Verbandkasten

Verbandkasten prüfen, an Warnwesten denken

Auf die Checkliste vor dem Urlaub

Mit dem Beginn der Ferienzeit erinnert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) an wichtige Punkte auf der Fahrzeug-Checkliste: Ist ein vollständiger Verbandkasten an Bord? Und wie sieht es mit dem Verfalldatum der sterilen Inhaltsteile aus? Ebenfalls nicht zu vergessen: genormte Warnwesten für alle Mitreisenden. Urlaubern, die erst im Reiseland ein Fahrzeug mieten, empfiehlt der BVMed die Mitnahme eines frisch befüllten Verbandkastens – denn eine Pkw- oder Motorrad-Ausstattung mit dem Erste-Hilfe-Material ist längst nicht überall auf der Welt Standard.

Bei einem Unfall Erste Hilfe zu leisten, bis Rettungssanitäter oder Notarzt eintreffen, sollte für jeden Verkehrsteilnehmer eine Selbstverständlichkeit sein. Das notwendige Material dafür findet sich im Pkw- oder Motorrad-Verbandkasten. Allerdings, so rät der BVMed, ist ein regelmäßiger Blick ins Innere des Kastens notwendig: Steril verpackte Kompressen und andere sterile Inhaltsteile haben ein Verfalldatum, denn die Lebensdauer ihrer Verpackungen ist aufgrund längerer Phasen mit sommerlicher Hitze oder frostigen Wintertemperaturen begrenzt. Ist das aufgedruckte Datum einmal überschritten, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände. Abgelaufene Inhaltsteile sollten daher durch "frische" ersetzt werden.

Wer schon länger keinen Blick mehr in seinen Fahrzeug-Verbandkasten geworfen hat, könnte auch die Erweiterung der DIN-Norm 13164 im Jahr 2014 verpasst haben: Damit wurden die Inhaltsteile im Verbandkasten den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen angepasst, aktualisiert und um ein 14-teiliges-Pflasterset, ein Verbandpäckchen speziell für Kinder sowie zwei Hautreinigungstücher ergänzt.

Ebenfalls seit 2014 gilt eine gesetzliche Mitführungspflicht für Warnwesten in den Farben Rot, Gelb oder Orange. Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen sie einer der beiden Prüfnormen DIN EN 471 oder EN ISO 20471:2013 entsprechen. Nach einer Panne oder einem Unfall sollten alle Fahrzeuginsassen solche Westen tragen, wenn sie sich außerhalb des Fahrzeugs bewegen, um besser gesehen zu werden. Die gesetzliche Regelung sieht eine Weste pro Fahrzeug vor – der BVMed empfiehlt jedoch gerade bei Urlaubsfahrten oder Familienausflügen, für jeden Mitfahrer an Bord eine Weste einzuplanen. Für Kinder und Jugendliche sind Warnwesten auch in kleineren Größen erhältlich.

Wichtig beim Beladen des Fahrzeugs: Verbandkasten und Warnwesten keinesfalls unter dem Gepäck verstauen, sondern griffbereit in den Koffer- oder Fußraum packen. Neben der Verantwortung für sich und andere sind auch die rechtlichen Bestimmungen eindeutig: Wer Verbandkasten und Weste bei der Hauptuntersuchung nicht vorweisen kann, riskiert laut ADAC einen sogenannten geringen Mangel. Bei einer Verkehrskontrolle kann außerdem ein Verwarnungsgeld fällig werden.

Ähnliche Regelungen gelten in vielen europäischen Ländern – aber nicht überall weltweit ist der Verbandkasten selbstverständlicher Bestandteil der Fahrzeugausrüstung. Wer also sein Urlaubsland mit einem Mietfahrzeug erkunden will, ist auf der sicheren Seite, wenn ein eigener Verbandkasten nach aktuellem Standard mitreist.

Auch die Anschaffung mehrerer Erste-Hilfe-Sets lohnt sich: Medizinprodukte nach DIN-Norm 13164 eignen sich selbstverständlich nicht nur für die Nutzung im Straßenverkehr, sondern sind auch im Haushalt, bei der Gartenarbeit, im Sport oder bei Freizeitaktivitäten ein praktisches Hilfsmittel für die Erstversorgung von Blessuren und Verletzungen.

Hinweis an die Medien:

Ein Pressefoto zum Thema kann unter www.bvmed.de/bvmed-verbandkasten heruntergeladen werden.

Bildunterschrift:
Vor dem Start in den Urlaub prüfen: Ist der Verbandkasten noch vollständig? Sind die steril verpackten Inhaltsteile noch haltbar oder ist ihr Verfalldatum bereits überschritten? Auch genormte Warnwesten, idealerweise für alle Mitreisenden, sind Pflicht im Urlaubsgepäck. Wichtig: Verbandkasten und Warnwesten nicht unter Koffer und Taschen packen, sondern griffbereit verstauen.
Foto: BVMed 2018, Abdruck honorarfrei
Download unter www.bvmed.de/bvmed-verbandkasten

Inhalt Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164:2014

  • 1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm
  • 14-teiliges Pflasterset bestehend aus:

  • 4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm
  • 2 Fingerkuppenverbände
  • 2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
  • 2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
  • 4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm

  • 2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)

  • 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
  • 2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
  • 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
  • 1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
  • 1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
  • 6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm

  • 2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
  • 3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
  • 2 Dreiecktücher DIN 13168
  • 1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
  • 1 Schere DIN 58279
  • 4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 1 Inhaltsverzeichnis
  • Weitere Artikel zum Thema
  • Sichere Fahrt in den Urlaub | BVMed: Kfz-Verbandkasten auf Checkliste vor Ferienstart

    Mit dem Beginn der Urlaubszeit erinnert der BVMed daran, den Kfz-Verbandkasten auf die Checkliste vor der Abfahrt zu nehmen: Ist ein vollständiger Verbandkasten an Bord? Nach einer Überarbeitung der Kfz-Verbandkasten-Norm DIN 13164 im Februar 2022 sind nun auch zwei medizinische Gesichtsmasken Pflichtbestandteil. Ein Blick auf das Verfalldatum der steril verpackten Inhaltsteile gehört ebenfalls zum Check – plus Austausch, falls das Datum bereits überschritten ist. Nicht zuletzt dürfen genormte Warnwesten für alle Mitreisenden nicht fehlen, um gut und sicher ausgestattet zu sein. Ebenso wie der Verbandkasten sollten sie griffbereit im Koffer- oder Fußraum verstaut sein. Mehr

  • Neue KFZ-Verbandkasten-Norm um medizinische Gesichtsmasken ergänzt

    Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwei medizinische Gesichtsmasken. Darüber informiert der BVMed. Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen, informiert der BVMed. Mehr

  • Verbandkasten: Pflicht zur Mitnahme von Schutzmasken im Auto geplant

    Die Mitnahme von Schutzmasken im Auto soll künftig zur Pflicht werden. Das bestätigte das Bundesverkehrsministerium am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Zuvor hatte die Düsseldorfer «Rheinische Post» über die Pläne berichtet. Demnach müssen Fahrzeugführer auch nach der Corona-Pandemie stets zwei Mund-Nase-Bedeckungen im Auto dabei haben. Geplant sei, dass die Masken künftig dem vorgeschriebenen Inhalt des Verbandkastens in Pkw, Lkw und Bussen hinzugefügt werden. Dies hatte nach Angaben des Ministeriums der Bundesverband Medizintechnologie vorgeschlagen. Mehr


©1999 - 2024 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik