Erstattung Medizinprodukte

Zugang zu Erstattungssystem für Medizinprodukte bleibt zu komplex

Gemeinsame Pressemeldung der Verbände BVMed, SPECTARIS, VDGH und ZVEI

Der Weg ins deutsche Erstattungssystem für verbesserte Medizinprodukte ist immer noch zu komplex und aufwändig, erklären die vier Verbände der Medizintechnik- und Diagnostika-Industrie BVMed, SPECTARIS, VDGH und ZVEI. Zwar könne mit Inkrafttreten der neuen Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das Potenzial innovativer Medizinprodukte besser ausgeschöpft werden, dennoch sei man noch nicht am Ziel. Es müsse sichergestellt werden, dass verbesserte Diagnose- und Therapiemöglichkeiten zügig in die Regelversorgung gelangen und damit schneller den Patienten zugutekommen.

Das geforderte wissenschaftliche Evidenz-Instrumentarium werfe weiterhin enorme praktische und methodische Probleme für Hersteller auf, wenn sie den geforderten Nachweis des medizinischen Nutzens für Methoden erbringen, die auf dem Einsatz ihrer Produkte in der Versorgung beruhen. Gebraucht würden Lösungen, beispielsweise für Studien, die den Patientennutzen eindeutig belegen und für die Hersteller auch machbar sind.

Die gesetzlichen und über Verordnungen erlassene Vorgaben (aus dem Implantateregistergesetz und Terminservice- und Versorgungsgesetz), die der G-BA kürzlich in die Abläufe der Selbstverwaltung überführt hat, betreffen insbesondere Regelungen von „Erprobungen“ und „Nutzenbewertung mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen“ für Methoden des Krankenhausbereichs. Die vier Verbände honorieren, dass dadurch die Handlungsspielräume für Hersteller von Medizinprodukten erweitert wurden, eigene Methodenbewertungsverfahren nach gesetzten Maßstäben für ihre Produkte anzustoßen und durchzuführen. Doch auch diese Möglichkeiten müssten in einem nächsten Schritt noch ausgeweitet werden.

Überarbeiteter Verbände-Leitfaden schafft Klarheit für Medizinprodukte-Hersteller

Um mehr Transparenz für die Erstattungssystematik im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für Medizinprodukte-Hersteller zu erreichen, haben die Verbände ihren Leitfaden „Zugang ins deutsche Erstattungssystem“ aktualisiert. Die dritte Ausgabe der Publikation thematisiert die Möglichkeiten und Hürden in der Vergütung im niedergelassenen Bereich und in Krankenhäusern.

Der Leitfaden kann unter www.bvmed.de/broschueren-gesundheitsversorgung heruntergeladen werden.
  • Weitere Artikel zum Thema
  • Der Fachbereich DRG des BVMed stellt mit diesem Dokument eine Analyse und Empfehlung für eine einheitliche Darstellung der DRG-Erlöse in den Vertriebsunterlagen für die Ansprechpartner in den Krankenhäusern bereit. Mehr

  • Neuer Ambulant-Newsletter des BVMed informiert über Abrechnung von Medizinprodukten in der vertragsärztlichen Versorgung

    Wie werden Medizinprodukte in der vertragsärztlichen Versorgung verordnet und abgerechnet? Wann werden Medizinprodukte als Praxisbedarf, über Kostenpauschalen oder als Sprechstundenbedarf abgerechnet? Wo kommen Einzelverordnungen zur Anwendung? Der neue BVMed-Newsletter „MedTech ambulant“ gibt einen Überblick und vermittelt Hintergründe sowie Praxistipps zur Verordnung und Abrechnung von Medizinprodukten in der vertragsärztlichen Versorgung. Mehr

  • Telemonitoring bei Herzinsuffizienz | BVMed und BNK schlagen Lösung für die Kostenerstattung der Übertragungsgeräte vor

    Der BVMed und der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) haben in einem gemeinsamen Schreiben an den Bewertungsausschuss die Aufnahme einer Sachkostenpauschale für die sachgerechte Vergütung der externen Übertragungsgeräte (Transmitter) für das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz und der telemedizinischen Funktionsanalyse vorgeschlagen. Hintergrund: Da in fast 90 Prozent der Fälle die Krankenkassen die Transmitter nicht bezahlen würden, wird den betroffenen Patient:innen eine Therapieoption vorenthalten, die nachweislich die Mortalität senkt. Mehr


©1999 - 2024 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik