Hilfsmittel

Rehatechnik | BVMed fordert Qualitätsdiskurs | "Individuelle Versehrtheit als Grundlage für passende rehatechnische Versorgung"

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich für einen neuen Qualitätsdiskurs in der Hilfsmittelversorgung aus, der neben der richtigen Auswahl des Produkts auch die Qualität der individuellen Dienstleistung in den Mittelpunkt rückt. "Die vorhandenen Ansätze für die Berücksichtigung des individuellen Dienstleistungsanteils müssen ausgebaut werden", so BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl. In einem Gastbeitrag in der Juni-Ausgabe des MTD-Magazins sprechen sich Michael Senz (GHD) und Stefan Skibbe (rehaVital), Mitglieder im Fachbereich Rehatechnik des BVMed, dafür aus, dass die individuelle Versehrtheit Grundlage für eine passende rehatechnische Versorgung sein sollte.

Insbesondere Rollstuhlversorgungen seien Alltag eines jeden Sanitätshauses in Deutschland. Die Bandbreite der Indikationen ist dabei vielfältig: "Von der unfallbedingten Querschnittslähmung bis hin zum Schlaganfall erfordern diverse Krankheitsbilder eine qualitativ hochwertige und individuelle Versorgung der Patienten mit sogenannten Krankenfahrstühlen", so die BVMed-Experten. Kaum ein anderes Hilfsmittel sei neben der vorliegenden Indikation so individuell von den konkreten Einschränkungen des Patienten, den Gewohnheiten und dem Umfeld abhängig, wie eine Rollstuhlversorgung. "Damit einher geht auch ein hoher Aufwand an Beratung und Dienstleistung, der preislich oft nicht, oder nur unzureichend, in den Verträgen nach § 127 SGB V abgebildet wird."

Mit Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses wurde 2018 im Bereich der Rollstühle ein neuer Ansatz eingeführt: Erstmals werden die Produkte nicht allein aufgrund technischer Eigenschaften, sondern anhand des Versorgungsbedarfs des Versicherten kategorisiert. Diese Differenzierung wurde jedoch nicht ausreichend auf die spezifischen Dienstleistungsanforderungen angewendet. Auch in den weiteren Produkt- und Versorgungsbereichen findet sich der Ansatz nicht wieder. "Damit gehen sowohl das Hilfsmittelverzeichnis als auch Verträge an den Erfordernissen einer qualitätsgesicherten, vorausschauenden und menschlichen Versorgung in der täglichen Praxis der Sanitätshäuser vorbei."

Die Experten des BVMed-Fachbereichs "Rehatechnische Versorgungen für Mobilitätserhalt und Pflege" fordern, solche individuellen Versorgungsansätze in den Verträgen der rehatechnischen Versorgungen mit den Krankenkassen stärker zu etablieren: "Um die Individualität des Patienten mit seinen Einschränkungen und dem damit einhergehenden Aufwand angemessen berücksichtigen zu können, sollte dies auch bei den vertraglichen Gestaltungen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern Grundlage sein." Denkbar sei ein Kategoriensystem, in dem neben dem Produkt, seiner Ausstattung und der damit verbundenen Anpassung ebenfalls der Aufwand der notwendigen und zugewandten Dienstleistung berücksichtigt wird.

Das Erstellen eines Modells, bei dem das bisherige Preismodell der Kassenverträge auf Versehrtheitsgrade herunter gebrochen werde, sei eine "Herkulesaufgabe". Neben den Leistungserbringern seien hier vor allem innovative Kassenmanager gefragt. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür gebe es mit den Modellvorhaben nach den §§ 63 ff. SGB V oder durch Verträge der besonderen Versorgungsformen nach § 140a SGB V. "Die Hilfsmittel-Leistungserbringer sind bereit, in konstruktive Gespräche einzusteigen", so die BVMed-Experten.
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