Verbandmittel Definition

Verbandmittel-Definition im HHVG stellt phasengerechte Wundversorgung sicher – BVMed für „spezialisierte Versorgungsstrukturen“ bei chronischen Wunden

Die neue Verbandmittel-Definition, die heute vom Bundestag im Rahmen des Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetzes (HHVG) verabschiedet wurde, gewährleistet nach Ansicht des BVMed eine phasengerechte Wundversorgung der gesetzlich Krankenversicherten. Erforderlich seien nun standardisierte und spezialisierte Versorgungsstrukturen für die Behandlung chronischer Wunden, um die Versorgungssituation von Patienten mit chronischen Wunden zu verbessern, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.

Nach der neuen Verbandmittel-Definition bleiben hydroaktive Wundauflagen auch weiterhin erstattungsfähig. Für diese Produkte sei auch ausreichende Evidenz vorhanden, so der BVMed. So habe eine Metaanalyse des Instituts für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf unter der Leitung von Prof. Dr. Matthias Augustin die Überlegenheit moderner Verbandmittel gegenüber traditionellen Produkten dokumentiert. Die Abheilungschancen sind nach der Metaanalyse aus dem Jahr 2013 im Schnitt 52 Prozent höher. Für die Diagnose Ulcus cruris („Offenes Bein“) zeigt sich eine um 39 Prozent bessere Heilungschance, bei diabetischem Fuß um 49 Prozent und für Dekubitus („Druckgeschwür“) sogar um 156 Prozent bessere Aussichten auf Heilung. Die Metaanalyse von Professor Augustin umfasst 170 publizierte Studien zu Patienten mit chronischen Wunden jeder Art, bei denen eine moderne Wundbehandlung angewendet wurde.

„Zur Verbesserung der Versorgung chronischer Wunden benötigen wir nun - in einem nächsten Schritt - standardisierte und spezialisierte Versorgungsstrukturen“, fordert der BVMed. Dies könne durch ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) oder durch eine spezialisierte ambulante Wundversorgung (SAWV) erfolgen.

Link zur Metaanalyse und weitere Infos: www.info-wundversorgung.de
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