfrist für die Evidenznachweise der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ aus, sollte der Gesetzgeber bis dahin nicht gehandelt haben. Die Kriterien zur Bewertung sind aus Sicht der Wundexpert:innen noch immer nicht ausreichend klar. Zusätzlich fehlen auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien. Das verdeutlichte eine Diskussionsrunde auf dem Deutschen Wundkongress (DEWU) und Bremer Pflegekongress mit dem BVMed. Das Hauptproblem bleibt der zu erreichende Endpunkt einer Behandlung. Hier müsste der G-BA dringend für Klarheit sorgen, so die Expert:innen. Mehr

  • PUEG-Anhörung | BVMed will gesetzlichen Handlungsbedarf bei Verbandmitteln im Pflegereformgesetz regeln

    Der BVMed will, dass die notwendigen gesetzlichen Regelungen für ein Beratungsrecht der Unternehmen bei Nutzenbewertungsverfahren von Wundversorgungsprodukten sowie die daraus folgende Verschiebung der Übergangsfrist für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung” im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) mit geregelt wird. „Wir brauchen hier schnell eine gesetzliche Verankerung, damit es zu keinen Engpässen in der Versorgung von Patient:innen mit chronischen Wunden kommt“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Entsprechende konkrete gesetzliche Regelungen hat der BVMed in seiner Stellungnahme zur heutigen PUEG-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages vorgeschlagen. Mehr

  • BVMed-Mitgliederversammlung | G-BA-Vorsitzender Hecken für gesetzliches Beratungsrecht bei Wundversorgungs-Studien

    Der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber. Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen. Mehr


©1999 - 2023 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik