Erste Hilfe

Vor dem Urlaubsstart prüfen: Verbandkasten und Warnwesten dabei?

Erweiterte Mitführungspflichten

Die Ferienzeit beginnt: Wer seinen Urlaub auf zwei oder vier Rädern antreten wird, sollte sich vergewissern, dass Verbandkasten und Warnwesten griffbereit gepackt mit an Bord sind. Seit vergangenem Jahr schreibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) neben der Mitführungspflicht für Erste-Hilfe-Material auch genormte Warnwesten vor. Auch ein Blick auf das Verfalldatum der Inhaltsteile im Verbandkasten empfiehlt sich: Ist es überschritten, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände. Alle abgelaufenen Produkte im Verbandkasten sollten deshalb rechtzeitig ersetzt werden.

Seit 1. Mai 2014 gilt die geänderte Mitführungspflicht für Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen. Die StVZO schreibt geeignetes Material vor, das nach "Art, Menge und Beschaffenheit" der DIN-Norm 13164 entspricht. Diese wurde im Januar 2014 neu gefasst, um die Zusammensetzung der Inhaltsteile im Verbandkasten den aktuellsten notfallmedizinischen Erkenntnissen anzupassen. Neu gehören seitdem zur verbindlichen Bestandteilliste des Verbandkastens: ein 14-teiliges Pflasterset (mit gebrauchsfertigen Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbänden), zwei Hautreinigungstücher (einzeln verpackt) zur Reinigung unverletzter Hautpartien und ein Verbandpäckchen in Kindergröße. Deshalb verweist die Straßenverkehrszulassungsordnung jetzt auch auf die neue Norm.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in Berlin weist rechtzeitig vor dem Start der Urlaubszeit nicht nur auf diese Erweiterung hin, sondern erinnert auch an das Verfalldatum, mit dem eine Reihe von Inhaltsteilen im Verbandkasten gekennzeichnet wird: Staub, lange Aufbewahrungszeiten, extreme Temperaturen oder unsachgemäße Lagerung können die Klebestellen der Verpackungen im wahrsten Wortsinn "mürbe machen". Ist das aufgedruckte Datum überschritten, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände – sie müssen ausgetauscht werden.

Das Mitführen eines Pkw-Verbandkastens ist übrigens nicht nur in Deutschland, sondern in zahlreichen europäischen Ländern Pflicht. Wer im Urlaubsland mit einem Mietfahrzeug unterwegs ist, sollte bei der Übernahme deshalb auch auf einen vollständigen und funktionstüchtigen Verbandkasten achten oder einfach das eigene Erste-Hilfe-Produkt mitbringen.

Seit 1. Juli 2014 müssen Autofahrer in Deutschland außerdem eine Warnweste dabeihaben und sollten diese nach einer Panne oder einem Unfall auch tragen, um besser sichtbar zu sein. Zulässig sind Westen in den Farben Rot, Gelb oder Orange, die laut StVZO einer der beiden Prüfnormen DIN EN 471 oder EN ISO 20471:2013 entsprechen müssen. Die gesetzliche Mitführungspflicht ist auf eine Weste beschränkt – allerdings ist es laut BVMed sinnvoll, für jeden Mitfahrer eine Weste vorzusehen. Für Kinder und Jugendliche sind Westen in kleineren Größen erhältlich.

Beim Packen für die Urlaubsreise rät der Fachbereich "Erste-Hilfe-Material" des BVMed, Verbandkästen und Warnwesten nicht unter Koffern und Taschen zu verstauen. Gute Aufbewahrungsorte sind hingegen Handschuhfach, Türfächer oder der Platz unter dem Beifahrersitz.

Nützliche Links mit Informationen zum Thema:
https://www.avd.de/wissen/recht/verkehrsvorschriften-ausland/warnwestenpflicht/
https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/warnweste/

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie unter www.bvmed.de/erste-hilfe.

Ein Pressefoto zur Illustration dieses Beitrags können Sie sich als jpg mit 300 dpi downloaden: http://www.bvmed.de/bvmed-verbandkasten-2015

Bildunterschrift:
Beim Check vor dem Urlaubsstart: Ein prüfender Blick in den Verbandkasten des Fahrzeugs zeigt, ob das Verfalldatum der steril verpackten Inhaltsteile überschritten ist – falls ja, sollten diese ausgetauscht werden. Auch genormte Warnwesten für jeden Mitfahrer sollten griffbereit gepackt sein. Foto: BVMed 2015, Abdruck honorarfrei
http://www.bvmed.de/bvmed-verbandkasten-2015

Info-Servicebox:
Inhalt Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164:2014

1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm
14-teiliges Pflasterset bestehend aus:
4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm
2 Fingerkuppenverbände
2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm
2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)
1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm
2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
2 Dreiecktücher DIN 13168
1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
1 Schere DIN 58279
4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
1 Erste-Hilfe-Broschüre
1 Inhaltsverzeichnis
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